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Fragenübersicht [Themenwoche: Mitbestimmung] Peronalräte haben weniger Gestaltungsrechte bei der Mitbestimmung und weniger Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung im Vergleich zu Betriebsräten. Ist für dich eine Stärkung der Rechte von Personalräten notwendig?
1 - 7 / 7 Meinungen
07.04.2021 08:39 Uhr
Um Gottes Willen - NEIN.
07.04.2021 08:48 Uhr
Ich sehe keinen Sinn darin, dass Personalräte und Betriebsräte unterschiedliche Mitbestimmungsrechte haben. Beide Gremien sollten rechtlich gleichgestellt werden.
07.04.2021 10:03 Uhr
Zitat:
Um Gottes Willen - NEIN.


Zum Glück gibt es bei uns eine Trennung von Staat und Kirche.
07.04.2021 10:04 Uhr
Zitat:
Um Gottes Willen - NEIN.


Was mich zum Kirchenrecht bringt. Da gibt es im Sinne der Mitbestimmung noch Vieles zu regeln. So auch Gremien, die den Kirchenfürsten als Arbeitgeber mal gehörig auf die Finger klopfen.
07.04.2021 10:12 Uhr
Ich habe, ehrlich, keinen öffentlichen Arbeitgeber - und nur um solche geht es ja bei Personalräten - kennengelernt, bei dem das nicht verbeamtete Personal ähnlichen typisierten Kollektivrisiken ausgesetzt war wie es in freiwirtschaftlichen Betrieben der Fall ist (ich meine dabei vor allem Arbeitszeit,- Lohn- und Betriebskündigungsrisiken). Bei Beamten nun sowieso überhaupt nicht.

Was den Rest angeht, vor allem innerbetriebliche Konfliktschlichtung, Mithilfe beim Vorgehen gegen verhaltensbedingte Kündigungen etc hatten die mir bekannten Personalvertretungen ein hinreichendes Instrumentarium zur Hand.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.04.2021 10:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.04.2021 11:19 Uhr
Es ist wichtig, dass für beide Arten von Gremien noch weiterreichende Rechte erkämpft werden.
07.04.2021 14:53 Uhr
Um dazu etwas zu sagen, kenne ich mich zu wenig mit dem Personalvertretungsrecht aus. Sagen wir mal so: Beamte sind nun mal Staatsdiener, insofern leisten sie auch Dienst und keine Arbeit und der Dienstherr kann dann auch anders über sie verfügen, als Arbeitgeber von privaten Unternehmen. Dafür erhalten Sie dann auch eine besondere Fürsorge des Staates in Form von Heilfürsorge, derweil andere Sozialabgaben bezahlen. Sie sollen natürlich vor Willkür des Dienstherrn geschützt sein, aber ich glaube nicht, dass sie den selben Schutz benötigen wie privatwirtschaftliche Arbeitnehmer. Zumal sie ja, beinah egal, was sie sich zu Schulden kommen lassen, als Beamte unkündbar sind und als Angestellte im ö.D. nach 15 Jahren.
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