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Fragenübersicht Kannst Du etwas mit der Auffassung dieses Juristen zum Thema "privater Wohnbereich und Schutz desselbigen" anfangen?
1 - 7 / 7 Meinungen
10.02.2021 11:52 Uhr
OK, dann kauen wir das mal wieder durch.

Der private Raum ist ein sehr hohes Gut und deshalb absolut schützenswert!

Da hat der Staat und seine Organe nichts verloren, solange es nicht um schwere kriminelle Vergehen handelt.
10.02.2021 11:55 Uhr
Zitat:
OK, dann kauen wir das mal wieder durch.

Der private Raum ist ein sehr hohes Gut und deshalb absolut schützenswert!

Da hat der Staat und seine Organe nichts verloren, solange es nicht um schwere kriminelle Vergehen handelt.


Es gibt noch immer die Frage der Güterabwägung.

Schutz des privaten Raums vs Gesundheit.

Das ist die Frage, die er hier aufwirft. Wenn man den privaten Raum zu sehr als etwas sakrosanktes darstellt, dann macht es wohl aus seiner Sicht wieder falsch.

10.02.2021 11:56 Uhr
Ich glaube, viele Menschen haben einfach Angst davor, dass hier eine "magische Schwelle" überschritten wird. Sobald man den Schutz des privaten Raums einmal verletzt hat, wird man es wieder tun.
10.02.2021 11:56 Uhr
Ich kann etwas damit anfangen, weil ich mir so einen Krempel öfter durchlesen muss. Ich teile seine Auffassung dahingehend, dass selbstverständliche eine Güterabwägung vorgenommen werden muss, komme aber zu einem anderen Ergebnis.
10.02.2021 12:00 Uhr
Muss hier mal ein bisschen Wasser in den Wein kippen, auch unser Art. 13 GG gilt nicht schrankenlos, interessant ist im Zusammenhang Pandemiebekämpfung vor allem Absatz 7:

Zitat:
Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


So einfach ist es dann also doch wieder nicht.

Allerdings ist die Aussage des Staatsrechtlers nicht besonders zielführend, denn er sagt auch nur, dass auch dieses Grundrecht einschränkbar ist, das liegt schon an der entsprechenden Dogmatik, die in diesem Punkt bei den Ösis dieselbe ist wie bei uns.

Die konkrete Abwägungsentscheidung kann und will er aber natürlich auch nicht treffen und diese ist in der Tat so kompliziert, dass sich auch die politischen Entscheidungsträger davor scheuen.
10.02.2021 12:51 Uhr
Ich halte es für sehr fragwürdig, aufgrund einer nicht zu beweisenden Infektion, die am Ende höchstwahrscheinlich nicht einmal über eine Erkältung hinausgeht, der Exekutive zu gestatten, in Wohnungen einzudringen. Da fallen mir stattdessen spontan gleich mehrere Gründe ein, nach denen es eigentlich nicht gestattet ist aber gestattet werden sollte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.02.2021 12:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.02.2021 16:30 Uhr
Mir erschließt sich nicht ganz warum teilweise sogar bei Terrorsachen oder organisierter Kriminalität die Betretung des Wohnraums an Hohe Hürden gekettet ist aber beispielsweise die Auflösung eines Kingergeburtstages unbedingt durch die Polizei erfolgen muss, da erscheinen mir die gesellschaftliche Relationen doch etwas verschoben.
Nein der private Wohnraum ist ein hohes gut, Infektionsschutz sollte hier als Grund nicht reichen

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.02.2021 17:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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