Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Sollte man als Arbeitnehmer das Recht der Unerreichbarkeit haben?
1 - 12 / 12 Meinungen
02.12.2020 13:24 Uhr
Ich wüsste jetzt nicht, wie eine "automatische Reaktion" in der Freizeit ausgelöst werden könnte.

Dazu ist es auf jeden Fall erforderlich, dass der Mitarbeiter das Diensthandy oder den Laptop einschaltet und nach Nachrichten schaut.

Ich bin dafür, dieses Recht auf Freizeit zu haben. Das kann man zu einem gewissen Grad auch selbst steuern, indem man irgendann die Geräte ausschaltet. Dann gewöhnt sich auch keiner an die permanente Erreichbarkeit.
02.12.2020 13:24 Uhr
Ja natürlich, oder man bezahlt den Arbeitnehmer fürstlich für den Verzicht auf dieses Recht.
02.12.2020 13:27 Uhr
Dieses Recht hat man längst - das hilft allerdings nicht, wenn man dieses Recht durch die Herausgabe privater Telefonnummern sabotiert.
02.12.2020 13:31 Uhr
Man hat doch dieses Recht jetzt schon, oder, um es mal umgekehrt und sachlich richtig zu formulieren: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Arbeitsleistungen außerhalb der vereinbarten Dienstzeit.

Aber natürlich wird das heute in vielen Fällen nicht mehr so eng gesehen, da haben allerdings auch Arbeitnehmer eine gewisse Mitverantwortung, das für sich einzufordern. Ob mit neu verbrieftem Recht oder nicht.
02.12.2020 14:18 Uhr
Zitat:
Arbeitnehmer eine gewisse Mitverantwortung, das für sich einzufordern.


Nicht nur einzufordern. Manche unterlaufen das ja regelrecht, ohne sich darüber im Klaren zu sein, was das für die Kollegen bedeutet, die sich an die (im übrigen schon existierenden) Regelungen halten.
02.12.2020 14:25 Uhr
Zitat:
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Arbeitsleistungen außerhalb der vereinbarten Dienstzeit.
Das gibt es normalerweise, ja. Nur kann das in Kombination mit der 10 Stunden-Grenze zu Konflikten kommen. Z.B. Man hat morgens um 7 Uhr eine Termin mit Kollegen in Asien und um 20 Uhr einen mit Kollegen in Südamerika. Da durchzuarbeiten, ist ein Verstoß gegen die 10 Stunden. Und mittags 4 Stunden Pause zu machen, behagt sicher auch nicht jedem, z.B. wenn er am Abend Termine hat.

Das erfordert schon eine Auseinandersetzung mit dem AG.
02.12.2020 15:18 Uhr
Das Perdide daran ist ja auch, dass man es dem Subalternen ja nicht "befiehlt", stets erreichbar zu sein. Die gängige Ansage ist: "Es wird erwartet ...".
Wenn dann aber versehentlich etwas passiert, zieht man sich auf die formalen Richtlinien zurück.
02.12.2020 15:20 Uhr
Zitat:
Die gängige Ansage ist: "Es wird erwartet ...".
Oder auch "du musst deine Arbeit sinnvoll priorisieren".
02.12.2020 15:25 Uhr
Es wird die Zeit kommen, wo unsere Arbeitszeit so flexibilisiert wird, das wir jederzeit nur noch auf Abruf zur Leistung herangezogen werden und die Geschäftsleitung wie ein Feudalherrenhaus agiert und die abhängige Beschäftigung derart ausweitet, das von Erholung in Freizeit kaum noch gesprochen werden kann.

Schon heute gibt das Arbeitszeitgesetz eigentlich die Schranken vor, die der Arbeitgeber zu beachten hat. Problem dabei: Wo kein Kläger, da kein Richter und die Arbeitnehmer betreiben durch falsch verstandene Nibelungentreue und auch oft aus Angst eine Selbstausbeutung (gerade auch in gesundheitlicher Hinsicht), das einem übel werden mag.

Vielleicht kommen aber durch Zunahme dieser Belastungen auch wieder mehr Arbeitnehmer auf den Trichter, das ein Betriebsrat doch eine gtue Sache sein kann.
02.12.2020 15:29 Uhr
Zitat:
das ein Betriebsrat doch eine gtue Sache sein kann.

Gerade in den Bereichen, wo eine geringe Qualifikation benötigt wird, sind internationale Unternehmen dann auch schnell dabei, den entsprechenden "Service" ins Niedriglohn-Land X zu verlegen.
02.12.2020 15:31 Uhr
Zitat:
Gerade in den Bereichen, wo eine geringe Qualifikation benötigt wird, sind internationale Unternehmen dann auch schnell dabei, den entsprechenden "Service" ins Niedriglohn-Land X zu verlegen.


...oder durch Aufbau von solchen Drohszenarien den Betriebsrat mundtot zu machen...
03.12.2020 04:49 Uhr
Grundsätzlich ja aber es gibt Ausnahmen.

In einem kleinen Betrieb ist es ab und zu auch mal wichtig denjenigen, der gerade Urlaub oder frei hat etwas zu fragen.

Bei uns ist das kein Problem weil wir und auch privat sehr oft unterhalten oder sehen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 12 / 12 Meinungen