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Würdest Du einem Arbeitsinpektor Zugang zu Deiner Wohnung gewähren, wenn Du dort einen Homeofficeplatz hast? |
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18.11.2020 10:13 Uhr |
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Warum auch nicht.
FASI und BR waren letztes Jahr bei mir zu Besuch.
Waren zufrieden und haben sogar einen Kaffee bekommen :o) |
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18.11.2020 10:14 Uhr |
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Ist das nur bei Telearbeit so oder auch bei mobilem Arbeiten? Ich habe keinen festen Home-Office-Arbeitsplatz, kann im Prinzip von überall aus arbeiten. |
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18.11.2020 10:15 Uhr |
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Ich habe ab Januar für zwei Tage in der Woche Telearbeit beantragt.
Ich bin dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit hier hineinzulassen um die ergonomischen Bedingungen überprüfen zu können. Aug welcher Rehctsgrundlage das passsiert, weiß ich allerdings nicht, stelle es aber nicht in Frage.
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18.11.2020 10:17 Uhr |
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@Seriös!
Ich habe mal die österreichischen Verhältnisse herangezogen. Die Wirtschafskammer verweist dezidiert mit roten Kasten auf den hier gültigen Zustand.
Ehrlich gesagt käme mein Chef nicht auf die Idee mich hier zu besuchen.
Außer er holt sich was, dann wird das durchs Fenster gereicht oder ich warte vorm Haus.
Und wenn er kommt, dann würden wir uns das ausmachen.
Und der Arbeitsinspektor, dem geht das echt nichts an, wie ich hier arbeite. Ob ich im Bett kugel, am Boden liege, ob mein Arbeitsplatz ergonomisch oder nicht. Der kriegt die rote Karte.
Ist zwar mein Arbeitsplatz, aber eben zugleich auch mein privates Reich.
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18.11.2020 10:20 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Ich bin dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit hier hineinzulassen um die ergonomischen Bedingungen überprüfen zu können. Aug welcher Rehctsgrundlage das passsiert, weiß ich allerdings nicht, stelle es aber nicht in Frage.
Das ist eine vertragliche Regelung zwischen dir und dem AG und der AG stimmt nur zu, wenn er die Begehung machen kann. Wenn du nicht zustimmst, kannst du die vereinbarte Arbeitsleistung auch im Büro erbringen.
In irgendeiner Arbeitssicherheitsvorschrift steht sicher, dass der AG für den Zustand des Arbeitsplatzes verantwortlich ist.
Jepp, da steht es. § 2 Abs. 7 ArbStättV |
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18.11.2020 10:27 Uhr |
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@ J. Bercow und Kreuzeiche
Eben.
Und da ich es ja selbst möchte, wäre ich schön blöd, die Leute nicht reinzulassen. :-) |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2020 10:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.11.2020 10:32 Uhr |
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Nochmals meine Herren!
Der Arbeitsinspektor hat nichts in meiner Privatsphäre verloren.
Es gibt ein Gesetz zum Schutz des Hausrechtes und dieses ist auch Bestandteil des Staatsgrundgesetzes. Beides ist Bestandteil der Bundesverfassung .
Ich wüsste nicht, dass der Arbeitsinspektor ein staatliches Organ ist, welches in meiner Wohnung schnüffeln darf, noch hat er hierzu einen staatlichen Befehl.
Wenn er mir einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zeigt und mit 5 Polizisten kommt, lassen wir ihn vllt rein.
Das wäre ja unfassbar und darf wohl als sarkastischer Ansatz betrachtet werden.
Sollen wir ihm Gesetze aushängen oder soll ich eine zweite Dametoilette in einer Singlewohnung schaffen? Mitte im Wohnzimmer? Ich wüsste nicht, was wer hier zu inspizieren hätte.
Ich wüsste auch nicht, dass ihm hier irgendetwas was anginge.
Solang der Unfallschutz auf zu Hause per Erlass erweitert ist und diese Regelung so gilt, bestehe ich auf die Unverletzbarkeit meiner Wohnung im Rahmen meiner Grundrechte.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.11.2020 10:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.11.2020 10:36 Uhr |
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Ist ja gut, Rakousko.
Auch hier MUSS man die Leute nicht reinlassen. Dann aber verliert man die Möglichkeit auf einen Telearbeitsplatz. Steht doch alles da oben schon.
Wenn man den Telearbeitsplatz möchte und die Leute nicht reinlässt, wird ihn der Arbeitgeber eben nicht gewähren.
That's it. |
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18.11.2020 10:37 Uhr |
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Zitat:Nochmals meine Herren!
Der Arbeitsinspektor hat nichts in meiner Privatsphäre verloren.
Es gibt ein Gesetz zum Schutz des Hausrechtes und dieses ist auch Bestandteil des Staatsgrundgesetzes. Beides ist Bestandteil des Bundesverfassung.
Ich wüsste nicht, dass der Arbeitsinspektor ein staatliches Organ ist, welches in meiner Wohnung schnüffeln darf, noch hat er hierzu einen staatlichen Befehl.
Wenn er mir einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zeigt und mit 5 Polizisten kommt, lassen wir ihn vllt rein.
Das wäre ja unfassbar und darf wohl als sarkastischer Ansatz betrachtet werden.
Sollen wir ihm Gesetze aushängen oder soll ich eine zweite Dametoilette in einer Singlewohnung schaffen? Mitte im Wohnzimmer? Ich wüsste nicht, was wer hier zu inspizieren hätte.
Ich wüsste auch nicht, dass ihm hier irgendetwas was anginge.
Solang der Unfallschutz auf zu Hause per Erlass erweitert ist und diese Regelung so gilt, bestehe ich auf die Unverletzbarkeit meiner Wohnung im Rahmen meiner Grundrechte.
Du bist echt ein Rätsel!
Beim Überprüfen des Arbeitsschutzes verteidigst Du die Privatsphäre bis aufs Blut.
Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Corona-Auflagen ist es für dich in Ordnung, wenn die Polizei die Wohnung stürmt.
Muss man das verstehen?
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18.11.2020 10:48 Uhr |
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@Kreuzeiche
Es habe es für wünschenswert gehalten, wenn man sich überlegt, ob man hier nicht die Schwelle überschreitet, wenn man Cluster rauskriegen will.
Ich hätte auch kein Problem, wenn jemand von der Polizei freundlich fragt, ob er mal kurz durchgehen darf.
Da erkenne ich kein Problem, weil ich es für notwendig halte, um die Volksgesundheit aufrechtzuhalten, wenn man Partys auflöst.
Mir war bewusst, dass es realpolitisch/realjuristisch schwer umsetzbar ist.
Ich habe eine Freundin gefragt, die Juristin ist, ob es ok wäre, wenn man quasi bei Wohnungen als Exekutive anläutet, ob dort ein lustiges Single bis 2 in der Früh liest oder doch jemand Party feiert.
Persönlich hätte sie kein Problem, rechtlich ist es ein schwieriges Pflaster.
Wir haben Gottseidank einen Rechtsstaat, damit wir auch über solche Fragen diskutieren können und ein solcher Ansatz ist wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er soll nicht die demokratische Ordnung unterwühlen.
Werden wir nicht hinkriegen, würden wohl die Gerichte kassieren, wird sich politisch keiner darüber trauen.
Gut so, habe eine Minderheitenmeinung geäußert. Das kommt nicht, damit kommt man nicht durch. Ich kann damit leben.
Gehört zum demokratischen Rechtsstaat. |
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19.11.2020 11:30 Uhr |
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Keinem aus Österreich.
Es braucht vernünftige Regelungen für die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes - dass diese dann auch überprüft werden, ist logisch und wünschenswert.
Auch muss sich der Arbeitgeber um den Datenschutz auf hier verwendeten Endgeräten kümmern und die Kosten für Daten- und Gerätestrom erstatten.
Die Trennung von privat und geschäftlich ist hier sehr wichtig.
Arbeitgeber drücken sich gerne um ihre Pflichten, indem sie Homeoffice als "mobiles Arbeiten" bezeichnen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2020 11:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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