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Fragenübersicht Ist die Verurteilung eines syrischen Sicherheitsapparatsangehörigen in Deutschland für Dich etwas, was in der Sache in Ordnung ist?
1 - 5 / 5 Meinungen
01.03.2021 12:47 Uhr
Die Erläuterung, warum ein Land sowas an sich ziehen kann, die kann uns wohl spezifisch nur ein Jurist geben.

Es wurde nur gesagt, dass das eben möglich sei.
01.03.2021 12:53 Uhr
Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Verbrecher bestraft werden.

Als Rechts-Positivist frage ich mich aber nach der rechtlichen Grundlage, nach der ein ausländischer Staatsangehöriger bei uns für eine Straftat in seinem Heimatland angeklagt wird. Hat er gegen unsere oder gegen die Gesetze seines Heimatlandes verstoßen? Kennen sich die deutschen Richter gut genug mit den Gesetzen seines Heimatlandes aus, daß sie nach diesen urteilen können? Haben deutsche Richter geschworen, beispielsweise syrisches Recht zu achten, oder sind sie per Eid nur deutschem Recht verpflichtet?
01.03.2021 13:59 Uhr
Ein schönes Beispiel dafür, wer hier alles per Mittelmeerpassage (oder anderen Routen) ungeprüft nach Europa kommt. Da treffen dann die Opfer schon mal die Täter auf der Straße.
01.03.2021 21:29 Uhr
Zitat:
Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Verbrecher bestraft werden.

Als Rechts-Positivist frage ich mich aber nach der rechtlichen Grundlage, nach der ein ausländischer Staatsangehöriger bei uns für eine Straftat in seinem Heimatland angeklagt wird. Hat er gegen unsere oder gegen die Gesetze seines Heimatlandes verstoßen? Kennen sich die deutschen Richter gut genug mit den Gesetzen seines Heimatlandes aus, daß sie nach diesen urteilen können? Haben deutsche Richter geschworen, beispielsweise syrisches Recht zu achten, oder sind sie per Eid nur deutschem Recht verpflichtet?


Hat mit den Tatbeständen zu tun. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, können vor jedem Gericht angeklagt werden.

Sie sind auch die einzigen Verbrechen, die seit den Nürnberger Prozessen angeklagt werden können, obwohl die Taten vor ihrer Einführung geschahen.
02.03.2021 19:05 Uhr
Danke, Ostpreußen!

Jetzt habe ich mir endlich die Mühe gemacht, mich darüber etwas mehr zu informieren.

Zitat:
Eigentlich wäre der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag für solche Strafverfahren zuständig. Aber Syrien hat sich nicht dem IStGH unterstellt, und Russland verhinderte mit Veto, dass der UN-Sicherheitsrat einem Prozess in Den Haag den Weg bahnen könnte. Daher gibt es nur die Möglichkeit, das Weltrechtsprinzip in einem Land anzuwenden.

Nach diesem Prinzip können Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall strafrechtlich verfolgt werden, egal wer sie wo begangen hat. In Deutschland existiert das Völkerstrafgesetz, basierend auf dem Weltrechtsprinzip, seit dem Jahr 2002.

https://www.heise.de/tp/features/Weltrecht-in-Koblenz-5069276.html?seite=all
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