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Fragenübersicht Der Lübcke-Mörder erhält die Höchststrafe! - Ist das Urteil aus deiner Sicht gerecht?
1 - 9 / 9 Meinungen
28.01.2021 10:50 Uhr
Für Mord sollte es keine andere Strafe geben.
28.01.2021 11:36 Uhr
Lebenslänglich ist völlig in Ordnung. Eine "besondere Schwere" - immer im Vergleich mit anderen Morden - kann ich nicht erkennen. Bin aber auch kein Jurist.
28.01.2021 12:05 Uhr
Zitat:
Damit dürfte der Täter auch nach seiner Haftstrafe nicht wieder freikommen...


Das stimmt nicht.

Ansonsten: Nachvollziehbare Entscheidung.
28.01.2021 12:11 Uhr
Auch die besondere Schwere der Schuld führt nicht automatisch zum wortwörtlich lebenslangen Freiheitsentzug. Mindestens geprüft ob eine Freilassung wieder in Frage kommt wird trotzdem.

Auf Ebene des Strafmaßes hier aber ansonsten ein vermutlich unproblematischer Fall, 211 StGB lässt im Strafrahmen keinen Spielraum und auch die besondere Schwere dürfte hier unstreitig vorliegen.
28.01.2021 12:11 Uhr
Botsi war schneller :)
28.01.2021 12:14 Uhr
Zitat:
Eine "besondere Schwere" - immer im Vergleich mit anderen Morden - kann ich nicht erkennen.


Bei einer Hinrichtung eines Politikers durch Kopfschuss? Uff...
28.01.2021 12:20 Uhr
Botsaris, was machst du eigentlich noch in der KDP? Dolst du mit Kotzbeutel in ständiger Reichweite?
28.01.2021 14:12 Uhr
Vor Gericht gibt es keine Gerechtigkeit. Das ist in der deutschen Rechtsordnung auch gar keine zulässige Kategorie.

Schuld muß in Deutschland persönlich zugewiesen und die Urteile bzw. Strafmaße verhältnismäßig sein.

Für die Feststellung von Mord sowie der besonderen Schwere der Schuld gibt es Kriterien.

Sind diese erfüllt, entspricht das Urteil geltendem Recht.

Nicht mehr, nicht weniger.
Mit Gerechtigkeit hat das jedenfalls nichts zu tun.
28.01.2021 14:17 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eine "besondere Schwere" - immer im Vergleich mit anderen Morden - kann ich nicht erkennen.


Bei einer Hinrichtung eines Politikers durch Kopfschuss? Uff...


Wurde nur ein gezielter Schuß abgegeben, durch den das Opfer sofort getötet wurde, kann man die Feststellung durchaus in Zweifel ziehen.

Wäre es zu quälenden, folterähnlichen Handlungen gekommen, hätte er das Opfer verbluten oder auf andere Weise bewußt langsam sterben lassen, ihm Gliedmaßen vor dem Tod abgetrennt usw. sähe die Sache anders aus.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.01.2021 23:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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