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Die Bundesregierung will Inkasso - Gebühren deckeln. Findet das Deine Zustimmung? |
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23.04.2020 08:51 Uhr |
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Viel lieber wäre mir eine Gesetzesvorlage, dass man keine Inkassogebühren erheben und die dämlichen Briefe nicht mehr schicken darf, wenn man eine Rechnung nachweislich streitig stellt.
Aber zum Thema: Ich finde eine Deckelung der Gebühren sinnvoll. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2020 08:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.04.2020 08:52 Uhr |
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Ja, das ist längst überfällig.
Dieses Inkasso-Wegelagerer haben genauso eine Lizenz zum Geld drucken wie früher diese Abmahnanwälte, ohne dass überhaupt ein nennenswerter Aufwand anfällt, der diese Gebühren rechtfertigen würde.
Ganz nebenbei bin ich der Ansicht, dass jemand, der eine Forderung an ein Inkassobüro übergibt, um sie eintreiben zu lassen, die Kosten des Inkassobüros selbst zu tragen hat. Wer beauftragt, zahlt auch, ganz analog zu den Maklergebühren bei Wohnungsvermietungen. |
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23.04.2020 10:44 Uhr |
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Nein. Wer im Inkassoverfahren landet ist daran nicht unschuldig. Wenn ich sehe, was wir in der Firma ein sehr gestrecktes Mahnverfahren haben, wenn der Kunde per SEPA-Einzug zahlt und die Abbuchung platzt folgt auch erst noch ein SEPA-Rückläuferschreiben und wieviel Zeit dann durch das anschließende Mahnverfahren vergeht, dann kann ich nur sagen: die Leute, die bei uns im Rechtsanwaltsverfahren landen sind pure Ignoranten. Und die treffen dann die Gebühren auch völlig zurecht. Eigenartigerweise kommen die Schreiben vom Anwalt auch immer an, aber weder eine eventuelle vorherige Rechnung, noch das SEPA-Rückläuferschreiben noch die Mahnungen. Wers glaubt..........
Es wäre auch überhaupt kein Problem, wenn der Kunde der in Geldnöten steckt, oder ins Krankenhaus/in Reha geht oder dort gewesen ist und nicht an eine Rechnung gedacht hat mal irgendwann VOR dem Rechtsanwaltsverfahren anriefe. Alles machbar, da findet man schon eine Lösung. Und jetzt bei Corona erst Recht. Sehr erheiternd sind die, die erst dann anrufen, wenn der Rechtsanwalt, der erst auch nur mal schreibt dann endlich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt hat. Und dann soll das natürlich alles zurück gedreht werden, weil man selbst ja alles richtig gemacht hat und nicht wissen konnte, dass die Schreiben ernst gemeint sind.
Eine vernünftige Erhöhung des Kurzarbeitergels statt in Merkelschen Tippelschritten wäre da mehr vonnöten als die Begrenzung von Inkassogebühren.
Aber haben wir uns mal wieder mit Dingen beschäftigt, die die Welt nicht braucht. |
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23.04.2020 10:54 Uhr |
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Lieber Ablehner von der LPP.
Ich habe mich in meiner Jugend selbst als Rechnungsjongleur profiliert.
Einmal habe ich mich über die 3. Mahnung gespielt und dann landete beim Inkassobüro.
Hätte ich mit dem Forderer eine Zahlungsfrist vereinbart oder eine alternative Zahlung dieser dämlichen Rechnung oder ihm einfach ein Zahlungsziel im Jahre Schnee genannt, wäre mir das nicht passiert.
War ich wie richtig geschrieben selbst schuld.
Sind dämliche 50 Euro Spesen gewesen. Bei einer Handyrechnung von 35 Euro.
Zahlt sich einfach nicht aus. Aber es war eine verdiente Strafe, würde ich sagen. |
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23.04.2020 12:30 Uhr |
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Ja, grundsätzlich schon. Aus ganz persönlicher Erfahrung muss ich aber zugeben, dass die hohen Gebühren auch einen Nutzen haben. Als Privatversicherter vertrödele ich gern auch mal die dritte Mahnung und werde erst aktiv, wenn's ins Geld geht. |
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23.04.2020 16:54 Uhr |
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Nein. Wer ist denn verantwortlich für den Zahlungsverzug: Der Gläubiger, das Inkassobüro oder der Schuldner? |
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23.04.2020 17:03 Uhr |
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Die Erfahrungsberichte über problematisches Zahlungsverhalten geben hier natürlich zu denken, ab er das ist m.E. vielleicht eine Frage des Mahnverfahrens an sich und nicht das der Inkassogebühren.
Deckelung erscheint mir allerdings sinnvoll, da hier ansonsten Schieflagen entstehen.
Der Vorschlag von LeoNiceland ist auch gut, bei strittiger Forderung sollte das angepasst werden. Das ist vielleicht sogar der größer verbraucherschützende Aspekt, weil so diejenigen, die tatsächlich rechtliche Zweifel haben und dagegen vorgehen wollen, nicht quasi zur Begleichung der Forderung gezwungen werden.
Das Ergebnis ist ja am Ende, dass man dann selbst in der ungünstigen Lage ist und rückfordern muss. |
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23.04.2020 17:05 Uhr |
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Wenn die Forderung strittig ist, müssen die Gebühren doch noch gar nicht gezahlt werden.
Im Gegenteil, der Gläubiger trägt ja dann das Kostenrisiko bis zur rechtskräftigen (Kosten-)Entscheidung. |
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23.04.2020 17:23 Uhr |
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Zitat:Zitat:Du weißt aber auch, dass da von Seiten Inkasso und Gläubiger viel Schindluder getrieben wird, z.B. dass mit Schufaeinträgen gedroht wird, worauf viele einknicken.
Ja, weiß ich. Das liegt dann aber, leider, an der Uninformiertheit des Schuldners. Es ist halt in jedem Rechtsgebiet so, dass man sich in einer vorteilhafteren Position befindet, wenn man mehr Ahnung als die Gegenseite hat.
Da hast du völlig recht. Es zieht sich aber eigentlich durchs gesamte Zivilrecht, dass Verbraucher genau deshalb häufig massiv schlechter gestellt sind. Inkassogebühren sind das eine, das andere ist rechtliches Vorgehen bei anderen strittigen Fragen.
Das Problem bekommen wir nicht bis ins letzte aufgelöst, weil das wirtschaftliche Ungleichgewicht immer vorhanden sein wird und die Angriffsmittel für die eine Seite schlechter sind.
An manchen Stellen kann man aber vielleicht eingreifen.
Fällt mir übrigens sehr häufig bei Mietangelegenheiten auf. |
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23.04.2020 17:42 Uhr |
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Eine Gebührendeckelung würde zumindest den Missbrauch in dieser Branche unrentabler machen.
Vor ein paar Monaten bekam ein älterer Kollege (75) ein Forderung eines bekannten Stuttgarter Inkassobüros über mehr als 500 Euro für die unbezahlte Mitgliedschaft in einem Datingportal.
Ich habe dann mit ihm ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst und darauf hingewiesen dass die Forderung bestritten wird, außerdem der Gläubiger aufgefordert wurde den Nachweis der Mitgliedschaft in diesem Datingportal nachzuweisen.
4-5 Tage später bekam der Kollege dann einen Anruf: Was ihm einfallen würde die Rechtmäßigkeit der Forderung anzuzweifeln, es wäre ein seriöses Unternehmen etc...
Aufgelegt. Nummer geblockt.
Zeitgleich hatte wir ein Einschreiben an das ominöse Datingportal gesendet mit den entsprechenden Aufforderungen zur Vorlage der Unterlagen.
Das Einschreiben kam nach 2 Wochen zurück. Der Empfänger war unter der, im Impressum, genannten Adresse nicht bekannt. Übrigens ein Betreiber mit deutschem Namen in Bristol.
Bis heute weder vom Inkassobüro noch vom Portal wieder etwas gehört. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2020 17:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.04.2020 17:59 Uhr |
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@rKa
In dem Fall handelt es sich ja nicht um eine rechtmäßige Forderung, sondern um einen Betrugsversuch. Da würde einem auch eine Gebührendeckelung nichts bringen, wenn man darauf reinfällt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2020 18:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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