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Fragenübersicht Sollen Angehörige von Firmeneigentümern vom Wahlrecht bei Interessensvertretungen für Arbeitnehmer ausgeschlossen sein?
1 - 9 / 9 Meinungen
15.02.2021 11:10 Uhr
Nein. Gleiches Recht für alle Angestellten.

Wen stört es, wenn die Nichte des Cousins 3. Grades des Vorstandsvorsitzenden in der Mitbestimmung sitzt?
15.02.2021 11:12 Uhr
Ich finde das mal ganz interessant. Da wirkt wohl im Hintergrund wohl ein stark klassenkämpferischer Hintergrund bei den sozialistischen/sozialdemokratischen Einbringern mit.

Persönlich kann ich dieser Idee nichts abgewinnen, da ich der Meinung bin, dass eher einen sippenhaftungstechnischen Grad erreicht, der sich eben nur mit dem oben genannten klassenkämpferischen Absichten erklären lässt.

Nur weil Verwandter angestellt ist, wird er nicht zum Miteigentümer und auch nicht zum Mitunternehmer.

Das ist auch schwer argumentativ zu erläutern und wohl eher für einen Schwimmkurs geeignet.
15.02.2021 11:13 Uhr
Zitat:
Nein. Gleiches Recht für alle Angestellten.

Wen stört es, wenn die Nichte des Cousins 3. Grades des Vorstandsvorsitzenden in der Mitbestimmung sitzt?


Selbst die Tochter muss noch lange keinen unternehmerischen Einfluss haben, nur weil sie angestellt ist.

15.02.2021 12:20 Uhr
Spielt das denn überhaupt eine nennenswerte Rolle? Also sowohl von der Häufigkeit des Auftretens des Phänomens her als auch vom Ausgang der Betriebsratswahlen her?
15.02.2021 12:26 Uhr
Zitat:
Spielt das denn überhaupt eine nennenswerte Rolle? Also sowohl von der Häufigkeit des Auftretens des Phänomens her als auch vom Ausgang der Betriebsratswahlen her?


Es geht um die Thematik selbst und wie man sich dazu stellt.

Das was Du noch einwirfst wegen des Ausganges könnte eine marginal positive Wirkung für linke Gewerkschaftsgruppen haben.

Die Thematik ist grundsätzlich aus meiner Sicht, obwohl im Vorkommen historisch durchaus heikel, weil eben das Wahlrecht hier genommen wird mittels fadenscheiniger Begründungen. Auch das ist zu bedenken.
15.02.2021 18:23 Uhr
Ich stelle mir gerade vor, wie Donald Trump seine Sippschaft an die Wahlurnen befiehlt. Man sollte den Einfluss von Familiendynastien nicht unterschätzen.
15.02.2021 18:53 Uhr
Tja, das ist so eine Sache. Eine Frage ist, ob es sich um ein wirkliches Angestelltenverhältnis oder um "familienhafte Mitarbeit" handelt. Letztgenannte sollten nicht wahlberechtigt sein.

Und ob jemand auf dem Papier angestellt ist und keinen unternehmerischen Einfluss hat, nur weil das so wirkt und die Sippsschaft das behauptet, ist eine ganz andere Frage. So kann man auch willfährige Pseudo-Betriebsratsvorsitzende züchten, die die verlängerte Hand des Inhabers sind.

Für mich wäre, selbst wenn es sich nicht um eine familienhafte Mitarbeit, sondern um ein Angestelltenverhältnis eines Familienmitgliedes handelt, weiterhin Voraussetzung, dass die-/derjenige über keinerlei Anteile am Unternehmen verfügt.
16.02.2021 08:13 Uhr
@foreverdol

Wenn jemand ein Angestelltenverhältnis in der Firma hat, dann ist er als Angestellter anzusehen.

Alles andere, was Du schreibst untermauert nur die These, dass es sich um einen klassenkämpferischen Ansatz handelt, der hier das Wahlrecht aushebelt und somit eine Gruppe aus politischen Gründen ausschließen möchte.
16.02.2021 09:26 Uhr
Klar, Betriebsräte sind Organe des Klassenkampfs und in sie geschleuste Angehörige, die formal unter "Angestellte" laufen die besten Arbeitnehmervertreter, die man sich vorstellen kann.

Wechsel mal die Drogen, Denunziata.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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