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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Tom Sawyer  02.09.2020 13:58 Uhr
Staatsanwaltschaft Berlin: "Covidiot" ist zulässige Bezeichnung. - Was sagst du dazu?
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird nicht gegen die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken ermitteln, nachdem hunderte Strafanzeige wegen Beleidung gegen sie erstattet worden waren. Esken hatte Anfang August Teilnehmer einer Demonstration gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz als "Covidioten" bezeichnet.
"Die zugespitzte Bezeichnung Covidiot ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt", teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch auf Twitter mit.(https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/09/saskia-esken-strafanzeige-covidiot-staatsanwaltschaft-berlin.html)
 Finde ich gut.28,6%  (4)
 Finde ich schlecht.14,3%  (2)
 Diskussion35,7%  (5)
 Bimbes21,4%  (3)
 
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Von:  Anteros  02.09.2020 13:23 Uhr
Die deutschen Krankenhäuser erhalten 4 Milliarden Euro für Digitalisierungsprojekte und "moderne Notfallkapazitäten" - ist das genug?
Grundlage dafür ist das im Kabinett heute verabschiedete: "Krankenhauszukunftsgesetz", nachdem 3 Millionen vom Bund zur Verfügung gestellt werden und der Rest aus den Länderhaushalten zugeschossen werden soll.

Laut Minister Spahn ist dies ein absolut notwendiger Investitionsschub. Jahrzehntelang hat der Bund nicht in das Gesundheitswesen investiert.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-investitionen
-krankenhaeuser-101.html
 Das ist zu viel10,0%  (1)
 Das ist gerade richtig0,0%  (0)
 Das ist etwas zu wenig10,0%  (1)
 Das reicht hinten und vorne nicht10,0%  (1)
 Das muss man diskutieren40,0%  (4)
 Das interessiert mich nicht (Bimbestaste)30,0%  (3)
 
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Von:  Tom Sawyer  01.09.2020 18:17 Uhr
Test verweigert - Seniorenheim kündigt Putzfrau nach Corona-Demo fristlos. Findest du diese Kündigung gerechtfertigt?
Auf Facebook hatte die Mitarbeiterin demnach gepostet, dass sie an den Corona-Demos teilnimmt. Als die Frau sich dann am Montag mit Erkältungssymptomen krank meldete, forderte die Heimleitung einen Corona-Test. Die Frau verweigerte ihn – und bekam am gleichen Tag noch die fristlose Kündigung ins Haus.(https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88497468/rauswurf-nach-corona-demo-haus-itzstedt-kuendigt-putzfrau-fristlos-weil-sie-test-verweigerte.html)
 Ja42,9%  (6)
 Nein14,3%  (2)
 Unentschieden14,3%  (2)
 Diskussion14,3%  (2)
 Bimbes14,3%  (2)
 
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Von:  Denunziata  01.09.2020 09:38 Uhr
Ist ein Dialog mit dem Coronademonstranten überhaupt möglich?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Regierungen aufgerufen, auf Demonstrationen gegen staatliche Coronavirus-Maßnahmen mit Besonnenheit zu reagieren. Die Regierungen sollten nicht überreagieren, sagte der WHO-Experte Mike Ryan gestern in Genf. „Die wirklich wichtige Sache ist, in einen Dialog einzutreten.“ Gerade jetzt komme es darauf an, nicht noch mehr Spaltung in der Gesellschaft zu befördern.

Überzeugungsarbeit zur Notwendigkeit von Maßnahmen könne manchmal scheitern. „Aber es ist wirklich wichtig, dass man nicht seinen Willen aufzwingt“, sagte Ryan. Es gebe ein Recht darauf, nicht zuzustimmen. Ausnahmesituationen wie die Coronavirus-Krise erzeugten immer starke Gefühle und Reaktionen. Natürlich sei es auch ein Gebot, dass die Proteste in einer sicheren Art und Weise abliefen, die das Risiko einer Übertragung nicht erhöhe, sagte Ryan weiter. Auch das könne durch Zuhören und Dialog erreicht werden.

In Berlin hatten am Samstag Zehntausende gegen die staatlichen Coronavirus-Maßnahmen protestiert. Eine Gruppe von Demonstrierenden überwand dabei die Absperrgitter am Reichstagsgebäude und stürmte anschließend die Stiegen hoch.

https://orf.at/#/stories/3179541/
 Ja45,5%  (5)
 Nein9,1%  (1)
 Diskussion27,3%  (3)
 Bimbes18,2%  (2)
 
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Von:  ratio legis  31.08.2020 12:35 Uhr
Werden zuständige Behörden und Verwaltungsgerichte eine dritte Auflage der "Anti-Corona"-Demonstrationen zulassen?
Um die Demonstration am Samstag gab es im Vorfeld enormen juristischen Streit - vom Berliner Innensenator wurde sie vorab verboten, sowohl VG Berlin als auch OVG Berlin-Brandenburg kassierten diesen Verwaltungsakt aber und erlaubten die Demonstration mit nur geringen Auflagen. Kernargument: Man könne nicht prognostizieren, dass es bei der Versammlung zu Rechtsvertößen in großem Umfang kommen werde.

Nun bestätigte sich dies allerdings zum zweiten Mal - und zwischenzeitlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer anderen Streitsache zu einem Protestcamp in Berlin klargestellt, dass wegen des volatilen Infektionsgeschehens Anordnungen wie eine Maskenpflicht, Abstandsgebote und nötigenfalls auch Versammlungsverbote verhältnismäßig sein können. Weil das BVerfG dies klarstellte, ohne es zu müssen - der Antrag war unzulässig - werten nicht wenige Beobachter dies als einen Wink der Richterinnen und Richter aus Karlsruhe.

Unbesehen davon fragt sich jedoch auch, ob die zuständigen Verwaltungsrichter auch bei der dritten Auflage noch von prognostischer Unsicherheit ausgehen können.
 Ja16,7%  (2)
 eher ja25,0%  (3)
 eher nein8,3%  (1)
 Nein0,0%  (0)
 Diskussion16,7%  (2)
 Bimbes33,3%  (4)
 
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