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Fragenübersicht Eine Altenpflegerin zahlt 340 Euro Strafe, weil sie zu früh zur Arbeit ging! - Ist das verhältnismäßig?
1 - 12 / 12 Meinungen
27.01.2021 21:50 Uhr
Es gibt doch Ausnahmen von der Ausgangssperre, wenn man zur Arbeit muss... Mein AG empfiehlt, dass man die Firmenausweise zeigt, wenn man auf dem Weg zur Schicht angehalten wird, was auch in der Zeit der Ausgangssperre wäre.
27.01.2021 21:59 Uhr
Kann nicht rechtens sein, der Weg von und zur Arbeit ist ausgenommen.
Ich habe z.B. ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, das für den Fall der Fälle in meinem Auto liegt. Ich würde allerdings eher die abendliche Sperrzeit überschreiten.
27.01.2021 22:04 Uhr
Das Problem in diesem Fall ist nicht, dass sie zu früh aus dem Haus ging, sondern dass sie keinen Passierschein hatte. Hört sich nach einem Versäumnis des Arbeitgebers an - weswegen dieser dafür gewesen sein dürfte, die Bälle flach zu halten.
27.01.2021 22:16 Uhr
“Germany is a fine country!”

100 Euros fine for this, 340 Euros fine for that..
27.01.2021 22:18 Uhr
Das ist nicht verhältnismäßig, aber es lässt sich ja klären, im Widerspruchsverfahren.
28.01.2021 07:38 Uhr
Nein, meiner Meinung nach nicht.
28.01.2021 09:45 Uhr
Ich halte das für absolut unverhältnismäßig, da die Dame einen guten Grund hatte und um diese Uhrzeigt kaum zur Verbreitung von Corona beitragen könnte.
28.01.2021 11:59 Uhr
Zitat:
Das ist nicht verhältnismäßig, aber es lässt sich ja klären, im Widerspruchsverfahren.


Einspruch wäre vermutlich besser :-P, aber so sehe ich es auch.
28.01.2021 11:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das ist nicht verhältnismäßig, aber es lässt sich ja klären, im Widerspruchsverfahren.


Einspruch wäre vermutlich besser :-P, aber so sehe ich es auch.


Oh, ja, du hast recht. :))
28.01.2021 22:58 Uhr
Nein. Der Arbeitgeber muss ihr so eine Bescheinigung zur Verfügung stellen. Und selbst wenn sie die nur vergessen haben sollte, ist ein Bußgeld für eine Frau in einem seit neuestem "systemrelavanten" Beruf, eine bürokratische Albernheit deutscher Behörden. Man sollte die Leute entlassen, die sowas erlassen. Aber wahrscheinlich verbeamtete Lebenskünstler auf Lebenszeit......
29.01.2021 11:11 Uhr
Aktueller Stand:

Normal wäre ein Bußgeld von 75 Euro, nicht 340 Euro.

Die Polizei Stuttgart weiß nichts über diesen Vorgang.

Vermutung: die Altenpflege-Auszubildende ist Betrügern aufgesessen.
02.02.2021 17:21 Uhr
Das waren Fake-News. Die Polizei hat dies bereits in der Presse richtig gestellt.
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