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Fragenübersicht Zehneinhalb Jahre Haft für Abu Walaa - ein gerechtes Urteil?
1 - 9 / 9 Meinungen
24.02.2021 12:00 Uhr
Die Fragestellung geht m.E noch weiter. Ob man solche Leute überhaupt nochmals rauslassen sollte und ob man sie nicht nach Haftverbüßung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher überstellen sollte.

Oftmals sind solche Typen dank einer gescheiterten Resozialisierung und Deradikalisierung wieder in Erscheinung getreten mit katastrophalen Folgen.

Der 2.11 in Wien sollte hier mahnend für sich sprechen.
24.02.2021 18:11 Uhr
Eher schon... wenn auch dich am unteren Ende, was ich für angemessen halte.

@ Denunziata

Es wird vermutlich Gründe geben, warum nicht die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde? Nach einer Entlassung sollte es jedenfalls eine gute Überwachung geben. Wenn er wieder aktiv wird sollte eine erneute Festnahme bei der Vorstrafe dann kein größeres Problem darstellen (wenn man nicht den Fehler macht, ihn als Informanten glaubt gewinnen zu müssen).
24.02.2021 18:37 Uhr
Aus meiner Sicht sollte die Möglichkeit geprüft werden, ihn abzuschieben.

Deutsches Gefängnis ist für solche Leute deutlich zu komfortabel.
24.02.2021 18:41 Uhr
Zitat:
Aus meiner Sicht sollte die Möglichkeit geprüft werden, ihn abzuschieben.

Deutsches Gefängnis ist für solche Leute deutlich zu komfortabel.


Vielleicht etwas zu vorschnell zugestimmt (wobei Prüfung auf jeden Fall in Ordnung geht): Ich kann mir vorstellen, dass so jemand gefährlicher ist, wenn er abgeschoben wird.
25.02.2021 08:09 Uhr
Zitat:
wenn auch dich am unteren Ende


"Dicht am unteren Ende"? Das Maximum wären 15 Jahre gewesen, das Minimum 1 Jahr (+x wegen Gesamtstrafenbildung).
25.02.2021 08:09 Uhr
Es ist gut, dass das Gericht mit Allahs Erlaubnis diesen Hetzer aus dem Weg geräumt hat.
25.02.2021 08:13 Uhr
Das Urteil ist völlig okay. Allerdings sollte man darauf achten, dass nach der Verbüßung ein strenges Auge auf die Aktivitäten dieses Hetzpredigers gerichtet bleibt. Sobald er auch nur ansatzweise wieder so agiert, wie vor dem Urteil sollte er schnellstmöglichst aus dem Verkehr gezogen werden.
25.02.2021 12:21 Uhr
Zitat:
"Dicht am unteren Ende"? Das Maximum wären 15 Jahre gewesen, das Minimum 1 Jahr (+x wegen Gesamtstrafenbildung).


Bei jemanden, der für den IS aktiv Kämpfer und Terroristen geworben hat, müssten doch die Folgeschäden mit eingerechnet werden. Ist ja nicht so, dass er Flugblätter verteilt oder geringfügige Spenden gesammelt hätte.
25.02.2021 12:41 Uhr
Ich stelle in solchen Fällen gern Vergleiche zu den Urteilen im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher an. 10 Jahre war die Strafe, die Karl Dönitz als Befehlshaber der U-Boote und ab 1943 Oberbefehlshaber Kriegsmarine bekommen hat. Ob der Herr in diesem Fall nun ein halbes Jahr "schuldiger" war, mag im Auge des Betrachters liegen.
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