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Fragenübersicht Werden zuständige Behörden und Verwaltungsgerichte eine dritte Auflage der "Anti-Corona"-Demonstrationen zulassen?
1 - 14 / 14 Meinungen
31.08.2020 18:24 Uhr
Vermutlich, ja. Die Behörden sicherlich nicht, die Verwaltungsgerichte wohl schon. Die beweisen regelmäßig, dass intellektuell kein großer Unterschied zwischen Plankton und einem Verwaltungsrichter besteht.
31.08.2020 18:42 Uhr
Genau, genau, genau.
31.08.2020 19:20 Uhr
Die Verwaltungsrichter werden sicher die Geschehnisse vom Wochenende in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen, sie aber zu einem entscheidenden Kriterium zu machen, würde aus meiner Sicht zu weit gehen.
Hier stehen zwei Rechtsgüter zur Entscheidung. Das Demonstrationsrecht auf den einen Seite, dagegen das Recht auf Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der anderen Seite.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.08.2020 19:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.08.2020 19:29 Uhr
Zitat:
Vermutlich, ja. Die Behörden sicherlich nicht, die Verwaltungsgerichte wohl schon. Die beweisen regelmäßig, dass intellektuell kein großer Unterschied zwischen Plankton und einem Verwaltungsrichter besteht.


Ich hoffe sehr dass die den Wink des BVerfG verstanden haben...
31.08.2020 19:35 Uhr
Das wird auf den Anmelder und das Hygienekonzept ankommen. Und darauf, wie gut oder schlecht eine Ablehnung begründet wird.

Alles wie immer, da jeder Fall neu zu prüfen und zu bewerten ist. Mit Sippenhaft für alle denkbaren Demonstranten als Grundlage einer Ablehnung würde das jedenfalls nichts.
31.08.2020 19:42 Uhr
Zitat:
Und darauf, wie gut oder schlecht eine Ablehnung begründet wird.


Vor den Verwaltungsgerichten gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, der Richter darf sich deshalb eigentlich nicht ausschließlich auf die Beweisanträge der Beteiligten beschränken...diese Leistung ist am Wochenende aber anscheinend nicht erbracht worden
31.08.2020 19:46 Uhr
Eine Veranstaltung mitca 38 000 Teilnehmern konnte ja durchgeführt werden da sich die Leute nach Behördenangaben an die Auflagen gehalten haben.

Ich sehe jetzt keinen Grund wie man ihnen jetzt noch einen Strick daraus drehen könnte.
31.08.2020 20:01 Uhr
Und täglich grüßt das Murmeltier ...

Die Corona-Deppen sind einfach nicht einzufangen.
31.08.2020 21:34 Uhr
Zitat:
Vor den Verwaltungsgerichten gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, der Richter darf sich deshalb eigentlich nicht ausschließlich auf die Beweisanträge der Beteiligten beschränken...diese Leistung ist am Wochenende aber anscheinend nicht erbracht worden


Vielleicht fehlte auch einfach die Zeit zum Amtsermitteln.
31.08.2020 21:38 Uhr
Zitat:
Vielleicht fehlte auch einfach die Zeit zum Amtsermitteln.


Klar, im Zweifel für die Gewalt.
31.08.2020 22:02 Uhr
Zitat:


Klar, im Zweifel für die Gewalt.


Im Zweifel für die Versammlungsfreiheit. Hätte niemand von uns, der in der Situation der Richter gewesen wär, vermutlich anders gehandhabt.

Aber ist wie beim Fußball: 1 Schiri auf dem Feld und die 60.000 Hobby-Schiris auf den Rängen haben es besser gesehen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.08.2020 22:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
31.08.2020 22:06 Uhr
Zitat:
Hätte niemand von uns, der in der Situation der Richter gewesen wär, vermutlich anders gehandhabt.

Aber ist wie beim Fußball: 1 Schiri auf dem Feld und die 60.000 Hobby-Schiris auf den Rängen haben es besser gesehen.


Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten es anders gehandhabt, was sie mehr als deutlich gemacht haben.

Und im Gegensatz zu euch bin ich, als jemand, der fünf Jahre Dienst in einer BFE geschoben hat, kein "Hobby-Schiri", der keine Ahnung von Demos und deren potentielle Entwicklung hat.

31.08.2020 22:17 Uhr
Zitat:
Zitat:


Klar, im Zweifel für die Gewalt.


Im Zweifel für die Versammlungsfreiheit. Hätte niemand von uns, der in der Situation der Richter gewesen wär, vermutlich anders gehandhabt.

Aber ist wie beim Fußball: 1 Schiri auf dem Feld und die 60.000 Hobby-Schiris auf den Rängen haben es besser gesehen.


Es gibt hier bei dol Kritik von mehreren Leuten die sich beruflich mit derartigen Fragestellungen auseinandersetzen, aber okay, selbst wenn wir sagen wir sind denn Hobbyschiedsrichter - etliche Fachkundige mit entsprechender Reputation im Verfassungsrecht haben die Entscheidung ebenfalls für überaus kritisch gehalten.

Und dass ein BVerfG zu einer unzulässigen (!) Beschwerde eine nicht nötige sachliche Ausführung zum materiellen Recht macht, die genau darauf abzielt die Tür zum Versammlungsverbot aufzustoßen, ist ein sehr sehr deutlicher Wink aus Karlsruhe - wenn man sich mit deren Rechtsprechung auskennt, weiß man das.

Ne, diesmal waren es nicht nur die 60.000 Hobbyschiedsrichter...
31.08.2020 22:24 Uhr
Das Problem ist: das BVerfG hatte Zeit und wusste es nachdem die Demos stattgefunden haben besser. Die Vorinstanzen standen wesentlich mehr unter Zeitdruck.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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