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Findest Du es in Ordnung, dass Häftlinge mit geringen Haftstrafen in NRW wegen der Corona-Pandemie freikommen? |
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25.03.2020 12:30 Uhr |
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Eigentlich wären sie in der Haftanstalt sicherer vor einer Infektion!
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25.03.2020 12:35 Uhr |
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Ist für mich in Ordnung!
So wird die Atbeitslast der Angestellten reduziert und auch die Ansteckungsgefahr der Kollegen untereinander minimiert. |
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25.03.2020 12:35 Uhr |
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Über die "Ersatzstrafe" kann man reden ...und der Deliquent hätte sicherlich auch ein Mitspracherecht dazu.
Die übrigen Straftäter dürfen keinesfalls unter eine "Corona-Amnesty" fallen.
Da würden nicht nur den Richtern im Nachhinein die Haare zu Berge stehen, da käme zusätzliche Besorgnis und Angst auf unter der Bevölkerung nicht nur in NRW!
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25.03.2020 12:38 Uhr |
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Wer drinnen ist und drinnen auch mit einem Kontaktverbot belegt wird, der ist wohl auch nicht gefährdet, wenn man die Regeln auch einhält, dass eben auch das Personal von draußen einen Abstand hält.
Essen z.b nur in die Zelle gereich wird und der Deliquent am anderne Ende stehen muss.
Wenn man eben auch den Ausgang aus den Zellen minimiert.
Dann wäre das wohl kein Problem, die drinnen zu lassen. |
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25.03.2020 13:07 Uhr |
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Zitat:Wer drinnen ist und drinnen auch mit einem Kontaktverbot belegt wird, der ist wohl auch nicht gefährdet, wenn man die Regeln auch einhält, dass eben auch das Personal von draußen einen Abstand hält.
Essen z.b nur in die Zelle gereich wird und der Deliquent am anderne Ende stehen muss.
Wenn man eben auch den Ausgang aus den Zellen minimiert.
Dann wäre das wohl kein Problem, die drinnen zu lassen.
Essen wird nicht in die Zellen gebracht. Soweit ich das erlebt habe und von Betroffenen kenne ertönt ein Signal innerhalb oder außerhalb des Haftraums/ Zelle zum Aufruf zum Mittagessen. Der Aufruf ist auch gleich das Mittel zur Zählung der Insassen. So zumindest im offenen Vollzug und im geschlossenen Vollzug bei geringen Haftstrafen. Und davon ist hier die Rede, nicht von schweren Gewaltdelikten.
Die Gefahr der Ansteckung geht nicht von den Insassen aus, wohl aber von den Angestellten der Haftanstalten. Aufgrund der Belastungen der Insassen durch Freiheitsentzug, Entzug wichtiger Nahrungsquellen, ausreichender Kalorienversorgung, Mangel an Licht und Luft etc. pp. ist das Risiko sich anzustecken besonders hoch.
Ein Fall den ich selbst erlebt habe trug sich so zu: mit Beginn des Herbst waren Heizungen defekt. Ein Häftling sprach nach zwei Wochen, als bereits viele Häftlinge erkältet waren einen Schließer an, ob das Hauptventil aufgedreht war. Der blökte den an er solle ihnen nicht sagen wie sie ihre Arbeit zu machen hätten. Es war wirklich das Hauptventil, das so stark angezogen worden war, dass beim Öffnen abgerissen bzw. beschädigt wurde. Es hatte eine Weile gedauert bis Techniker kommen konnten, um das Problem zu beheben. In unserem Haus hatten sich derweil ein Viertel bis die Hälfte der in Arbeit befindlichen Häftlinge angesteckt. Viele Haftanstalten sind maßlos überbelegt, die Ansteckungsgefahr demgemäß entsprechend hoch. |
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25.03.2020 19:05 Uhr |
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In Köln-Ossendorf befindet sich eine große JVA. Dort sind bereits aufgrund des diskutierten Erlasses 70 Gefangene freigelassen worden.
Um eine Zugangs- und Quarantäneabteilung einzurichten und alle Insassen in einer Einzelzelle unterbringen zu können, müssten aber noch ungefähr 100 weitere Häftlinge die JVA verlassen.
Dazu liefen nun Gespräche mit der Landesregierung. Möglich seien auch Verlegungen in weniger stark beanspruchte Gefängnisse, so verlautbarte das die JVA-Leitung in den Medien.
Es scheint also so zu sein, dass man nun überall in den Justizvollzugsanstalten des Landes Einzelzellen einrichten will und Quarantäne-Möglichkeiten schafft.
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25.03.2020 19:20 Uhr |
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In meiner Zeit im offenen Vollzug bin ich auch in die Weihnachtsamnestie gekommen. Die war an Bedingungen geknüpft. Es wurden erstmal alle Personen in die Amnestie aufgenommen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes entlassen werden sollten. Das war ein bestimmtes Datum Ende Oktober bis Mitte Januar. Im Anschluss sind einige wieder aus der Amnestie geflogen, weil auf offene Delikte geprüft wurde. Bei denjenigen wo noch etwas offen war wurde die Zeit hinten drangehangen. |
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25.03.2020 19:32 Uhr |
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Soweit ich das verstanden habe, sind die Restzeiten dann später noch abzusitzen. Zumindest gibt es diese Regelung in Hessen teilweise.
Bin jetzt schon gespannt, wie viele der Aufforderung folgen werden... |
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25.03.2020 19:39 Uhr |
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Zitat:Soweit ich das verstanden habe, sind die Restzeiten dann später noch abzusitzen. Zumindest gibt es diese Regelung in Hessen teilweise.
Bin jetzt schon gespannt, wie viele der Aufforderung folgen werden...
Ich stelle es mir schon schwierig vor solchen Aufforderungen nicht zu folgen. Hab ich auch mehrmals erlebt. Man schickt dann keine Streife los, um denjenigen gleich zu holen, was u. U. auch mit höheren Kosten verbunden ist. Wenn ich aber beispielsweise eine Grenze übertrete, abhängig von verschiedenen Rechtsformen wonach verurteilt wurde, z. B. Zivilrecht oder Strafrecht, dann führen die mich gleich ab. Im offenen Vollzug hat man mehr Freiheiten, wenn man sich freiwillig stellt. Es war aber auch in solchen Fällen oft so, dass dann unverhofft nach sagen wir 2 oder 3 Jahren eine Streife kam und denjenigen mitgenommen haben. Das kann viel mehr Probleme verursachen, zumal die Möglichkeit die Strafe bei Geringfügigkeiten abzuzahlen wegfällt.
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25.03.2020 20:02 Uhr |
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Zitat:Zitat: Es war aber auch in solchen Fällen oft so, dass dann unverhofft nach sagen wir 2 oder 3 Jahren eine Streife kam und denjenigen mitgenommen haben.
Du meinst, der Verurteilte wurde erst nach 2 oder 3 Jahren zufällig aufgegriffen? Ich bezweifle sehr, dass es irgendeine Polizeidienststelle gibt, die Vollstreckungshaftbefehle 2-3 Jahre liegen lässt. Da machen die Staatsanwaltschaften, die dafür zuständig sind, schon Druck.
Ja, ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Wie sehr das differiert kann ich nicht sagen. Mich machte einmal ziemlich sauer als gegen mich ein Haftbefehl nach 2 Jahren vollstreckt wurde und die Beamten mir erzählten sie konnten mich nicht finden. Ich hielt ihnen entgegen das ihre Wache keine 5 Minuten zu Fuß von meiner Wohnung entfernt ist und ich behördlich gemeldet bin. Außerdem wurde ich nicht zu Hause verhaftet, sondern die sind unter dem Vorwand "Gefahr in Verzug" - bei Beförderungserschleichung - in die Wohnung eines Kumpels eingedrungen. Das ist Hausfriedensbruch. Die Begründung Gefahr in Verzug war auch lächerlich. Von solchen Fällen habe ich mehrere erlebt. |
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25.03.2020 20:07 Uhr |
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Zitat:Zitat:Was? Jetzt darf keine gesuchten Leute mehr aus Wohnungen von Freunden rausholen?
Also komm. Wenn es 2 Jahre lang nicht erforderlich war, die Haftstrafe durchsetzen, kann man nicht nach 2 Jahren und 1 Tag mit "Gefahr im Verzug" argumentieren.
Oh, es ging um Schwarzfahren.
Da ist diese "Begründung" ja ganz besonders lächerlich. |
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25.03.2020 20:09 Uhr |
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Ich werde nie vergessen, wie einer mal beim Wirten rausgefischt wurde von der Polizei.
Kommen in Zivil rein, gehen zu dem "Herren". Fragen sehr leise, ob er einen Aufstand plant, weil dann kann er die harte Tour einer Verhaftung haben oder ob man dezent rausgehen mag. Er nahm die freundliche Einladung an. Zack, zack Handschellen angelegt und weg waren sie.
Keine Ahnung, wer die gerufen hat, keine Ahnung, woher die das wussten. Keine Ahnung, wer der "Herr" war.
Das ging zackzack.
Wir sind am Nachbartisch gesessen und haben uns nur gewundert. |
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