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Fragenübersicht Findest du richtig das die Polizei in Schleswig-Holstein nun auch auf Kinder schießen darf?
1 - 19 / 19 Meinungen
04.03.2021 19:52 Uhr
Intuitiv finde ich das schwierig. Man muss berücksichtigen, dass die generelle Nichtzulassung des finalen Rettungsschusses zwangsläufig zu einem Verfahren gegen den Beamten führen wird, der den Schuss abgegeben hat. So ist das in Berlin, wir haben hier den finalen Rettungsschuss nicht geregelt. Es gibt ihn aber in der Praxis und fast immer kommt für den handelnden Beamten ein Freispruch bzw. die Verfahrenseinsellung herum. Das ist auch keine sinnvolle Lösung.

Bei U14 wird es natürlich ethisch noch viel schwieriger, wobei ich auch gar nicht weiß, wie häufig so ein Handeln nötig wird.
04.03.2021 19:55 Uhr
Wenn ein Jugendlicher unter 14 mit Sprengstoffgürtel auf einen Polizisten zuläuft hat dieser jedes Recht der Welt, ihn unter Einsatz seiner Schusswaffe zu stoppen. Sentimentalität ist da fehl am Platz.
04.03.2021 20:05 Uhr
Zitat:
Wenn ein Jugendlicher unter 14 mit Sprengstoffgürtel auf einen Polizisten zuläuft hat dieser jedes Recht der Welt, ihn unter Einsatz seiner Schusswaffe zu stoppen. Sentimentalität ist da fehl am Platz.


Wie oft ist das passiert in den letzten Jahrzehnten?
04.03.2021 20:05 Uhr
Ich kann in diesem Punkt nur die Position der SPD unterstützen und hoffe, dass dieses Gesetz entsprechend juristisch überprüft und niemals umgesetzt wird.
04.03.2021 20:08 Uhr
Schwierige Nummer.
Erste Intuition war:
Natürlich nicht.
Aber wenn es zB tatsächlich zu einer Situation kommt wie von Bilch beschrieben?

Wie würde ich reagieren würde ich eine Waffe tragen?

Ich weiß es nicht.
Aber es ist stark anzunehmen dass der Überlebenswille größer wäre als irgendwelche altruistischen Motive.
Und so schätze ich auch 99% aller Menschen. Da kann man noch so sehr faseln.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2021 20:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2021 20:11 Uhr
Polizist*innen sollten ohnehin in der Lage sein, nicht tödliche Schüsse in Notwehr abzugeben. Einen "finalen Rettungsschuss" gegen Kinder zu legalisieren, ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats.
04.03.2021 20:11 Uhr
Aber braucht es dafür ein neues Gesetz?
Die Notwendigkeit sehe ich nicht.
Bei Gefahr für Leib und Leben für sich selbst oder Dritte hat jedermann das Recht sich entsprechend zu verteidigen.
Ob nun Polizist oder Brötchenlieferant
04.03.2021 20:14 Uhr
Zitat:
Aber braucht es dafür ein neues Gesetz?
Die Notwendigkeit sehe ich nicht.
Bei Gefahr für Leib und Leben für sich selbst oder Dritte hat jedermann das Recht sich entsprechend zu verteidigen.
Ob nun Polizist oder Brötchenlieferant


Zitat:
Aber braucht es dafür ein neues Gesetz?
Die Notwendigkeit sehe ich nicht.
Bei Gefahr für Leib und Leben für sich selbst oder Dritte hat jedermann das Recht sich entsprechend zu verteidigen.
Ob nun Polizist oder Brötchenlieferant


Warum dann scharfe Munition? Warum nicht ein Waffe zur Betäubung?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2021 20:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2021 20:20 Uhr
Zitat:
Wie würde ich reagieren würde ich eine Waffe tragen?

Ich weiß es nicht.
Aber es ist stark anzunehmen dass der Überlebenswille größer wäre als irgendwelche altruistischen Motive.
Und so schätze ich auch 99% aller Menschen. Da kann man noch so sehr faseln.


Aus diesem Grund sollten nur Leute mit entsprechender Ausbildung und psychologischer Eignung überhaupt eine Waffe tragen. Es gibt tausend Möglichkeiten für einen Polizisten, einen Angreifer mit nicht tödlichen Waffen außer Gefecht zu setzen, das gilt insbesondere in Situationen, in denen ein Kind verwickelt ist.
04.03.2021 20:26 Uhr
Zitat:
Warum dann scharfe Munition? Warum nicht ein Waffe zur Betäunung?


Ehrlich:
Keine Ahnung.
Die paar mal die ich mit echten Waffe geschossen habe befähigen micht nicht zu einem Urteil. Zumal das Peacemaker, bzw Colts waren, die nun nicht mit "Alltagswaffen" vergleichbar wären. Wenigsten nicht in Deutschland.
Ich wüsste jetzt auch keine Waffe die das Risiko so minimiert dass der Tod eines Angreifers auszuschließen wäre.
Gummigeschoße können ebenso tödlich sein.
Und sollte ein Angreifer z.B eine schusssichere Weste tragen wären solche Waffen wohl komplett untauglich.

Und damit kein falscher Verdacht aufkommt:
Ich halte nichts vom Schusswaffengebrauch, und schon gar nicht wenn, zB wie vor ein paar Jahren, mehrere Polizisten anwesend sind und ein offensichtlich verwirrter Mensch mit einem Messer aus nächster Nähe über den Haufen geblasen wird.

Ich beziehe mich auf extremste Situationen in denen es wirklich keine Alternative gibt.
04.03.2021 20:30 Uhr
Der internationale Terrorismus von Kindern unter 14 Jahren scheint in Schleswig-Holstein eine ernste Gefährdung zu sein.

Wenn man in S-H auf jemand schießen sollte, dann auf die Person, die fordert auf Kinder schießen zu dürfen, denn bei der handelt es sich um eine Schießbudenfigur.
04.03.2021 20:31 Uhr
Zitat:
Aber braucht es dafür ein neues Gesetz?
Die Notwendigkeit sehe ich nicht.
Bei Gefahr für Leib und Leben für sich selbst oder Dritte hat jedermann das Recht sich entsprechend zu verteidigen.
Ob nun Polizist oder Brötchenlieferant


Es gibt einen Unterschied zwischen polizeirechtlicher und strafrechtlicher Zulässigkeit einer Diensthandlung, beides ist aber miteinander verschränkt.

Aus Perspektive des Beamten: Wenn ich mich auf § X, der den Rettungsschuss zugelassen hat, berufen kann, habe ich für mich strafrechtlich einen dienstrechtlichen Rechtfertigungsgrund. Ansonsten muss ich aufs StGB zurückgreifen (Notwehr, Nothilfe, Notstand etc.), für den Beamten und damit für den Staat ist das aber unsicherer.

Ansonsten Auswirkungen auf die polizeirechtliche Zulässigkeit was das Vorgehen gegen einen solchen Akt anbetrifft, z.B. Staatshaftung, ggf. auch (Fortsetzungs)feststellung

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2021 20:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2021 20:32 Uhr
Zitat:
Es gibt tausend Möglichkeiten für einen Polizisten, einen Angreifer mit nicht tödlichen Waffen außer Gefecht zu setzen


Das halte ich tatsächlich für ein Ammenmärchen.
Befindet man sich zB selbst in Gefahr und hat innerhalb von Sekunden zu entscheiden kann jede Entscheidung die falsche sein.

Und ich bin mir sehr sicher dass Du keine Polizisten im Einsatz sehen möchtest die eine Ausbildung genossen haben die sie in jeder Situation zu solchen Abwägungen befähigt.
Solche Killerkommandos sind im Film besser aufgehoben.
04.03.2021 22:46 Uhr
Ich lehne das Gesetz ab. Der Schuß, falls notwendig, hätte nie zur Verurteilung geführt. Es mag für den Beamten belastend sein, aber er ist dafür ausgebildet. Und ein Rechtsstaat sollte nie sagen: "wir erlauben Dir gesetzlich, ein Kind abzuknallen", sondern ein Rechtsstaat sagt: "Wir erlauben niemandem, einen Menschen abzuknallen. Aber wenn Du es in einem begründeten Fall tust, mußt Du außer Ermittlungen keine Konsequenzen fürchten."
05.03.2021 05:25 Uhr
Als Laie finde ich, dass es nicht in Ordnung ist der Polizei einen Auftrag zu geben und solche Situationen nicht dienstrechtlich geregelt zu haben.
05.03.2021 07:54 Uhr
Bei so viel Expertise traut man sich ja gar nicht mehr, an der Diskussion teilzunehmen.
05.03.2021 08:17 Uhr
In einem solchen Fall ist ein Kind primär nicht mehr ein Kind, sondern eine Bedrohung für Leib und Leben. Ursache: Natürlich völlig hirnverdrehte radikale Erwachsene, denen ein solcher Schuss in den Schädel wohl eher gelten sollte. Aber in der akuten Situation würde ich jeden Polizisten gut verstehen, der schießt, obwohl ihm ein unschuldiges Kindergesicht entgegenstrahlt.

Aber, wie auch schon in diversen Beiträgen auf den Bildschirm gebracht: Ich halte so eine Situation für eine absolute Ausnahme, die es wohl in dieser Konstellation auch noch nicht in Deutschland gegeben hat.
05.03.2021 08:36 Uhr
Haben die das wirklich beschlossen? Ich finde, das geht gar nicht! Man könnte meinen, der AfD-Populismus hätte weite Teile der übrigen Parteien erfasst. Bei so einer Entscheidung kann ich mir nur an den Kopf fassen.
05.03.2021 10:18 Uhr
Was wäre denn die Alternative? Wie geht man denn zum Beispiel mit Schulamokläufern um (Alersdurchschnitt: 15,6 Jahre)? Wenn jemand rumballert, macht man dann erst eine Ausweiskontrolle?
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