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Fragenübersicht Teilst Du die Bedenken der CDU wegen Berliner Quotenpläne?
1 - 13 / 13 Meinungen
27.01.2021 10:25 Uhr
Ja, diese Bedenken teile ich. Ich sehe Quoten grundsätzlich kritisch, da die Personalauswahl anhand von Leistungskriterien erfolgen sollte. Der Staat sollte sich da (wie so oft) raushalten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.01.2021 10:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.01.2021 10:33 Uhr
Artikel 33, II GG: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."

Damit ist eigentlich das Wesentliche gesagt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.01.2021 10:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.01.2021 11:06 Uhr
Selbst die Berliner SPD, namentlich Innensenator Geisel, sieht dieses Vorhaben sehr kritisch:


"Warum ist das Gesetz aus Ihrer Sicht nicht verfassungskonform?


Unser Grundgesetz sagt, niemand darf bevorteilt oder benachteiligt werden aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Ethnie oder Sexualität. Wir haben das bei Frauen und Menschen mit Behinderungen über Gesetze ergänzt. Das sind aber harte Kriterien!

Der Migrationshintergrund ist eine freiwillige Angabe – wir kommen da über eine Orientierungsgröße nicht hinaus. "



https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-berliner-migrantenquote-die-gruenen-und-linken-sind-auf-alles-oder-nichts-kurs/26854770.html
27.01.2021 11:23 Uhr
"Bedenken" ist hier der falsche Terminus, ich lehne dieses ganze Quoten-Unwesen kategorisch ab.
27.01.2021 11:27 Uhr
Die Berliner CDU ist besonders rückständig. Das ist nun ja nichts Neues.
27.01.2021 11:32 Uhr
Zitat:
Ja, diese Bedenken teile ich. Ich sehe Quoten grundsätzlich kritisch, da die Personalauswahl anhand von Leistungskriterien erfolgen sollte. Der Staat sollte sich da (wie so oft) raushalten.


Wenn es denn nach Leistungen ginge. Ein*e ausländische Bewerber*in braucht sich auf eine lukrative Stelle gar nicht erst zu bewerben, da sie schon bei der ersten Durchsicht aussortiert wird. Ich wäre in diesem Zusammenhang für Blindbewerbungen mit Qualifikationsnachweisen, aber ohne persönliche Angaben.
27.01.2021 11:39 Uhr
Zitat:
Ein*e ausländische Bewerber*in braucht sich auf eine lukrative Stelle gar nicht erst zu bewerben, da sie schon bei der ersten Durchsicht aussortiert wird.


Achso, wie etwa bei der Berliner Polizei:

Zitat:
Jeder dritte Beamte, der in den vergangenen drei Jahren ausgebildet wurde, habe ausländische Wurzeln.


https://www.tagesspiegel.de/berlin/im-generationenwechsel-mehr-frauen-mehr-migranten-wie-sich-die-berliner-polizei-veraendert/26846432.html

Propagandistischer Unsinn wird zwar öfters von interessierter Seite verbreitet, bleibt aber dennoch Unsinn, der zumindest von den Fakten nicht gestützt wird.

Ansonsten kann man erneut genüsslich zusehen, wie wieder ein Lieblingsgesetzesprojekt der rotrotgrünen Eiferer vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.01.2021 11:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.01.2021 15:04 Uhr
Was ist überhaupt ein Migrationshintergrund? Hat den auch der Halbpole, dessen Großvater der vor den Russen aus Ostpreußen nach Berlin floh? De Maiziere dürften auch einen Migrationshintergrund nachweisen können.
27.01.2021 15:07 Uhr
Zitat:
Hat den auch der Halbpole, dessen Großvater der vor den Russen aus Ostpreußen nach Berlin floh?


Also der Klassiker?
27.01.2021 16:30 Uhr
Zitat:
Ich wäre in diesem Zusammenhang für Blindbewerbungen mit Qualifikationsnachweisen, aber ohne persönliche Angaben.


Besser als Zwangsquoten ist diese Idee allemal.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.01.2021 16:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2021 09:51 Uhr
Ja, die Kritik der Berliner CDU teile ich. Die Linken mit ihren Quoten richten nur Schaden an. Kompetente Stellenbesetzungen sind so schwieriger.
28.01.2021 09:55 Uhr
Zitat:
Ja, die Kritik der Berliner CDU teile ich. Die Linken mit ihren Quoten richten nur Schaden an. Kompetente Stellenbesetzungen sind so schwieriger.




Glaubst du das eigentlich selbst, was du da schreibst?
28.01.2021 10:04 Uhr
Zitat:
Artikel 33, II GG: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."

Damit ist eigentlich das Wesentliche gesagt.


Im Fettgedruckten liegt der Hase im Pfeffer.
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