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Klinik wirft Pflegerin raus, weil sie als Betriebsrätin Überstunden machte! - Ist das für dich in Ordnung? |
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20.03.2021 14:40 Uhr |
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Der Focus-Artikel ist einfach schlecht, weil da überhaupt nicht ausgeführt wurde, worin der Arbeitszeitbetrug, der der Pflegerin vorgeworfen wird, bestehen soll.
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20.03.2021 14:41 Uhr |
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Zunächst mal bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates gem. §103 BetrVG, wenn ein BR-Mitglied gekündigt werden soll. Dies ist während der Amtszeit auch nur außerordentlich möglich - eine ordentliche Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen. Der Arbeitgeber müsste im dargelegten Fall die Zustimmung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Auch rein logisch dürfte das Gericht dem Arbeitgeber in dieser Sache nicht folgen. Es kommt gerade in Betrieben, wie Pflegeeinrichtungen und Kliniken regelmäßig vor, dass die BR-Arbeit außerhalb der normalen Dienst- oder Schichtzeit wahrgenommen wird. Dies ist zwar vom Gesetzgeber so nicht gewollt, aber sowohl die Rechtsprechung, als auch die Praxis haben da inzwischen andere Maßstäbe gesetzt. |
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20.03.2021 14:43 Uhr |
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Der Arbeitgeber müsste sich eigentlich selbst kündigen, weil er die Arbeitnehmerin nicht für erforderliche Betriebsratsarbeit im notwendigen Maße freigestellt hat. |
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20.03.2021 14:49 Uhr |
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Das Beispiel dürfte auch aufzeigen, mit welchen manchmal grenzwertigen Tricks versucht wird aktive Betriebsräte aus der Firma zu entfernen: Gerne genommen sind da angeblicher Arbeitszeitbetrug oder Unregelmäßigkeiten bei Reisekostenabrechnungen, die dann auch in manchen Fällen konstruiert werden und nur schwer zu entkräften sind. |
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20.03.2021 14:52 Uhr |
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Mist, jetzt hat Anteros bereits alles geschrieben, was ich schreiben wollte.
Na dann schließe ich mich den Ausführungen eben an |
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20.03.2021 15:01 Uhr |
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Geht es wirklich um Ãœberstunden? Geht es nicht um den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs?
Angeblich wurde der Vorwurf vor Gericht jedoch schon so weit zurückgewiesen, dass es keine fristlose Kündigung geben kann. Laut Zeugen wären die Zeiten gut dokumentiert und hätten zum Teil in Gegenwart von Arbeitgebervertretern stattgefunden! |
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22.03.2021 07:37 Uhr |
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Man könnte mit der Bewertung natürlich warten, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Aber dann könnte man jetzt keinen verbalen Klassenkampf machen. Menno. |
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22.03.2021 08:36 Uhr |
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P.s.:
Ist jemanden das Aktenzeichen der Verhandlung bekannt? |
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22.03.2021 08:42 Uhr |
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Bei der taz befindet sich ein etwas ausführlicherer Artikel zu den Gründen - den zitiere ich hier, wegen der Klarheit in den Aussagen:
Zitat:Eigentlich müssen betriebsrätliche Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit erledigt werden, jedenfalls in Regelbetrieben. In einer Klinik geht das meistens nicht, es findet dort kein Regel-, sondern Schichtbetrieb statt und die vom Pflegepersonal zu erledigenden Aufgaben lassen meistens keinen Spielraum – etwa für die Arbeit im Betriebsrat.
Zahlreichen solchen Aufgaben aber ging die Krankenpflegerin Anja C. nach: Sie war an der Gründung des Betriebsrats der Klinik Fleetinsel beteiligt, war Sprecherin des Wirtschaftsausschusses, außerdem zuständig für Arbeits- und Gesundheitsschutz, wechselte später in die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit und ließ sich im August 2020 zur stellvertretenden Konzernbetriebsratsvorsitzenden wählen. Sie kümmerte sich um all das in ihrer Freizeit, von zu Hause aus – so erlaubt es auch das Betriebsverfassungsgesetz. Von Januar bis September stellte sie ihrem Arbeitgeber dafür 184,35 Stunden in Rechnung.
Sonntagsarbeit? Verdächtig
Das wirft ihr die Konzernführung nun vor und verdächtigt sie, zu viele Stunden angegeben zu haben. C. habe „falsche Arbeitszeiten zur Erschleichung von Arbeitsbefreiung vorgetäuscht, indem sie (…) Zeiten für Betriebsratsarbeit vorgetäuscht hat, die sie tatsächlich nicht (…) geleistet hat“, schreiben die von Atos beauftragten RechtsÂanÂwälÂt*inÂnen dem Gericht. Auch, dass C. die Stunden häufig an Sonn- und Feiertagen veranschlagte, bemängelt die Konzernführung. |
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