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Bist Du angesichts der Ereignisse vor dem Reichstag für die Wiedereinführung der guten alten Bannmeile? |
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03.09.2020 11:58 Uhr |
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Die Kritiker einer solchen werden wieder von Beschneidungen einer (Meinungs-)freiheit schimpfen - die Befürworter sehen den Nutzen und wischen Ersteres vom Tisch.
Also ein zweischneidiges Schwert. |
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03.09.2020 12:02 Uhr |
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Die gibt es nach wie vor, ist im BefBezG geregelt. Auf irgendeiner Behörden-Internetseite wird die Bannmeile für Bundestag und Bundesrat auch genau beschrieben und in einer Karte eingezeichnet.
Allerdings gibt es im o.g. Gesetz eine Vorschrift, die Versammlungen ermöglicht, wenn die Funktionsfähigkeit der Bundeseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Das ist z.B. an Wochenenden fast immer der Fall, weil da der Gesetzgeber nicht arbeitet.
An sich bin ich auch dafür, dass etwas strenger zu handhaben. Gerade der Bannkreis um das Reichstagsgebäude umfasst aber relativ viel Raum für prominent platzierte Demonstrationen und ist halt ziemlich im Zentrum der Stadt... |
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03.09.2020 12:02 Uhr |
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Das sollte der erste Schritt sein, um weiteren Vorkommnissen bei jedweder Demonstration, vor allem wenn sie nicht ausreichend kritisch im Verfahren der Genehmigung beurteilt wurde, vorzubeugen und muß nicht die Polizeikräfte bei Eskalationen hin und herschieben, was das Chaos natürlich vergrößert. Schließlich standen 3 Beamte kurzzeitig allein da am letzten Samstag. |
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03.09.2020 12:06 Uhr |
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Hier z.B. der Umriss des befriedeten Bezirks "Bundestag":
Zitat:Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für den Deutschen Bundestag umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Berlin, das umgrenzt wird durch die Wilhelmstraße bis zur Straße Unter den Linden, die Straße Unter den Linden bis zum Pariser Platz, den Pariser Platz, den Platz des 18. März bis zur Straße des 17. Juni, die Straße des 17. Juni bis zur Yitzhak-Rabin-Straße, die Yitzhak-Rabin-Straße, die Heinrich-von-Gagern-Straße, die öffentliche Grünanlage zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus, die Willy-Brandt-Straße, die Moltkebrücke, das nördliche Spreeufer bis zur Reinhardtstraße, die Reinhardtstraße bis zur Stadtbahntrasse, die Stadtbahntrasse bis zur Luisenstraße, die Luisenstraße und die Marschallbrücke. Soweit die genannten Straßen, Plätze und Brücken den befriedeten Bezirk umgrenzen, gehören sie nicht zu dem befriedeten Bezirk. Dies gilt nicht für die Wilhelmstraße, die öffentliche Grünanlage zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt-Straße.
Bei harter Durchsetzung würde das z.B. bedeuten dass auch am Brandenburger Tor nicht mehr demonstriert werden kann.
Man muss sich die Entwicklungen jetzt mal näher anschauen aber an und für sich wäre es mir lieber, wenn man darauf verzichten kann. |
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03.09.2020 12:07 Uhr |
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Zitat:Das sollte der erste Schritt sein, um weiteren Vorkommnissen bei jedweder Demonstration, vor allem wenn sie nicht ausreichend kritisch im Verfahren der Genehmigung beurteilt wurde, vorzubeugen...
Ähmmmm - äh - nö!
Zitat:muß nicht die Polizeikräfte bei Eskalationen hin und herschieben, was das Chaos natürlich vergrößert. Schließlich standen 3 Beamte kurzzeitig allein da am letzten Samstag.
Da fehlt mir irgendwie eine begründende Logik - die Ursachenforschung in Sachen Einsatzstrategie der Polizei scheint mir in der Causa mit-oder ohne Bannmeile grundlegend diskussionsbedürftig. Aber gleich mal so zu schlussfolgern ist schon eine gedankliche Leistung, wo Hindernisse mithilfe von synaptischen Segelflugzeugen überwunden werden.
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03.09.2020 12:26 Uhr |
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"Die Polizeien haben eben nicht unendlich viele Einsatzkräfte..."
Eben.
Deshalb ist eine wohl durchdachte Planung unter Beachtung vorhandener Kapazitäten, kritisches Genehmigungsverfahren jeder beantragten Demonstration gleich welcher Zugehörigkeit u. auch unter Beachtung möglicher Trittbrettfahrer und letztlich ggf. auch eine Erweiterung der Bannmeile wichtig und zu überdenken! |
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03.09.2020 12:27 Uhr |
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Warten wir doch lieber noch den Bau des Burggrabens ab, dann Zugbrücke hoch und schon ist Ruhe.
Pech und Schwefel kommt von hinten durch die Medien.
https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/
article228419835/Schutzgraben-vor-dem-Reichstag-wird-groesser-als-gedacht.html |
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03.09.2020 12:30 Uhr |
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Zitat:Hier z.B. der Umriss des befriedeten Bezirks "Bundestag":
Zitat:Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für den Deutschen Bundestag umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Berlin, das umgrenzt wird durch die Wilhelmstraße bis zur Straße Unter den Linden, die Straße Unter den Linden bis zum Pariser Platz, den Pariser Platz, den Platz des 18. März bis zur Straße des 17. Juni, die Straße des 17. Juni bis zur Yitzhak-Rabin-Straße, die Yitzhak-Rabin-Straße, die Heinrich-von-Gagern-Straße, die öffentliche Grünanlage zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus, die Willy-Brandt-Straße, die Moltkebrücke, das nördliche Spreeufer bis zur Reinhardtstraße, die Reinhardtstraße bis zur Stadtbahntrasse, die Stadtbahntrasse bis zur Luisenstraße, die Luisenstraße und die Marschallbrücke. Soweit die genannten Straßen, Plätze und Brücken den befriedeten Bezirk umgrenzen, gehören sie nicht zu dem befriedeten Bezirk. Dies gilt nicht für die Wilhelmstraße, die öffentliche Grünanlage zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt-Straße.
Bei harter Durchsetzung würde das z.B. bedeuten dass auch am Brandenburger Tor nicht mehr demonstriert werden kann.
Man muss sich die Entwicklungen jetzt mal näher anschauen aber an und für sich wäre es mir lieber, wenn man darauf verzichten kann.
Warum kann man da nicht etwas flexibler sein und eine zweite, weniger weitläufige Begrenzung einführen für die sitzungsfreien Tage? |
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03.09.2020 12:30 Uhr |
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Wie kommst Du denn darauf?
Wo hätte ich das geäußert?
@Ratio legis |
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03.09.2020 13:21 Uhr |
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Wenn das dann für alle Demos, egal welcher Ausrichtung gilt, von mir aus. Aber die Damen und Herren im Parlament könnten ruhig mal live sehen, dass nicht jeder mit ihrer Politik einverstanden ist. Sonst verlieren sie in ihrem Elfenbeinturm noch mehr den Bezug zur Realität als dies ohnehin schon der Fall ist. |
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03.09.2020 16:27 Uhr |
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Die Bannmeile dient dem Schutz der Legislative und ist wie so vieles von den Weimarer Verhältnissen beeinflusst. Außerhalb der Plenarsitzungen ist sie nicht nötig. |
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03.09.2020 16:41 Uhr |
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Nein. Es gibt eine Bannmeile um den Bundestag und die reicht aus, solange niemand von bekannten rechtsextremen Reichsbürgern oder ähnlichen Extremisten angemeldete Kundgebungen in der Bannmeile zulässt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.09.2020 16:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.09.2020 19:29 Uhr |
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Nein, die fand ich in Bonn schon immer völlig bescheuert und willkürlich. |
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03.09.2020 23:02 Uhr |
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Wegen was?
Auch wenn sich die Erregungsoffensive gelegt hat und nicht mehr von Reichskriegsflaggen (hört sich halt besser an) sondern von Reichsflaggen gesprochen wird.
Was ist denn passiert?
Ein paar Touristen haben sich da fotografieren lassen, wie es immer üblich ist. |
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04.09.2020 10:50 Uhr |
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Vielleicht wäre es auch hilfreich, nicht immer gerade dann, wenn jemand den Reichstag anzünden oder "stürmen" will, die ihn offiziell bewachenden Kräfte woandershin zu schicken. |
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04.09.2020 10:56 Uhr |
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Die Medien berichten gerade unisono:
Nach der Besetzung der Treppe vor dem Reichstagsgebäude werden die Sicherheitsmaßnahmen vor Ort vorerst nicht verschärft. Der Ältestenrat will zunächst die Berichte der Behörden abwarten. |
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