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Wird der Bundestag heute eine der letzten Chancen nutzen um eine weitere "Aufblähung" des Bundestages nach den nächsten Wahlen zu verhindern? |
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25.08.2020 12:36 Uhr |
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Es wäre zu wünschen. Aber das Wahlsystem mit seinen ganzen Auswirkungen auf die Sitze im Bundestag scheint weiterhin sowas, wie eine "heilige Kuh" zu sein. |
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25.08.2020 12:37 Uhr |
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Ich glaube nicht, dass man heute eine Einigung hinbekommt. Irgendeiner hat immer etwas zu meckern.
Mir ist auch nicht klar, warum 7 Mandate nicht ausgeglichen werden sollen. Das ganze Thema hat sich doch daran entzündet, dass die Überhangmandate ausgeglichen werden müssen. |
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25.08.2020 12:50 Uhr |
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Erstmal klugscheißen: Der Bundestag macht heute nichts, sondern das verfassungspolitisch sehr interessante Konstrukt "Koalitionsausschuss".
Ich denke, die kriegen heute irgendeine Einigung hin. Der Druck ist groß.
Ich bleibe aber bei meiner unpopulären Meinung, dass man es trotzdem lassen sollte und zwar aus verfassungsrechtlichen und prinzipiellen Gründen.
Verfassungsrechtlich: Die Vorschläge, die ich von den Koalitionspartnern bisher gesehen habe, sind teilweise EVIDENT verfassungswidrig. Da hoffe ich sehr darauf, dass - wenn sich einer der Vorschläge durchsetzt - Eilanträge gestellt und das gekippt wird. Eine Wahl die elementare gleichheitsrechtliche Grundsätze unterläuft, ist keine Wahl, die hinreichend demokratischen Grundsätzen genügt. Wenn es eine Reform sein soll, dann bitte gründlich und nicht als Schnellschuss.
Prinzipiell: Ich halte den Bundestag für nicht zu groß. Irgendwie hat sich zunehmend die Meinung durchgesetzt, dass eine Volksvertretung betriebswirtschaftlich günstig sein muss. Ich sehe das ausdrücklich nicht so. |
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25.08.2020 22:07 Uhr |
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Zitat:Zitat:Verfassungsrechtlich: Die Vorschläge, die ich von den Koalitionspartnern bisher gesehen habe, sind teilweise EVIDENT verfassungswidrig.
Wo?
Und zur Not wird die Verfassung halt geändert.
Es soll eine bestimmte Zahl an Direktmandaten nicht zugeteilt werden, wobei das Kriterium sein soll, dass die Wahlkreisgewinner nicht zum Zuge gekommen, die ihren Wahlkreis mit dem geringsten Stimmanteil gewonnen haben.
Die Erststimmenwahl ist aber eine reine relative Mehrheitswahl, es wäre zudem nicht voraussehbar, in welchen Wahlkreisen keine abgegebene Erststimme zählt.
Das hält niemals.
Grundgesetz kann man ändern, aber mit der entsprechenden Mehrheit. Die anderen Fraktionen wollen das nicht, die wollen größtenteils die Wahlkreiszahl verringern. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.08.2020 22:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.08.2020 22:13 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Verfassungsrechtlich: Die Vorschläge, die ich von den Koalitionspartnern bisher gesehen habe, sind teilweise EVIDENT verfassungswidrig.
Wo?
Und zur Not wird die Verfassung halt geändert.
Es soll eine bestimmte Zahl an Direktmandaten nicht zugeteilt werden, wobei das Kriterium sein soll, dass die Wahlkreisgewinner nicht zum Zuge gekommen, die ihren Wahlkreis mit dem geringsten Stimmanteil gewonnen haben.
Die Erststimmenwahl ist aber eine reine relative Mehrheitswahl, es wäre zudem nicht voraussehbar, in welchen Wahlkreisen keine abgegebene Erststimme zählt.
Das hält niemals.
Grundgesetz kann man ändern, aber mit der entsprechenden Mehrheit. Die anderen Fraktionen wollen das nicht, die wollen größtenteils die Wahlkreiszahl verringern.
Jo aber das war ja nur ein Vorschlag. (meiner wäre die Erstimmen zu bevorzugen) wo sind alle Vorschläge verfassungswidrig? |
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25.08.2020 22:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Verfassungsrechtlich: Die Vorschläge, die ich von den Koalitionspartnern bisher gesehen habe, sind teilweise EVIDENT verfassungswidrig.
Wo?
Und zur Not wird die Verfassung halt geändert.
Es soll eine bestimmte Zahl an Direktmandaten nicht zugeteilt werden, wobei das Kriterium sein soll, dass die Wahlkreisgewinner nicht zum Zuge gekommen, die ihren Wahlkreis mit dem geringsten Stimmanteil gewonnen haben.
Die Erststimmenwahl ist aber eine reine relative Mehrheitswahl, es wäre zudem nicht voraussehbar, in welchen Wahlkreisen keine abgegebene Erststimme zählt.
Das hält niemals.
Grundgesetz kann man ändern, aber mit der entsprechenden Mehrheit. Die anderen Fraktionen wollen das nicht, die wollen größtenteils die Wahlkreiszahl verringern.
Jo aber das war ja nur ein Vorschlag. (meiner wäre die Erstimmen zu bevorzugen) wo sind alle Vorschläge verfassungswidrig?
Die Vorschläge der Koalitionsparteien laufen alle darauf hinaus, dass Erststimmenmandate nicht zugeteilt werden. Deshalb alle Vorschläge der Koalitionäre aus meiner Sicht verfassungswidrig.
Dein Vorschlag ist ja zwischen den Koalitionären bisher gar nicht Thema gewesen, der wäre auch eine Möglichkeit. |
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25.08.2020 23:58 Uhr |
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Nun ist es raus - 3 Ãœberhangmandate sollen nicht mehr ausgeglichen werden, zur BTW 2025 soll noch in dieser Wahlperiode die Zahl der Wahlkreise auf 280 reduziert werden. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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