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Fragenübersicht Sollte Inlandstourismus über die Ostertage wieder möglich sein?
1 - 15 / 15 Meinungen
19.03.2021 09:26 Uhr
Selbstverständlich. Das Wahrnehmen eines Grundrechts darf nicht untersagt werden.
19.03.2021 09:29 Uhr
Zitat:
Selbstverständlich. Das Wahrnehmen eines Grundrechts darf nicht untersagt werden.


Es gibt ein Grundrecht auf Ãœbernachtungen im Hotel?
Cool.
19.03.2021 09:30 Uhr
Tourismus sollte in diesen Zeiten in der Prioritätenliste ganz hinten anstehen, während die Hilfe für die betroffenen Betriebe nach ganz oben gehört.
19.03.2021 09:33 Uhr
Die Hotels werden möglicherweise schon aus Eigeninteresse, wenn nämlich die Inzidenzzahlen wie prognostiziert die 300 überschreiten, nicht öffnen.

Wandern oder in schönem Landschaften spazieren gehen darf man ja.
Wenn das Wetter mitspielt, wird das gute alte Pichnick eine Renaissance erfahren.
19.03.2021 11:50 Uhr
"...Es gibt ein Grundrecht auf Ãœbernachtungen im Hotel?..."

Ach stell dich doch nicht dümmer als du bist.
19.03.2021 11:55 Uhr
Zitat:
"...Es gibt ein Grundrecht auf Ãœbernachtungen im Hotel?..."

Ach stell dich doch nicht dümmer als du bist.


Guter Konter! Ginge es nach den Linken, dann gäbe es überhaupt keine Grundrechte.

Also keine Heizung, kein Wasser, keine Luft usw.

19.03.2021 12:20 Uhr
Es ist zumindest nicht einzusehen das ein Campingplatz oder eine Ferienwohnung in Schleswig-Holstein nicht möglich sein sollte, während Hotelurlaub auf den Balearen Problemlos möglich ist.
19.03.2021 12:52 Uhr
Zitat:
Selbstverständlich. Das Wahrnehmen eines Grundrechts darf nicht untersagt werden.


Doch, nennt sich Einschränkbarkeit von Grundrechten und passiert schon dann wenn bei Rot an der Ampel stehen bleiben musst.
19.03.2021 13:17 Uhr
"...Doch, nennt sich Einschränkbarkeit von Grundrechten und passiert schon dann wenn bei Rot an der Ampel stehen bleiben musst..."

Das ist richtig. Aber eine derart starke Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit grenzt bereits an ein Verbot und geht über eine Einschränkung hinaus.
19.03.2021 14:22 Uhr
Zitat:
"...Doch, nennt sich Einschränkbarkeit von Grundrechten und passiert schon dann wenn bei Rot an der Ampel stehen bleiben musst..."

Das ist richtig. Aber eine derart starke Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit grenzt bereits an ein Verbot und geht über eine Einschränkung hinaus.


So, und welches konkrete Grundrecht wird dann nun vereitelt im Fall der Urlaubsreise?
19.03.2021 14:48 Uhr
Reisefreiheit sollte wohl unter Freizügigkeit fallen. Walter Ulbricht hätte das gewußt.
19.03.2021 14:52 Uhr
Zitat:
Reisefreiheit sollte wohl unter Freizügigkeit fallen.


Ich mach mir meine juristische Welt, wie sie mir gefällt.
Widdewiddebummbumm.
19.03.2021 14:54 Uhr
Zitat:
Walter Ulbricht hätte das gewußt.
Ach, du willst gar nicht diskutieren, nur ein bisschen stumpf rumpöbeln.
19.03.2021 18:29 Uhr
Zitat:
Reisefreiheit sollte wohl unter Freizügigkeit fallen. Walter Ulbricht hätte das gewußt.


Gut, Freizügigkeit. Das Freizügigkeitsrecht ist aber nicht wie von dir unterstellt aufgehoben (!), weil du nicht ins Hotel fahren kannst oder es Reisewarnungen gibt. Die von dir unterstellte Aufhebung wäre: Sich nicht mehr bewegen dürfen.

Was bleibt für das, worum es hier gerade geht, ist die allgemeine Handlungsfreiheit und da läuft es letztenendens auf nichts anderes als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hinaus.

Kann man sicher auch vertreten, dass das unverhältnismäßig ist (sehe ich nicht so). Ist nur eben was anderes als vollständige Aufhebung.

19.03.2021 23:55 Uhr
Es wirkt jedenfalls wenig plausibel, wenn man im vollen Flieger zwei Stunden nach Mallorca fliegen darf, aber der Aufenthalt im eigenen Wohnwagen auf einem Lagerplatz für zu gefährlich erklärt wird.
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