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Fragenübersicht Sollten zur Zeit diese vier Regeln für jeden mit Hausverstand nicht automatisch gelten?
1 - 7 / 7 Meinungen
10.10.2020 16:17 Uhr
Solche Beschränkungen sollten dort gelten und angewendet werden, wo wirklich eine Gefahr der Infektion besteht.
Das anlasslose Verdächtigen, Virenemittent zu sein, geht mir ganz gewaltig gegen den Strich.
10.10.2020 21:14 Uhr
Da kann ich Inspecteur nur aus vollem Herzen zustimmen.
10.10.2020 21:17 Uhr
Söder versteht ja noch nicht mal den Unterschied zwischen einem Bürger der BRD und einem Leibeigenen seines (Land-)Kreises.

Wir sind alle Bundesbürger und nicht Sklaven unserer Landräte. Deshalb kann es auch- zumindest keine gültigen- Reisebeschränkungen für Bundesbürger und andere, die hier dauerhaft wohnen, innerhalb der BRD geben. Söder und andere haben aber keine Probleme damit, Beherberungsverbote zu erlassen.

Das zeigt, wes Geistes Kind sie sind.
10.10.2020 21:36 Uhr
Zitat:
Söder versteht ja noch nicht mal den Unterschied zwischen einem Bürger der BRD und einem Leibeigenen seines (Land-)Kreises.

Wir sind alle Bundesbürger und nicht Sklaven unserer Landräte. Deshalb kann es auch- zumindest keine gültigen- Reisebeschränkungen für Bundesbürger und andere, die hier dauerhaft wohnen, innerhalb der BRD geben. Söder und andere haben aber keine Probleme damit, Beherberungsverbote zu erlassen.

Das zeigt, wes Geistes Kind sie sind.


Klar sind Beschränkungen bei der Bewegungsfreiheit rechtlich und verfassungsrechtlich möglich und das auch mit Blick auf Länder- oder Kreisgrenzen - wie kommst du darauf dass dies nicht möglich sein sollte (du sagst, es könne keine GÜLTIGEN Beschränkungen geben)?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.10.2020 21:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.10.2020 23:45 Uhr
Zitat:
Klar sind Beschränkungen bei der Bewegungsfreiheit rechtlich und verfassungsrechtlich möglich und das auch mit Blick auf Länder- oder Kreisgrenzen - wie kommst du darauf dass dies nicht möglich sein sollte (du sagst, es könne keine GÜLTIGEN Beschränkungen geben)?


Es kann keine gültige Beschränkung sein, wenn ich aufgrund einer puren Zugehörigkeit zu einem Kreis nicht woanders übernachten darf, wenn es in dem Kreis, in dem ich wohne, irgendwo zu einer Häufung von Infektionen mit einem bestimmten Virus kommt. Gleichzeitig dürfte es Siegburgern z.B. zur Zeit möglich sein, woanders zu übernachten, obwohl die Inzidenz dort gestern 69 betrug. Da aber die Inzidenz im Kreis zählt und diese bei 23 lag, darf ein Bewohner von Siegburg doch unbeschwert reisen. Das ist doch pure Willkür. Genauso wie das Gegenteil auch pure Willkür war, als aus dem Kreis Gütersloh niemand reisen sollte/durfte, weil bei einem Fleischbetrieb in Rheda-Wiedenbrück ein Ausbruch war. Also in einer Kommune von wievielen?

Seit wann habe ich im eigenen Land keine Reisefreiheit? Mit welchem Recht legen Länderfürsten diese für einzelne Kreise aus anderen Ländern fest?

Nur zur Erinnerung: als Bundesbürger darf ich mich im gesamten Land frei bewegen. Das ist erst mal der Normalzustand. Und ich kann übernachten, wo ich will. Die einzigen, die das jetzt noch dürfen, wenn sie aus einem Corona-Hotspot kommen sind Geschäftsreisende. Tut mir leid, entweder steht dann auch das Geschäft wegen Pandemie zurück oder Privatleute dürfen auch reisen.

Ich vermute da keine Rechtssicherheit und bin mal gespannt, was passiert, wenn die Willkürorgie der Ministerpräsidenten vor Gericht geht.

Bin ich jetzt Untertan von anderer Ministerpräsidenten Gnaden oder Bürger des Gesamtstaats mit Bürgerrechten?
11.10.2020 00:01 Uhr
Langer Text, einfache Antwort: Das Freizügigkeitsrecht ist ein einschränkbares Grundrecht, das Infektionsschutzrecht kennt eine Generalklausel, die Einschränkungen ermöglicht - auch die der Bewegungsfreiheit. Und dafür zuständig ist dann nicht der Bund sondern die Länder und die den Ländern nachgeordneten Behörden.

Ob Gerichte da etwas kippen, werden wir sehen, aber die prinzipielle Argumentation die du da hast ist falsch. Klassischer Fall von - finde ich nicht gut, ist also nicht erlaubt.

(Habe selbst in einem anderen Beitrag geschrieben, dass ich die Beherbergungsverbote skeptisch sehe, nur um das mal klarzustellen).
11.10.2020 00:07 Uhr
Zitat:
Und dafür zuständig ist dann nicht der Bund sondern die Länder und die den Ländern nachgeordneten Behörden.


Das mag ja alles für das Bundesland, in dem ich wohne und das sich um den Infektionsschutz kümmern muss, gelten. Und auch für eine Kommune, die handeln darf/soll/muss.

Aber seit wann hat Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz was darüber zu kamellen, ob ich als Bürger von NRW, auch wenn ich in einer Kommune wohnen sollte, die handeln muss und dies auch tut, verreisen darf? Die sind für mich und meinen Schutz nicht zuständig, sorry. Das ist NRW, der Rhein-Erfkreis und als kleinste Einheit die Kreisstadt Bergheim. Und nicht der Söder-Markus, Kretschmann, ein Kennichnicht aus Schleswig-Holstein oder Malu Dreyer. An dem Punkt glaube ich, dass es gewaltig bei den Landesfürsten hackt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2020 00:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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