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Fragenübersicht Stimmst du Tobias Pflüger (Die LINKE) darin zu, dass die Razzien in der linksextremen Szene Baden-Württembergs seine Rechte als Abgeordneter verletzt hätten?
1 - 15 / 15 Meinungen
07.07.2020 21:15 Uhr
An der Stelle nehme ich mir die Freiheit raus, zu allem eine Meinung haben zu dürfen, aber nicht zu müssen (für viele DAS Grundmissverständnis am Begriff Demokratie) und sehe die Beantwortung dieser Frage eher bei Ratio Legis gut aufgehoben- so der sich mit Rechten von Abgeordneten auskennen sollte. Das tut er aber auf jeden Fall eher als ich.
07.07.2020 21:37 Uhr
Keine Ahnung, kenne die Rechtslage dazu nicht so genau. Möglicherweise gibt es ein Gesetz, das Kriminelle vor Ermittlungen schützt, wenn sie für die richtigen Leute arbeiten. Kannte ich bisher aber nur von Leuten, die als Diplomaten anerkannt werden, nicht von Bürohengsten auf der Gehaltsliste von Abgeordneten.
07.07.2020 21:44 Uhr
Wurden Büroräume durchsucht?

Wenn das die Wohnung des Angestellten durchsucht wurde sehe ich keine Probleme. Abgeordnete haben Immunität nicht deren Angestellte, Freunde und Bekannte.
07.07.2020 22:55 Uhr
Kreuzeiche äußert sich gar nicht. Komisch.
07.07.2020 23:00 Uhr
Zitat:
Kreuzeiche äußert sich gar nicht. Komisch.


Wieso sollte ich mich dazu äußern?

Ich habe abgestimmt...und das sollte ausreichen!
07.07.2020 23:22 Uhr
Mitarbeiter besitzen meines Wissens nicht die Immunität von Abgeordneten. Allerdings gibt es tatsächlich die Grauzone Home Office. Hier herrscht sicherlich rechtlicher Nachholbedarf, denn es ist in der Tat problematisch, wenn die berufliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann, wegen Ermittlungen.
07.07.2020 23:25 Uhr
Hier geht es wohl um Geräte, die dem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt sind. Und auf diesen können sich auch sensible Daten befinden, die den Abgeordneten betreffen.
07.07.2020 23:31 Uhr
Zitat:
Allerdings gibt es tatsächlich die Grauzone Home Office. Hier herrscht sicherlich rechtlicher Nachholbedarf, denn es ist in der Tat problematisch, wenn die berufliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann, wegen Ermittlungen.


Warum das?
07.07.2020 23:41 Uhr
Lächerlich. Der Fall zeigt erneut, wie eng verbandelt Politiker der Linkspartei mit dem gewalttätigen linksradikalen Sumpf desöfteren sind.

Sowas setzt ihr in die Parlamente, wenn ihr Linkspartei wählt!
08.07.2020 07:57 Uhr
Beim ersten Ãœberfliegen der Umfrage war mein Gedanke:

Und mit wem umgibt sich Herr Abgeordneter, dass es zu sowas kommt?

Und will er diese Herrschaften schützen?

Normal heißt es ja so der Herr, so das Gscherr.

https://de.wiktionary.org/wiki/wie_der_Herr,_so%E2%80%99s_Gescherr

Hier muss man wohl drehen. So das Gscherr, so wohl auch der Herr.
08.07.2020 07:58 Uhr
Ein gutes Beispiel für die enge Verzahnung der Linkspartei mit einer verbrecherischen Organisation. Man sollte dem Herrn dankbar sein, daß er das so öffentlichkeitswirksam herausposaunt. Für alle, die davon nichts gewusst haben wollen....
08.07.2020 07:59 Uhr
mimimi
08.07.2020 08:10 Uhr
Zitat:
mimimi


https://www.youtube.com/watch?v=kV4vHpqrj6E
08.07.2020 16:43 Uhr
Zitat:
Hier geht es wohl um Geräte, die dem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt sind. Und auf diesen können sich auch sensible Daten befinden, die den Abgeordneten betreffen.


Und? Die betreffenden Daten dürfen nicht verwendet werden.

Das heißt allerdings nicht, daß mit solchen Geräten Straftaten begangen werden dürfen, die dann nicht ermittelt werden, weil dort womöglich auch andere Daten lagern. Gilt übrigens auch für alle Berufe, die der Schweigepflicht unterliegen.

Wer Straftäter beschäftigt bzw. billigend in Kauf nimmt, daß von diesen Leuten mit zur Verfügung gestellten Geräten Straftaten begangen werden bzw. Beihilfe zu solchen Straftaten geleistet wird, muß gewärtigen, daß polizeiliche und staatsanwaltliche Maßnahmen gegen ihn durchgeführt werden.

Im Übrigen sind Hausdurchsuchungen nur nach richterlichem Beschluß möglich. Dieser dürfte auch hier vorgelegen haben. Der Richter sah offenkundig keinen Hinderungsgrund. Gut so.
Zudem gilt die Immunität nur für Abgeordnete. Die kann auf Antrag allerdings vom Parlament aufgehoben werden. Das geschieht auch, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
10.07.2020 10:01 Uhr
Ich bin mir ziemlich sicher, wenn sich eine adäquate Aktion gegen den Mitarbeiter eines "rechten Abgeordneten" gerichtet hätte, dann hätte der Herr Pflüger Beifall geklatscht.
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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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