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Fragenübersicht Sind Diktaturvorwürfe von Gegnern der Corona-Politik absurde und bösartige Parolen?
1 - 12 / 12 Meinungen
11.02.2021 20:18 Uhr
Als Richter sollte er es wissen, dass es Meinungsfreiheit ist. Vielleicht hat er ja ein Problem damit.
11.02.2021 20:18 Uhr
Absurd vielleicht, aber bösartig nicht unbedingt. Viele Menschen haben derzeit große Existenznöte - dass man da zu drastischen Vergleichen und Vorwürfen greift, ist in manchen Fällen nachvollziehbar und nicht bösartig.

Objektiv betrachtet sind die Diktaturvorwürfe natürlich unangemessen.
11.02.2021 20:20 Uhr
Zitat:
Objektiv betrachtet sind die Diktaturvorwürfe natürlich unangemessen.



Zustimmung, wobei Diktatur ja auch Abstufungen kennt.
11.02.2021 20:25 Uhr
Zitat:
Als Richter sollte er es wissen, dass es Meinungsfreiheit ist. Vielleicht hat er ja ein Problem damit.


Genau und als Richter darf er diese gleichermaßen haben. Ob das in seiner Position angemessen ist diese zu äußern sei dahingestellt.
11.02.2021 20:29 Uhr
Auch ein Richter kann manchmal Unsinn reden.

Die Vorwürfe sind weder bösartig noch absurd. Nicht jede Diktatur ist eine Nazi-Herrschaft. Aber jede Diktatur fängt mit Einschränkungen der Bürgerrechte an. Und das ist es, was momentan passiert, das hat auch die Bundeskanzlerin zugegeben, als sie die Maßnahmen "eine demokratische Zumutung" nannte, noch im letzten Frühling.

Aus Erfahrung wissen wir, daß der Staat einmal gewonnene Kontrollmöglichkeiten praktisch nicht aufgibt, oder wenn, dann sehr schwer, es ist genauso wie mit den Steuern.

Es kann momentan weit hergeholt erscheinen, wenn jemand glaubt, daß das so bleibt wie es momentan ist. Aber faktisch kann uns doch niemand sagen, wie lange das tatsächlich noch dauert.

Daher: Weit hergeholt - ja, aber absurd - keinesfalls.
11.02.2021 22:08 Uhr
Die Ansage musste mal sein
11.02.2021 23:01 Uhr
Ja, sind es.

Und trotzdem: ohne Beteiligung der Parlamente beliebig in einer 17er-Gruppe über eine massivere Einschränkung der Gewerbefreiheit,als bisher, zu entscheiden, in dem man das Ziel ändert (von 50 auf 35 bzw. 10) ist eine extrem fragwürdige Auslegung der Gewerbefreiheit und auch der Zuständigkeit der Länder bei der Pandemiebekämpfung. So gehts meiner Meinung nach auch nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.02.2021 23:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.02.2021 23:19 Uhr
Man muss das ja eigentlich wie folgt betrachten eine Objektive Diktatur gibt es natürlich nicht, niemand muss damit rechnen beseitigt zu werden wenn er oder sie eine abweichende Meinung hat oder Massnahmen wie auch immer kritisiert, aber natürlich kann man sich in Notsituationen oder akuten Existenzaengsten steckend schonmal in Formulierungen uberragieren.
Was allerdings unbestritten ist, das es eine bedenkliche Entwicklung gibt Insofern als das einerseits das agieren in Kungelrunden am Parlament vorbei als auch der Lockdown als Zustand als normal betrachtet wird. Das ist es nicht Grundsrechtseinschreankungen sind natürlich keine Norm Und dürfen nur in Ausnahmefällen und einem sehr begrenzten Zeitraum erfolgen, sie sind nichts was man gönnerhaft zurückgeben sollte, nach dem Motto haltet die Füsse Still dafür dürft ihr als Belohnung auch mal wieder zum Friseur

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.02.2021 23:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.02.2021 16:04 Uhr
Wer solche absurden Vergleiche zieht und den Menschen vorschreiben will, wie sie diesen Staat zu bewerten haben, ist als Präsident des formal höchsten deutschen Gerichtes eine Fehlbesetzung.

Leider ist man derlei von Vertretern der deutschen Funktionselite nicht mehr anders gewohnt.
12.02.2021 16:06 Uhr
Nazi-Vergleiche sind grundsätzlich Fehlgriffe, da macht Herr Harbarth keine Ausnahme.

Wenn etwas absurd ist, dann derartige Vergleiche.
Als Verfassungsrichter sollte er es besser wissen.
12.02.2021 16:15 Uhr
Zitat:
Nazi-Vergleiche sind grundsätzlich Fehlgriffe, da macht Herr Harbarth keine Ausnahme.

Wenn etwas absurd ist, dann derartige Vergleiche.
Als Verfassungsrichter sollte er es besser wissen.


Bitte?
13.02.2021 00:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nazi-Vergleiche sind grundsätzlich Fehlgriffe, da macht Herr Harbarth keine Ausnahme.

Wenn etwas absurd ist, dann derartige Vergleiche.
Als Verfassungsrichter sollte er es besser wissen.


Bitte?


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