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[Themenwoche: Mitbestimmung] In welchem Ausmaß sollte deiner Meinung nach ein Betriebsrat seine Eingriffsmöglichkeiten in einem Betrieb ausschöpfen?? |
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05.04.2021 19:42 Uhr |
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Die Eingriffsmöglichkeiten des Betriebsrats sind begrenzt. Man unterscheidet da zwischen echten und durchsetzbaren Mitbestimmungsangelegenheiten, Überwachungsrechten und freiwilliger Mitbestimmung. Der Witz ist ja oft, dass der Arbeitgeber die gesetzlich geregelten Bedingungen als das Höchste der Gefühle interpretiert, während der Gesetzgeber eigentlich Mindestnormen definiert hat.
Als eklatantes Beispiel gilt hier wohl auch das Recht (eigentlich eine zwingende Vorschrift) viermal im Jahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. Aus verschiedensten Gründen erfüllt das kaum ein Betriebsrat. |
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05.04.2021 20:08 Uhr |
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Das kommt so ein bißchen darauf an, wie der Betrieb gestrickt ist. Ob man aus einer Situation mit einer an die Mitarbeiter kommunizierten Haltung "Wir haben eine so tolle Kommunikationskultur und eine so tolle Mannschaft- wir brauchen keinen Betriebsrat" kommt- und ups, dann auf einmal doch einer da ist oder ob ein Betrieb auch von selbst mal mit einer Idee zugunsten der ArbeitnemerInnen um die Ecke kommt und der BR vielleicht noch den letzten Schliff macht und man kommuniziert gemeinsam.
Sollte man aus so einer tollen Kommunikantionskultur mit der tollen Mannschaft kommmen, die keinen Beitriebsrat braucht und der Arbeitgeber ganz gerne blocken, dann sollte der BR seine Rechte durchaus auch konfrontativ erkämpfen.
Und ansonsten kann er es ruhiger angehen lassen und schwerpunktmäßig an Themen arbeiten, wo er den größten Bedarf sieht. |
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05.04.2021 23:12 Uhr |
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Betriebsräte sollten meiner Meinung nach nicht nur alle Möglichkeiten ausnutzen, sondern auch Aktionen gegen das Betriebsverfassungsgesetz nutzen, um mit der Belegschaft mit Aktionen den Arbeitgeber bestmöglich unter Druck zu setzen und die Belegschaft einzubinden. |
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06.04.2021 01:46 Uhr |
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Ich hatte mal einen Chef, der den Betriebsrat aus Prinzip bei allem informierte, was vom alltäglichen Normalbetrieb abwich.
Und ich hatte einen anderen Chef, der sich vom Betriebsrat in nichts reinreden lassen wollte, Betriebsverfassungsgesetz hin oder her. Er hörte selbst dann nicht damit auf, als seine Buchhalterin ihm klarmachte, daß er auch dann die Verfahrens- und Anwaltskosten usw. zu tragen hat, wenn der Betriebsrat verliert. |
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06.04.2021 05:51 Uhr |
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"Als eklatantes Beispiel gilt hier wohl auch das Recht (eigentlich eine zwingende Vorschrift) viermal im Jahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. Aus verschiedensten Gründen erfüllt das kaum ein Betriebsrat."
Es gibt nur einen Grund und der wird sich auch dieses Jahr nicht ändern. Rundschreiben und Videos können da nicht mithalten. |
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06.04.2021 07:52 Uhr |
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Gar nicht. Personal- und Betriebsräte sollten die Klappe halten. In der Regel hängen da sowieso nur Mitarbeiter herum, die zu faul zum Arbeiten sind. |
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06.04.2021 09:08 Uhr |
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Ein guter Betriebsrat sollte seine rechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Belegschaft maximal ausschöpfen. |
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06.04.2021 11:37 Uhr |
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Ist gut, Anteros. Such dir für deine heutige schlechte Laune einen anderen dolschen Stressball :-) |
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06.04.2021 12:45 Uhr |
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Ein Betriebsrat, welcher nicht größtmöglichen Einsatz zeigt, sollte sich überlegen, weswegen er Betriebsrat werden wollte.
Besser noch: Die Belegschaft sollte ihn genau das fragen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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