Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Strafenverschärfung bei "Upskirting" und Fotografieren von Unfallopfern - hilfreich oder Symbolpolitik? |
| 1 - 17 / 17 Meinungen | |
|
|
03.07.2020 09:49 Uhr |
|
|
| |
Diese Strafenverschärfung war längst überfällig.
Die Gaffer werden immer dreister, dem muss Einhalt geboten werden! |
|
|
|
03.07.2020 09:50 Uhr |
|
|
| |
Das finde ich richtig. Hier wird ein Einsatz behindert, hier wird einfach in niedrigsten Art und Weise, in neandertalerhafter Weise Schaden am Gemeinwohl angerichtet. Hier werden Menschen gefährdet und hier wird die Würde von anderen Menschen verletzt.
Wer fotografiert oder einen Auffallunfall auf der Gegenspur verursacht, der gehört gestraft. |
|
|
|
03.07.2020 09:52 Uhr |
|
|
| |
Zitat:@Kreuzeiche
Die Gaffer behindern teilweise sogar schon die Rettung. Auch das fällt immer häufiger vor.
Zitat:
Sollen Rollstuhlrampe und Zufahrt absichtlich blockiert haben, der Patient verstarb später im Krankenhaus
https://www.derstandard.at/story/2000117805171/jugendliche-stoerten-berufsrettung-bei-einsatz-in-wiener-donauzentrum
Ach echt?
Da wäre ich als Rettungsassi nie drauf gekommen, dass Gaffer die Rettung stören... |
|
|
|
03.07.2020 09:53 Uhr |
|
|
| |
Das wurde Zeit. Ich selbst habe schon diese verdammten "Gaffer" auf der Autobahn erlebt. Am liebsten hätte ich diesen asozialen Arschlöchern eins mit dem Verbandskasten über den Schädel gegeben (da hätten sie sich gleich mal selbst erstversorgen können). Ich hoffe, dass diese Unart durch die Strafandrohung endlich aufhört.
Was Upskirting angeht hoffe ich natürlich das sich das auch positiv auswirkt. |
|
|
|
03.07.2020 10:00 Uhr |
|
|
| |
Falls es jemand interessiert:
Das österreichische Sicherheitspolizeigesetz wurde 2018 in diese Richtung novelliert. Kann man ja bei Interesse mit euren Änderungen vergleichen. 500 Euro oder sogar Haftstrafe.
Zitat:Wegweisung
§ 38.
1a) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung die öffentliche Ordnung stören, indem sie die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind.
Zitat:Störung der öffentlichen Ordnung
§ 81
1a) Wer durch sein Verhalten oder seine Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung trotz Abmahnung die öffentliche Ordnung stört, indem er die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindert oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigt, die von dem Vorfall betroffen sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden. |
|
|
|
03.07.2020 10:06 Uhr |
|
|
| |
Keine Ahnung, ob Upskirting ein zahlenmäßig relevantes Problem darstellt. Wahrscheinlich bin ich zu alt.
Jedoch begrüße ich alles, was Gaffer, Einsatz-Verhinderer und ähnlich asoziale Gestalten, sehr massiv in ihre Schranken verweist.
|
|
|
|
03.07.2020 10:48 Uhr |
|
|
| |
Ich halte das für eine gute Sache. Gerade gaffen und fotografieren von Unfällen ist zur Unsitte geworden. |
|
|
|
03.07.2020 11:42 Uhr |
|
|
| |
Dafür, daß diese Gaffer nur "fast" Unfälle verursachen, war ich schon in einen zuviel der durch Gaffer verursachten Unfälle verwickelt.
Ich halte das vor allem für Symbolpolitik. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mich irre und diese Strafverschärfungen tatsächlich etwas bringen.
Mehr Erfolg würde ich mir allerdings davon erhoffen, wenn Gaffer, und vor allem Gaffer, die dann noch Bilder oder Videos des Unfalls online stellen, von Freunden, Bekannten, Verwandten und der gesamten Online-Community öffentlich verachtet würden und kein Geld von BILD und anderen Medien-Geiern für das Bildmaterial bekämen. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2020 11:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
03.07.2020 20:27 Uhr |
|
|
| |
Ich halte Leute, die Fotos dieser Art anfertigen, eher für einen Fall für den Psycho-Klempner. |
|
|
|
03.07.2020 21:49 Uhr |
|
|
| |
Das Problem ist m.E. weniger das Strafmaß als die Durchsetzung. Wie sollen Polizisten an einer Autobahnunfallstelle auch noch die Daten von jedem Gafferarsch aufnehmen, wenn da ein paar Leute mit dem Tod ringen und nen Notarzt brauchen? |
|
|
|
04.07.2020 06:59 Uhr |
|
|
| |
Manchmal spritzt auch die Feuerwehr rein. Aber Strafverschärfung ist nicht nötig, das können auch die Versicherungen regeln.
Die beiden Freveltaten lassen sich sowieso nicht vergleichen.
|
|
|
|
04.07.2020 10:05 Uhr |
|
|
| |
Wenn jemand einen Auffahrunfall verursacht, weil er auf die Gegenfahrbahn glotzt, soll er auch den Schaden übernehmen. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
| 1 - 17 / 17 Meinungen | |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 4 Teilnehmer (30 min.): 3 Posts/Std. (24 Std.): 2.54
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|