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Fragenübersicht Findest du es in Ordnung, wenn ein Bundesminister Nachforschungen über Journalisten anstellen lässt?
1 - 16 / 16 Meinungen
25.02.2021 08:37 Uhr
Beides geht gar nicht...weder dieser Minister, der nicht nur dadurch auffällt, noch eine eilfertige Behörde, die aus welchen Gründen auch immer zu Diensten sein will.

Meine Erfahrungen mit Behörden ist außerdem noch etwas anders. Da "hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus" und es wird gemeinsam "unter der Decke versteckt" und Aussagen zu Tatsachen/vorliegendem Beweismaterial, das mit RA-Hilfe erkämpft wurde, verweigert.

Aber ich bin ja kein Minister...und so leben wir in unserem Rechtsstaat mit und ohne Privilegien!
25.02.2021 08:39 Uhr
Das hat zumindest ein "ziemliches Geschmäckle" - ich finde es ist ein No Go
25.02.2021 08:40 Uhr
Wenn das Usus wird, könnte der investigative Journalismus bald einpacken.
25.02.2021 08:43 Uhr
Ich kenne mich da nicht so aus, aber dürfte ich als Nicht-Minister beim zuständigen Amtsgericht nicht auch Auskunft darüber verlangen, wer sich nach meinem Grundstück erkundigt?
25.02.2021 08:48 Uhr
Nein, natürlich nicht. Da hat wohl jemand Angst...hat er nicht früher als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Subventionen für Firmen bewilligt, in die er selbst investiert hat?
25.02.2021 09:35 Uhr
Dem Minister ist es zunächst mal unbenommen zu erfahren, wer Interesse an seinen Eintragungen im Grundbuch hat.

Dass es nicht von Größe zeugt, dies in Erfahrung zu bringen, steht auf einem anderen Blatt.

Andererseits muss jetzt auch nicht jede Zeitung und jedes Magazin einzeln Einsicht in Spahns Grundbuchauszüge nehmen. Irgendwer wird schon ne Story draus machen, wenns eine gibt.

Wo Spahns Millionen so hergeflogen kommen ist in der Tat interessant, wohl kaum von einem Ministergehalt. Insofern ist schon interessant, ob Lobbys ihm Geld zukommen lassen. Und insofern dürfte es auch durchaus Interesse an der Einsicht ins Grundbuch geben.
25.02.2021 09:41 Uhr
Zitat:
Dem Minister ist es zunächst mal unbenommen zu erfahren, wer Interesse an seinen Eintragungen im Grundbuch hat.
ich hab dieses Interesse bei meinen Einträgen auch. Aber ich habe keinen Apparat verfügbar, den ich darauf ansetzen kann.

Demnach besteht sein Fehlverhalten v.a. darin, dass er sein Ministeramt für private Interessen nutzt.

Und die zweite Frage ist natürlich, warum es für ihn so problematisch ist, wenn jemand seine Aktivititäten kennt.
25.02.2021 09:45 Uhr
Zitat:
ich hab dieses Interesse bei meinen Einträgen auch. Aber ich habe keinen Apparat verfügbar, den ich darauf ansetzen kann.


Wer hat, der hat. Jetzt mal kein Neid.

Keine Ahnung, ob er sein Ministerium dafür missbraucht oder sich selbst drum gekümmert hat. In ersterem Fall wäre das was für den Rechnungshof, oder?
25.02.2021 09:54 Uhr
Zitat:
In ersterem Fall wäre das was für den Rechnungshof, oder?


Eher fast schon für den Staatsanwalt...
25.02.2021 09:55 Uhr
Wenn mich nicht alles täuscht, ist in § 12 Abs. 4 S. 2 der deutschen Grundbuchordnung geregelt, dass der Inhaber eines Grundstücks ein Auskunftsrecht über alle sein Grundstück betreffende Anfragen und Einsichten hat. Hierzu wird ein Protokoll vom Grundbuchamt geführt. Das Auskunftsrecht korrespondiert mit dem Anspruch aus § 12 Abs. 1 S. 1 GBO, dass jeder ins Grundbuch schauen darf, der hieran ein berechtigtes Interesse hat.

Das ist erstmal eine typische Checks-and-Balances-Norm im privatrechtlichen Bereich.

Nun kommt hier der Schutz der Pressefreiheit hinzu. Überwiegt die Pressefreiheit gegenüber dem Auskunftsrecht des Grundstücksinhabers?

Das gilt es zu diskutieren und anders als einige Vorposter halte ich die Frage für gar nicht so eindeutig zu beantworten.

Wie in vielen anderen Fällen wäre es im Sinne der Erkenntnisschaffung und der Rechtsklarheit wünschenswert, wenn die betroffenen Journalisten das ggf. bis zum BVerfG bringen. Könnte eine weitere Leitentscheidung werden.

Solange finde ich das Vorgehen weder gut noch schlecht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2021 09:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2021 10:06 Uhr
Zitat:
Meine Erfahrungen mit Behörden ist außerdem noch etwas anders. Da "hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus" und es wird gemeinsam "unter der Decke versteckt" und Aussagen zu Tatsachen/vorliegendem Beweismaterial, das mit RA-Hilfe erkämpft wurde, verweigert.


Welche weitere Behörde hat denn ein Problem mit dem Auskunftsanspruch des Grundbuchberechtigten?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2021 10:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2021 10:28 Uhr
Zitat:
und es wird gemeinsam "unter der Decke versteckt"
Ganz offensichtlich nicht. Sonst würden wir hier nicht darüber diskutieren.

Du solltest nach 30 Jahren mal endlich in deiner neuen Heimat ankommen.
25.02.2021 11:46 Uhr
Nachdem bei Facebook gerade erst eine Monitor-Doku gelöscht wurde, weil sie angeblich den Gemeinschaftsstandards nicht entspricht und wenn man sich überlegt wie Journalisten auch hierzulande immer mehr unter Druck gesetzt werden vermute ich mal das es die Freiheit des Journalismus schon längst beschnitten ist. Der G20-Gipfel in Hamburg war ja ein gutes Testfeld. Da konnte sich Scholz mal schön austoben.
25.02.2021 11:51 Uhr
Um 8.37 Uhr heute wurde ein reales Beispiel im Zusammenhang mit einer Behörde am Rande erwähnt.
Es ging ganz offensichtlich NICHT um einen Grundbucheintrag, aber um Privilegien in einem Rechtsstaat!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2021 11:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2021 12:13 Uhr
Zitat:
Um 8.37 Uhr heute wurde ein reales Beispiel im Zusammenhang mit einer Behörde am Rande erwähnt.
Es ging ganz offensichtlich NICHT um einen Grundbucheintrag, aber um Privilegien in einem Rechtsstaat!


Und was genau hat das jetzt mit Jens Spahn zu tun?
25.02.2021 13:09 Uhr
Zitat:
Um 8.37 Uhr heute wurde ein reales Beispiel im Zusammenhang mit einer Behörde am Rande erwähnt.
Das ging aus dem Beitag nicht hervor. Wenn das jedoch so wäre, ist der Beitrag als themenfremd zu entfernen.
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