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Fragenübersicht [Themenwoche: Mitbestimmung] In welchem Ausmaß sollte deiner Meinung nach ein Betriebsrat seine Eingriffsmöglichkeiten in einem Betrieb ausschöpfen??
1 - 16 / 16 Meinungen
05.04.2021 19:42 Uhr
Die Eingriffsmöglichkeiten des Betriebsrats sind begrenzt. Man unterscheidet da zwischen echten und durchsetzbaren Mitbestimmungsangelegenheiten, Überwachungsrechten und freiwilliger Mitbestimmung. Der Witz ist ja oft, dass der Arbeitgeber die gesetzlich geregelten Bedingungen als das Höchste der Gefühle interpretiert, während der Gesetzgeber eigentlich Mindestnormen definiert hat.

Als eklatantes Beispiel gilt hier wohl auch das Recht (eigentlich eine zwingende Vorschrift) viermal im Jahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. Aus verschiedensten Gründen erfüllt das kaum ein Betriebsrat.
05.04.2021 20:08 Uhr
Das kommt so ein bißchen darauf an, wie der Betrieb gestrickt ist. Ob man aus einer Situation mit einer an die Mitarbeiter kommunizierten Haltung "Wir haben eine so tolle Kommunikationskultur und eine so tolle Mannschaft- wir brauchen keinen Betriebsrat" kommt- und ups, dann auf einmal doch einer da ist oder ob ein Betrieb auch von selbst mal mit einer Idee zugunsten der ArbeitnemerInnen um die Ecke kommt und der BR vielleicht noch den letzten Schliff macht und man kommuniziert gemeinsam.

Sollte man aus so einer tollen Kommunikantionskultur mit der tollen Mannschaft kommmen, die keinen Beitriebsrat braucht und der Arbeitgeber ganz gerne blocken, dann sollte der BR seine Rechte durchaus auch konfrontativ erkämpfen.

Und ansonsten kann er es ruhiger angehen lassen und schwerpunktmäßig an Themen arbeiten, wo er den größten Bedarf sieht.
05.04.2021 23:12 Uhr
Betriebsräte sollten meiner Meinung nach nicht nur alle Möglichkeiten ausnutzen, sondern auch Aktionen gegen das Betriebsverfassungsgesetz nutzen, um mit der Belegschaft mit Aktionen den Arbeitgeber bestmöglich unter Druck zu setzen und die Belegschaft einzubinden.
05.04.2021 23:22 Uhr
Zitat:
sondern auch Aktionen gegen das Betriebsverfassungsgesetz nutzen,


Ich glaube Du meintest Aktionen, die über den rechtlichen Rahmen des BetrVG hinausgehen. Gegen das Gesetz agieren wäre nämlich unklug.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.04.2021 23:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.04.2021 01:46 Uhr
Ich hatte mal einen Chef, der den Betriebsrat aus Prinzip bei allem informierte, was vom alltäglichen Normalbetrieb abwich.

Und ich hatte einen anderen Chef, der sich vom Betriebsrat in nichts reinreden lassen wollte, Betriebsverfassungsgesetz hin oder her. Er hörte selbst dann nicht damit auf, als seine Buchhalterin ihm klarmachte, daß er auch dann die Verfahrens- und Anwaltskosten usw. zu tragen hat, wenn der Betriebsrat verliert.
06.04.2021 05:51 Uhr
"Als eklatantes Beispiel gilt hier wohl auch das Recht (eigentlich eine zwingende Vorschrift) viermal im Jahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. Aus verschiedensten Gründen erfüllt das kaum ein Betriebsrat."
Es gibt nur einen Grund und der wird sich auch dieses Jahr nicht ändern. Rundschreiben und Videos können da nicht mithalten.
06.04.2021 07:52 Uhr
Gar nicht. Personal- und Betriebsräte sollten die Klappe halten. In der Regel hängen da sowieso nur Mitarbeiter herum, die zu faul zum Arbeiten sind.
06.04.2021 09:08 Uhr
Ein guter Betriebsrat sollte seine rechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Belegschaft maximal ausschöpfen.
06.04.2021 09:13 Uhr
Zitat:
Gar nicht. Personal- und Betriebsräte sollten die Klappe halten. In der Regel hängen da sowieso nur Mitarbeiter herum, die zu faul zum Arbeiten sind.


Das ist ein Kandidat für den dümmsten Diskussionsbeitrag des Jahres. Ich hoffe, dass du das nicht ernst meinst?
06.04.2021 09:16 Uhr
Zitat:
Ich hoffe, dass du das nicht ernst meinst?


Doch, ist halt meine Erfahrung. Mag jeder andere machen. Andere Erfahrungen würde ich nicht mal als "dumm" bezeichnen. Aber jeder, wie er kann.
06.04.2021 11:30 Uhr
Zitat:
Doch, ist halt meine Erfahrung. Mag jeder andere machen. Andere Erfahrungen würde ich nicht mal als "dumm" bezeichnen. Aber jeder, wie er kann.


Wer eine individuelle Erfahrung durch seine Äußerung zum Standard erhebt, muss sich den Vorwurf der Dummheit gefallen lassen.

06.04.2021 11:33 Uhr
Zitat:
Wer eine individuelle Erfahrung durch seine Äußerung zum Standard erhebt, muss sich den Vorwurf der Dummheit gefallen lassen.


Schön, dass man solche Glückskeksweisheiten immer dann zum besten geben kann, wenn man andere belehren kann, gelle? ;-)
06.04.2021 11:36 Uhr
Zitat:
Schön, dass man solche Glückskeksweisheiten immer dann zum besten geben kann, wenn man andere belehren kann, gelle? ;-)


Ich habe in meiner Tätigkeit als Trainer und Berater für Betriebsräte seit 2009 ungefähr 300 Gremien kennengelernt. Von denen fallen vielleicht eine Handvoll in die Kategorie, die Du gezeichnet hast. Die Mehrheit der Betriebsräte müht sich redlich und versucht für Belegschaften wirklich ein Dienstleister zu sein. Alle basierend auf die Minderheit derer, die man als Totalversager auf dem Gebiet bezeichnen kann, über einen Kamm zu scheren wäre in der Tat dumm. Das hat mit belehren nichts zu tun, sondern mit den nackten Tatsachen.

(P.s.: Deinen Ärger über einen Betriebsrat der sein Amt nicht im Sinne der Belegschaft ausführt kann ich trotzdem verstehen)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.04.2021 11:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.04.2021 11:37 Uhr
Ist gut, Anteros. Such dir für deine heutige schlechte Laune einen anderen dolschen Stressball :-)
06.04.2021 11:40 Uhr
Zitat:
Ist gut, Anteros. Such dir für deine heutige schlechte Laune einen anderen dolschen Stressball :-)


Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, ich hätte schlechte Laune. Ich bin im Gegenteil ziemlich gut drauf. Ich halte meine Kritik an Deinem Statement für berechtigt.
06.04.2021 12:45 Uhr
Ein Betriebsrat, welcher nicht größtmöglichen Einsatz zeigt, sollte sich überlegen, weswegen er Betriebsrat werden wollte.

Besser noch: Die Belegschaft sollte ihn genau das fragen.
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