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Fragenübersicht Kannst du nachvollziehen, dass eine "Klimaaktivistin" ihren Namen nicht nennt, sondern stattdessen eine monatelange U-Haft vorzieht?
1 - 20 / 43 Meinungen+20Ende
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04.04.2021 21:06 Uhr
Nein, aber ich bin auch keine "Klimaaktivistin", die viel eher eine Gewalttäterin zu sein scheint.

04.04.2021 21:07 Uhr
Fällt mir schwer, denn ich bin noch nie in die Situation gekommen einer Straftat dringend verdächtig zu sein, und auch ein Haftgrund hat dem folgend nie bei mir vorgelegen. Zudem weiß ich nicht, wie es ist, in einem Gefängnis zu sitzen.

Wenn ich es richtig erinnere haben Untersuchungsgefangene (fast?) immer eine eigene Zelle und tragen eigene statt Anstaltskleidung, haben auch ansonsten mehr Rechte. Also etwas anders als normale Haft.
04.04.2021 21:07 Uhr
Natürlich kann ich das nachvollziehen.

Interessant wäre, welche Beweggründe diese Dame hat.
04.04.2021 21:08 Uhr
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man jemanden monatelang einsperrt, der seinen Namen nicht nennt. Ich dachte, eine U-Haft kann man nicht beliebig verlängern. Rumpelstilzchen saß auch nicht in U-Haft.
04.04.2021 21:08 Uhr
Vielleicht hat sie mehr Angst vor ihren Eltern als vor der U-Haft.
04.04.2021 21:09 Uhr
Zitat:
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man jemanden monatelang einsperrt, der seinen Namen nicht nennt.


Ich schon. Sonst könnte sich ja jeder leicht vor Bestrafung drücken.
04.04.2021 21:09 Uhr
Zitat:


weshalb man jemanden monatelang einsperrt, der seinen Namen nicht nennt



Du meinst, man sollte sie laufen lassen und den Vorwurf des Tritts nicht weiter verfolgen?
04.04.2021 21:10 Uhr
Zitat:
Nein, aber ich bin auch keine "Klimaaktivistin", die viel eher eine Gewalttäterin zu sein scheint.



Stimmt. Du bist eher eine Dol-Aktivistin auf dem Feldzug gegen Gendersternchen
04.04.2021 21:10 Uhr
Zitat:
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man jemanden monatelang einsperrt, der seinen Namen nicht nennt. Ich dachte, eine U-Haft kann man nicht beliebig verlängern. Rumpelstilzchen saß auch nicht in U-Haft.


Wenn die Staatsanwaltschaft nicht weiß, gegen wen sie ermitteln soll, besteht Fluchtgefahr...das reicht für die U-Haft schon, neben dem dringenden Tatverdacht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.04.2021 21:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.04.2021 21:11 Uhr
Zitat:


Du bist eher eine Dol-Aktivistin auf dem Feldzug gegen Gendersternchen



Jep.
Und dafür muss ich niemandem gegen den Kopf treten.
04.04.2021 21:13 Uhr
Zitat:
Zitat:


Du bist eher eine Dol-Aktivistin auf dem Feldzug gegen Gendersternchen



Jep.
Und dafür muss ich niemandem gegen den Kopf treten.


Stimmt. Nur vor den Kopf stoßen reicht da aus
04.04.2021 21:13 Uhr
Zitat:
Ich schon. Sonst könnte sich ja jeder leicht vor Bestrafung drücken.


Es kann für die Ermittlungsbehörde nicht so schwer sein, in monatelanger U-Haft die Identität einer Gefangenen festzustellen. Ich vermute eher eine bewusste Verschleppungen der Ermittlungen, um die Verdächtige unnötig lang in Gewahrsam zu nehmen. Hoffentlich hat sie eine gute Anwältin, die eine schöne Entschädigung rausholt.
04.04.2021 21:17 Uhr
Zitat:


Nur vor den Kopf stoßen reicht da aus



Fragt sich nur, wer da wen stößt bzw ob das wirklich nur einseitig ist...
04.04.2021 21:18 Uhr
Zitat:


die eine schöne Entschädigung rausholt.



Wenn sich die schwere Körperverletzung bestätigt, wird die U-Haft auf die Haftstrafe angerechnet.
04.04.2021 21:22 Uhr
Muss mich korrigieren, so eindeutig ist das mit der Identitätsvereitelung nicht. Kann gerade nicht auf Juris zugreifen, aber hier ein Zitat aus LTO:

Zitat:
Auch das AG Kerpen hatte 2017 in dem Fall eines unbekannten Teilnehmers an einem Anti-Kohleprotest den Erlass eines Haftbefehls mit der Begründung abgelehnt, dass der Umstand, dass der Beschuldigte keine Angaben zu seiner Person macht, dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen könne. "Denn es gibt keine Verpflichtung eines Beschuldigten, an einem gegen ihn geführten Verfahren aktiv mitzuwirken", heißt es in dem Beschluss.

Hatlé gibt zu bedenken, dass es gerichtsbekannt sei, dass viele Aktivisten nicht mit dem Gedanken spielten, sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern ganz im Gegenteil einen anstehenden Prozess als willkommenes Mittel ihr politisches Anliegen nach außen zu tragen. Von Fluchtgefahr als Haftgrund könne dann gerade nicht ausgegangen werden.

Nicht selten, so Hatlé, komme es aber zu einer Art Deal, um die Untersuchungshaft gegen unbekannte Personen aufzuheben. Die Person komme frei, aber nur, wenn sie im Gegenzug dem Gericht eine unwiderrufliche Ladungs- und Zustellungsvollmacht für den Verteidiger vorlegt. Damit ist für Gericht und Strafverfolger gesichert, dass sie die unbekannte Person über den Anwalt zur Hauptverhandlung laden können. Erscheint die Person dennoch nicht zur Verhandlung, kann gegen sie ein Strafbefehl ergehen. Diese Praxis bestätigt auch Staatsanwalt Schützeberg.


04.04.2021 21:26 Uhr
@Joe:
Im Falle der Umfrage scheint es aber keinen solchen Deal zu geben.
Ob keiner vorgeschlagen wurde oder ob der Link das verschweigt, weiß man nicht.
04.04.2021 21:27 Uhr
Zitat:
Es kann für die Ermittlungsbehörde nicht so schwer sein, in monatelanger U-Haft die Identität einer Gefangenen festzustellen.


Wie sollte sie das denn machen, wenn der Abgleich der Fingerabdrücke fehlschlägt? Durch einen öffentlichen Aufruf? Dürfte sie das denn?
04.04.2021 21:32 Uhr
Zitat:
"Denn es gibt keine Verpflichtung eines Beschuldigten, an einem gegen ihn geführten Verfahren aktiv mitzuwirken", heißt es in dem Beschluss.


Das zeigt doch schon die ganze Fragwürdigkeit der Rechtmäßigkeit der U-Haft in diesem Fall. Ist das so eine Art Beugehaft? Wie lang darf man die durchziehen?
04.04.2021 21:33 Uhr
@Revo12:
Was ist dein Alternativvorschlag, wie der Tritt weiter verfolgt wird?
04.04.2021 21:35 Uhr
Zitat:
@Joe:
Im Falle der Umfrage scheint es aber keinen solchen Deal zu geben.
Ob keiner vorgeschlagen wurde oder ob der Link das verschweigt, weiß man nicht.


Das wissen wir ja alles nicht. Deshalb ist für uns viel Spekulation im Spiel, nicht nur bezüglich der Motive der Inhaftierten, sondern auch bezüglich der konkreten Ermittlungslage.

Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden an Rechtsprechung, die der Praxis hier besonders stark Einhalt geboten hätten. Mindestens in NRW sieht das Polizeigesetz inzwischen auch die Möglichkeit einwöchiger Festsetzung voraus, um Bekanntmachung der Identität zu erzwingen.

Unabhängig vom konkreten Fall hat Revo12 aber grundsätzlich recht, eine „ewige“ im Sinne dauerhafter U-Haft selbst ohne Aussicht auf einen Prozesstermin wird verfassungsrechtlich irgendwann schwierig.

Wobei ich das allgemeine Rechtsgefühl, hier möglichst wenig unversucht zu lassen, sehr gut nachvollziehen kann.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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