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Fragenübersicht Beeinflusst dieser Absatz Deine Denkweise bei der aktuellen Abschiebung von Schülern und Familien wie gerade in Österreich geschehen?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
0
29.01.2021 09:15 Uhr
Nein

29.01.2021 09:15 Uhr
Zitat:
Nein



Warum nicht ?
29.01.2021 09:17 Uhr
Nein, ich beurteile Sachstände nicht auf Grund von Überschriften oder Schlagzeilen.

Diese Familie befand sich seit Jahren illegal in Österreich und es gab mehrere Urteile die eine Außerlandesbringung bestätigt haben.

Ohne Frage ist es bitter für die Schülerinnen, dass sie die Konsequenzen für das Handeln ihrer Eltern tragen mussten, aber in einem Rechtsstaat gelten die Regeln für Alle.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:20 Uhr
@SBF_

Ich würde auch sagen, dass es hart für die Kinder ist, aber die Verantwortung hierfür für bei der Mutter zu suchen ist, die mehrmals mit allen Mitteln ihren Aufenthaltstitel erstreiten wollte, aber immer negativ beschieden wurde.

Zudem kommt noch eine Phase eines illegalen (aufenthaltstitellosen) Zeitraums hinzu.

Das erscheint mir doch von Seiten der Mutter sehr fragwürdig zu sein, was hier aufgeführt wurde. Das geschah nicht durch Verantwortung des Staates, sondern durch ihre Verantwortung, zu Lasten der Kinder.
29.01.2021 09:24 Uhr
@ Kreuzeiche


Nur mal für mein Verständnis und die Frage ist ernst gemeint, sollte nach deiner Auffassung jeder Ausländer, der unter Missachtung der geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im Land ist, trotzdem eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:27 Uhr
Zitat:
@ Kreuzeiche


Nur mal für mein Verständnis und die Frage ist ernst gemeint, sollte nach deiner Auffassung jeder Ausländer, der unter Missachtung der geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im Land ist, trotzdem eine dauerhafte Niedererlassungserlaubnis bekommen?


Nein.

Aber Jeder, der bereits mehrere Jahre in Deutschland ist und dabei zumindest teilweise integriert wurde, sollte eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Eine Ausweisung von asylsuchenden Schwerverbrechern befürworte ich sogar.

Und dazwischen liegt eine große Grauzone...
29.01.2021 09:29 Uhr
Zitat:

Aber Jeder, der bereits mehrere Jahre in Deutschland ist und dabei zumindest teilweise integriert wurde, sollte eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.


In dem Falle der Mutter, muss man also nur 4 Jahre lang jede Ausreiseanweisung missachten und sich möglichst lange illegal im Land aufhalten, bis es dann doch legal wird?



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:33 Uhr
Zitat:
Zitat:

Aber Jeder, der bereits mehrere Jahre in Deutschland ist und dabei zumindest teilweise integriert wurde, sollte eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.


In dem Falle der Mutter, muss man also nur 4 Jahre lang jede Ausreiseanweisung missachten und sich möglichst lange illegal im Land aufhalten, bis es dann doch legal wird?




Wenn der Staat es in diesen 4 Jahren nicht auf die Reihe bekommt, das umzusetzen, was er selbst vorschreibt...

Dann ist das so.
29.01.2021 09:37 Uhr
Zitat:

Wenn der Staat es in diesen 4 Jahren nicht auf die Reihe bekommt, das umzusetzen, was er selbst vorschreibt...


Wir sind uns also einig, dass die Freiwilligkeit hier nicht funktioniert und man wesentlich zeitnaher mit Zwangsmaßnahmen reagieren muss, um später dann solche Abläufe zu verhindern?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:47 Uhr
Zitat:

Wenn der Staat es in diesen 4 Jahren nicht auf die Reihe bekommt, das umzusetzen, was er selbst vorschreibt...


Da liegt der Hase im Pfeffer!

Und jetzt wäre die Zeit, ergebnisoffen einen Blick darauf zu richten, welche politischen und gesellschaftlichen Strukturen sehr tatkräftig und mit viel Elan den "Staat" regelmäßig an der Umsetzung seiner Pflichten behindern.
29.01.2021 09:50 Uhr
Zitat:
Zitat:

Wenn der Staat es in diesen 4 Jahren nicht auf die Reihe bekommt, das umzusetzen, was er selbst vorschreibt...


Wir sind uns also einig, dass die Freiwilligkeit hier nicht funktioniert und man wesentlich zeitnaher mit Zwangsmaßnahmen reagieren muss, um später dann solche Abläufe zu verhindern?


Nein, das ist mir viel zu vereinfacht dargestellt.

Im ersten Schritt müssen die überlasteten behörden mehr Personal und Fachkompetenz erhalten.
Somit wäre gewährleistet, dass jeder Antrag in kurzer Zeit bearbeitet wird und entsprechend agiert wird.

Die Schlamperei von Behörden, Justiz und Exekutive sollte nicht auf dem Rücken unserer Mitmenschen gerade gebogen werden, die seit Jahren im Land integriert sind.
29.01.2021 09:52 Uhr
Ich habe erst gedacht, dass das eine Bekannte auf FB geschrieben hätte, derweilen kam ich drauf, sie hat es selbst von einem Rechtsanwalt auf Twitter genommen.

Was für mich die Sache sattelfester macht:

Zitat:
#Fakten zur Abschiebedebatte nach Georgien

Fakten zur Abschiebungsdiskussion:
10.3.2009: Erstantrag auf Gewährung von Asyl 1.4.2010: rechtskräftige Abweisung des Antrages. Trotz Ausreiseverpflichtung nicht ausgereist.

3.2.2012: neuerlicher Asylantrag 22.3.2012: Antrag rk angewiesen. Anschließend reiste die Mutter
mit der älteren Tochter aus und ging zurück nach Georgien.

Am 8.8.2014 reiste sie mit der Tochter mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) über Holland wieder ein.

Lebten bis 28.2.2015 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Ö.

Erst am 28.2.2015 stellten sie neuerlichen Asylantrag

Anschließend wurde die jüngere Tochter in Ö geboren und stellte ebenfalls einen Asylantrag. Dieser wurde am 6.9.2017 rk abgewiesen und eine Ausreiseverpflichtung auferlegt.

Es wurde aber neuerlich ein Asylantrag mit derselben Begründung gestellt, der rk zurückgewiesen wurde

Abermals erfolgte keine Ausreise, sondern wurde am 21.9.2019 neuerlich ein Asylantrag mit identer Begründung gestellt,der am 23.9.2019 vom BVwG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde.

Der VwGH bestätigte diese Entscheidung am 18.12.2019
5 negative Asylverfahren,
3 davon mit identem Asylgrund,
ein 2-jähriger Zwischenaufenthalt in Georgien und lange unerlaubte Aufenthalte in Ö.


Es ist auf jeden Fall mal eine gute Grundlage und Untermauerung dessen was ich oben gesagt habe.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:54 Uhr
Zitat:
Im ersten Schritt müssen die überlasteten behörden mehr Personal und Fachkompetenz erhalten.


Die Behörden und das involvierte Personal arbeitet doch auf Grund der erhöhten Fallzahlen an der Belastungsgrenze.

Man muss also genau an dieser Stelle ansetzen und nicht erst am Ende der Verfahrenskette.


Zitat:
Somit wäre gewährleistet, dass jeder Antrag in kurzer Zeit bearbeitet wird und entsprechend agiert wird.


Siehe oben, zudem kommen noch Antragsteller ohne Identätspapiere, Personen die ihre Hintergründe verbergen, oder überhaupt keine Zuarbeit machen.


Zitat:
Die Schlamperei von Behörden, Justiz und Exekutive sollte nicht auf dem Rücken unserer Mitmenschen gerade gebogen werden, die seit Jahren im Land integriert sind.



Hier haben die Behörden sehr sauber gearbeitet, es gab mehrere höchstrichterliche Beschlüße und die Mutter ist zwischenzeitlich sogar ausgereist.

Das hohe Maß an krimineller Energie, dass hier aufgebracht wurde, um sich weiterhin illegal im Land aufzuhalten, können Behörden nur bedingt ausgleichen.


Wir sind uns aber einig, dass es in diesem Handlungsfeld wesentlich mehr an staatlicher Konsequenz bedarf.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 09:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 09:57 Uhr
Zitat:
Ich habe erst gedacht, dass das eine Bekannte auf FB geschrieben hätte, derweilen kam ich drauf, sie hat es selbst von einem Rechtsanwalt auf Twitter genommen...

ff.



Danke @Rakousko, sehr aufschlußreich. Man tanzt uns auf der Nase herum und grinst dabei! Und es gibt Leute im eigenen Land (sei es Österreich oder Deutschland), die das noch beklatschen.
29.01.2021 09:59 Uhr
@Fransecky

Das ist auch die Sache, die mir immer einfällt. Es werden Teile von Facetten dargestellt.

Ein Kind wird abgeschoben. Jeden halbwegs normalen Menschen fängt das Herz zu bluten an. Wo leben wir, wer sind wir, was soll das.

Dann kommen aber ein paar Fakten hinzu, die man natürlich nicht so nennt und die das ganz anders darstellen.
29.01.2021 10:01 Uhr
Übrigens. Was kann passieren und was ist öfters in solchen Fällen. Die Kinder kriegen ein Schülervisum und machen hier ihre Ausbildung fertig, wenn sie das wollen.

Ihr kennt doch den Spruch mit dem Kochen und essen.
29.01.2021 10:09 Uhr
Zitat:
Dann kommen aber ein paar Fakten hinzu, die man natürlich nicht so nennt und die das ganz anders darstellen.
Es änder aber nichts daran, dass die Schülerin in Österreich aufgewachsen ist, die meiste Zeit ihres Lebens in Österreich verbracht hat und höchstwahrscheinlich in Österreich auch einen Abschluss machen würde und arbeiten würde.

Und auf der anderern Seite - siehe Parallelumfrage - denkt man über ein Renteneintrittsalter von 71 nach.
29.01.2021 10:13 Uhr
Zitat:
Es änder aber nichts daran, dass die Schülerin in Österreich aufgewachsen ist, die meiste Zeit ihres Lebens in Österreich verbracht hat und höchstwahrscheinlich in Österreich auch einen Abschluss machen würde und arbeiten würde.



Die Familie allerdings nicht, die befand sich illegal in Österreich, dass die Schülerin trotzdem kostenfrei Zugang zum Bildungsystem Österreichs hatte, ist ein humanitäres Entgegenkommen und eben nicht der Mechanismus der aus einem rechtswidrigen Verhalten einen legalen Anspruch macht.


Auf eine Kosten-Nutzen-Rechnung würde ich hier verzichten, daher geht dein Verweis aufs Renteintrittsalter ins Leere.
29.01.2021 10:13 Uhr
Zitat:
Das hohe Maß an krimineller Energie


Du nennst es kriminelle Energie.
Das sehe ich anders. Die Frau hat ihr bestmögliches getan, um ihrem Kind ein besseres Leben zu ermöglichen.
Das ist für mich absolut verständlich.

Zitat:
Wir sind uns aber einig, dass es in diesem Handlungsfeld wesentlich mehr an staatlicher Konsequenz bedarf.


Nein, da werden wir uns nicht einig.
Wir brauchen nicht mehr Konsequenz, sondern mehr Geschwindigkeit in der Bearbeitung von Anträgen.
29.01.2021 10:17 Uhr
@Kreuzeiche

Die Einreise mittels Tourismusvisum über einen anderen Schengenstaat und die Niederlassung ohne Aufenthaltstitel ist auf jeden Mal mal ein Verstoß gegen das NAG (Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG)).

Damit erwies sie ihrer Tochter wohl eher einen Bärendienst.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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