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Fragenübersicht Hältst du das Kontaktverbot für Veranstaltungen in der eigenen Wohnung für rechtlich tragbar?
1 - 14 / 14 Meinungen
22.03.2020 19:05 Uhr
Ja natürlich. Wo ist denn der Unterschied, ob ich mich in der Wohnung oder außerhalb mit 20 Leuten treffe und Virensharing betreibe?
22.03.2020 19:41 Uhr
Zitat:
Ja natürlich. Wo ist denn der Unterschied, ob ich mich in der Wohnung oder außerhalb mit 20 Leuten treffe und Virensharing betreibe?


Ich finde es schon einen Unterschied, ob der Staat das Verhalten der Menschen in der Öffentlichkeit oder im privaten Raum regelt. Wenn der Staat in die privaten Räume der Menschen eingreifen will, halte ich das für verfassungsrechtlich für sehr fragwürdig.

Versteht mich nicht falsch - die Absicht der Regierung nach möglichst umfassenden Kontaktvermeidungen mag nachvollziehbar sein, aber es geht mir darum, inwieweit der Staat das Leben der Menschen dann auch überwachen darf. Wie soll ein Kontaktverbot im privaten Lebensbereich denn sinnvoll überwacht werden?
22.03.2020 19:50 Uhr
So, jetzt mal konkret: Wenn Oma zum 80. ihre besten 5 Freunde einlädt, müsste nach den geltenden Bestimmungen fünf Minuten später die Polizei an der Tür klingeln.

Wer soll die Besucher von Oma kontrollieren, wenn diese konspirativ alle 15 Minuten nacheinander und nicht zusammen die Wohnung betreten und wie soll die zulässige Besucherzahl und der vorgeschriebene Mindestabstand in der Wohnung überhaupt festgestellt werden?

Das ist doch eine Regelung für die Tonne.
22.03.2020 19:52 Uhr
In der jetzigen Zeit sollten Veranstaltungen in der Wohnung tatsächlich unter den gleichen Bedingungen stattfinden, wie sonstwo:

Mindestens 1,50m Abstand - besser 2m
Gutes Lüften

Wer meint jetzt seinen Hochzeitstag mit 30 Gästen in der 60qm-Wohnung feiern zu müssen, der hat sowieso einen Sockenschuss.
22.03.2020 19:54 Uhr
Zitat:
In der jetzigen Zeit sollten Veranstaltungen in der Wohnung tatsächlich unter den gleichen Bedingungen stattfinden, wie sonstwo:

Mindestens 1,50m Abstand - besser 2m
Gutes Lüften

Wer meint jetzt seinen Hochzeitstag mit 30 Gästen in der 60qm-Wohnung feiern zu müssen, der hat sowieso einen Sockenschuss.


Nein, sie sollten komplett ausbleiben. Punkt.
22.03.2020 20:08 Uhr
Vernünftig ist es doch, wenn man nur jene Leute zur Zeit in der Wohnung hat, die auch dort wohnen.

Und auch die genannte Oma sollte niemanden zum 80er einladen.

Triff 5 alte Mitdamen heute - begrabe zumindest eine morgen.

War der wirksame Tipp einer Tochter an ihre Mutter.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.03.2020 20:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.03.2020 20:11 Uhr
Zitat:
Wer soll die Besucher von Oma kontrollieren


Alexa macht das schon.
22.03.2020 20:24 Uhr
Zitat:
Und auch die genannte Oma sollte niemanden zum 80er einladen.


Bestimmt Autriche und ruft die Polizei, um die Versammlung auflösen zu lassen oder wie?

Ich denke nach wie vor, dass im privaten Bereich nur eindringliche Appelle zulässig sind, alles andere ist rechtlich nicht durchsetzbar.

22.03.2020 21:02 Uhr
Bei einer Pandemie halte ich das für rechtlich tragbar.

Und wer mindestens 3/4 der Kerzen auf der Torte hat verzichtet auch so darauf Freunde einzuladen und strapaziert nicht die Nachbarschaft mit Beobachten von asozialem Verhalten und Ordnungsamt oder Polizei mit Auflösen desselbigen.
22.03.2020 21:07 Uhr
Zitat:
und strapaziert nicht die Nachbarschaft mit Beobachten von asozialem Verhalten und Ordnungsamt oder Polizei mit Auflösen desselbigen.


Genau das wäre die Realisierung der Orwellschen 1984-Dystopie, die ich so kritisch sehe. Wenn sich die Nachbarn gegenseitig beobachten, ist mit diesem Staat etwas nicht in Ordnung.
22.03.2020 21:53 Uhr
Zitat:
Ja natürlich. Wo ist denn der Unterschied, ob ich mich in der Wohnung oder außerhalb mit 20 Leuten treffe und Virensharing betreibe?


Die Unverletzlichkeit der Wohnung hat Verfassungsrang und gehört zu den Grundrechten.

Vor diesem Hintergrund darf man die Fragen aufwerfen, ob es für die Einschränkung dieses Grundrechtes eine Rechtsgrundlage gibt (z.B. das Infektionsschutzgesetz) und ob sie verhältnismäßig ist.

Noch schwieriger dürfte sich die Überprüfung gestalten. Hierzu müßte die Polizei private Wohnungen ohne richterliche Anordnung betreten und ggf. Bußgelder verhängen oder Anzeigen erstatten.

In der gegenwärtigen Lage würde sich wohl kein Verwaltungsrichter trauen, die Verhältnismäßigkeit in frage zu stellen.

Dennoch halte ich diese Anordnung für rechtlich zweifelhaft und unverhältnismäßig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2020 01:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.03.2020 23:40 Uhr
Zitat:
Genau das wäre die Realisierung der Orwellschen 1984-Dystopie, die ich so kritisch sehe. Wenn sich die Nachbarn gegenseitig beobachten, ist mit diesem Staat etwas nicht in Ordnung.


Radio Eriwan antwortet: im Prinzip ja.

Ich verstehe aber durchaus Nachbarn, zumal in Mehrfamilienhäusern, die wegen einer Pandemie verbotene Feiern in der Nachbarwohnung nicht dulden wollen.
23.03.2020 00:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und auch die genannte Oma sollte niemanden zum 80er einladen.


Bestimmt Autriche und ruft die Polizei, um die Versammlung auflösen zu lassen oder wie?

Ich denke nach wie vor, dass im privaten Bereich nur eindringliche Appelle zulässig sind, alles andere ist rechtlich nicht durchsetzbar.



Da lehrt mich die kurdische Bewegung anderes. Da reicht schon eine falsche Flagge zu zeigen, damit die Polizei dich in der Wohnung überfällt und auch gegen die Persönlichkeitsrechte deiner Mitbewohner verstößt. Da schert man sich nicht viel um die Interpretation von Gesetzen.
23.03.2020 18:47 Uhr
Die Regelung wäre sinnlos, da es nur dann überprüfbar ist, wenn es im Haus Spitzel gibt. Allein beim Gedanken muss ich schon kotzen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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