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Fragenübersicht Welche Lösung zum Thema Homeoffice findest Du persönlich richtiger? Die österreichische Lösung mit einer freiwilligen Basis oder die deutsche mit einer verpflichtenden Basis?
1 - 10 / 10 Meinungen
28.01.2021 09:35 Uhr
Freiwillig ist doch grundsätzlich besser, aber ist die deutsche Lösung wirklich so "scharf" verpflichtend liebe Mitspieler, wie das hier diese österreichische Tageszeitung darstellt?
28.01.2021 09:35 Uhr
Ganz klar die deutsche Variante!

Bei Freiwilligkeit ist man immer auf den guten Willen des Arbeitgebers angewießen - und diesen guten Willen gibt es nicht immer.

So kann in Deutschland jeder, der von zuhause aus arbeiten will (und es technisch möglich ist), das auch tun.
28.01.2021 09:37 Uhr
@Kreuzeiche

Auch der Arbeitnehmer kann es aber ablehnen. Diese Variante auch schon mal gesehen.

Du musst zu Hause arbeiten.

Das geht nicht lieber Chef, weil da sitzen 3 Frauen und 7 Kinder.

Ist mir egal, ist die deutsche Antwort.

So gesehen, ist die Freiwilligkeit auch nach Einstufung und Kenntnis aller Lagen wohl besser.
28.01.2021 09:38 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Auch der Arbeitnehmer kann es aber ablehnen. Diese Variante auch schon mal gesehen.

Du musst zu Hause arbeiten.

Das geht nicht lieber Chef, weil da sitzen 3 Frauen und 7 Kinder.

Ist mir egal, ist die deutsche Antwort.

So gesehen, ist die Freiwilligkeit auch nach Einstufung und Kenntnis aller Lagen wohl besser.


Nein!

Der Arbeitnehmer kann das HomeOffice ablehnen.
Es ist genau andersrum - jeder hat das Recht auf HomeOffice, muss aber dieses Recht nicht nutzen.
28.01.2021 09:42 Uhr
Zitat:
„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“


Wenn Du mir erklärst, dass das keine Verpflichtung ist und man eben wie der Arbeitsminister von euch sagt, man es nicht einfach ausschlagen kann, was ist kann keine Pflicht für Dich?
28.01.2021 09:46 Uhr
Zitat:
Zitat:
„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“


Wenn Du mir erklärst, dass das keine Verpflichtung ist und man eben wie der Arbeitsminister von euch sagt, man es nicht einfach ausschlagen kann, was ist kann keine Pflicht für Dich?


Ich erkläre es gerne noch mal:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Arbeitnehmern HomeOffice anzubieten wo es technisch möglich ist.

Der Arbeitnehmer hat nun die Wahl, ob er das Angebot annimmt, oder eben nicht.

Bei uns sitzen auch noch ca. 20% der AN im Büro, obwohl sie technisch von zuhause aus arbeiten könnten.
28.01.2021 09:49 Uhr
Zitat:
So gesehen, ist die Freiwilligkeit auch nach Einstufung und Kenntnis aller Lagen wohl besser.


Gerade in Krisenzeiten besteht keine echte Freiwilligkeit im Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer.

Daher ist eine klare Vorgabe der deutlich bessere Weg.

Nach meinem Kenntnisstand enthält die deutsche Regelung keine Pflicht für den AN, zu Hause arbeiten zu müssen. Der AG muss aber die technischen Möglichkeiten anbieten.
28.01.2021 09:56 Uhr
Ausnahmsweise finde ich die deutsche Herangehensweise besser. Überall wo Home Office möglich ist, sollte es den Arbeitnehmern auch tatsächlich ermöglicht werden.
Man kann nicht überall immer drastischere Maßnahmen durchsetzen und das gesellschaftliche Leben lahmlegen, gleichzeitig aber die Leute ganz normal zur Arbeit schicken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.01.2021 09:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2021 10:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“


Wenn Du mir erklärst, dass das keine Verpflichtung ist und man eben wie der Arbeitsminister von euch sagt, man es nicht einfach ausschlagen kann, was ist kann keine Pflicht für Dich?


Es ist für die eine Seite eine Pflicht, weil es für die andere Seite ein Recht ist. Wenn der Arbeitnehmer ins Home Office will, muss der Arbeitgeber reagieren. Sei es indem er es ermöglicht oder erörtert, aus welchen Gründen dies in tatsächlicher Hinsicht unmöglich ist. Der Arbeitnehmer kann dies dann akzeptieren oder, wenn er die Ausführungen des Arbeitnehmers nicht für eine wirksame Einwendung hält, arbeitsrechtlich dagegen vorgehen.

Aus Arbeitgebersicht ist das wohl die mittelscharfe Variante, weil es Auswege gibt.

Generell bin ich der Meinung, dass wir nicht im nahezu ganzen Freizeitleben der Menschen Pandemiebekämpfung machen können, dann aber den Bereich des Berufslebens dabei völlig ausklammern. Wenn Menschen abends nicht mehr essen oder shoppen gehen, ihre Freunde treffen oder verreisen können, aber jeden Tag in die volle U-Bahn steigen müssen, führt das schnell zu Akzeptanzproblemen, zumal es auch epidemiologisch nicht sinnvoll ist.

Für diesen Schritt offen ist leider nicht jeder Arbeitgeber, der die Möglichkeit hat.
28.01.2021 22:56 Uhr
Angesichts dessen, wie lange jetzt schon Einschränkungen ausschließlich im privaten Bereich greifen, finde ich beides untauglich.

Ich würde für einen befristeten Zeitraum sagen wir 2 Monate, vorschreiben, dass der Arbeitgeber Homeoffice zur Verfügung stellen muss und der Arbeitnehmer es annehmen muss. Und dann erlassene, dass Ämter für Arbeitsschutz und BGen, dass auch kontrollieren.

Auch die deutsche Regelung ist Mumpitz, da für Beschäftigte, deren Arbeitgeber nicht will und wo im Betrieb kein Betriebsrat existiert überhaupt nicht durchsetzbar. Kein Arbeitnehmer informiert bei einem solchen Unternehmen in einem solchen Fall das Amt für Arbeitsschutz.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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