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Fragenübersicht Überrascht es Dich, dass das Anhusten eines Polizisten inklusive Hinweis auf Aufenthalt in einem Coronarisikogebiet nicht für eine Verurteilung ausreicht?
1 - 10 / 10 Meinungen
03.05.2021 14:50 Uhr
Nein. In Deutschland darf man Polizisten sogar erschießen. Man muss den Richter nur davon überzeugen, dass man Angst davor hatte, dass der Polizist einer feindlichen Rockergruppierung angehörte...

Da ist ein bisschen Husten nix.
03.05.2021 15:26 Uhr
Warum sollte man grenzenloser Dummheit immer zwingend mit der Strafjustiz beikommen wollen?
Das mag ja in volkszorngetränkten Hirnen unabweisbar erscheinen, ist es aber nicht zwingend.
03.05.2021 15:34 Uhr
@profondo

Die Frage ist folgende. Wir wissen heute, dass da nichts rauskam. Aber denken wir uns in die Person des Polizisten hinein.

Hustet Dich einer an

Einmal erzählt er Dir, er hat Covid oder war in einem Hochrisikogebiet.

Du weißt es nicht. Es kann ein dummer Schmäh sein, es kann stimmen.

Der kann etwas haben, der kann nichts haben. Du wartest Tag um Tag, ob Du was kriegst oder nichts.

Du weißt um diese Zeit noch nicht so genau, wie Du das bekommst oder wie Du es nicht bekommt.

Endet es mit 2 Tage Bett und ein paar Tagen warten, bis der Test negativ ist oder endet es am Grab.

Das ist Psychoterror pur. Das alleine gehört schon gestraft.
03.05.2021 15:37 Uhr
Das Anspucken kann in Deutschland als Beleidigung oder gar Körperverletzung geahndet werden. Vielleicht hätte man das Verfahren eher darauf aufbauen sollen. Ich bin zumindest der Meinung, dass niemand sich anspucken oder anhusten lassen muss.
03.05.2021 15:38 Uhr
@ Ignaz

Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass ich das Verhalten der "Dame" in Ordnung finde.

Ich mag bloß nicht jedes Gerichtsurteil ohne detailiertes Wissen kommentieren müssen. Es sei denn, Du verschaffst uns vor (vor!) jeder Umfrage Akteneinsicht.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2021 15:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.05.2021 15:44 Uhr
Zitat:
@ Ignaz

Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass ich das Verhalten der "Dame" in Ordnung finde.

Ich mag bloß nicht jedes Gerichtsurteil ohne detailiertes Wissen kommentieren müssen. Es sei denn, Du verschaffst uns vor (vor!) jeder Umfrage Akteneinsicht.



https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20210305_OLG0639_0010BS00010_21M0000_000


Die Aktenzahl war im Hintergrund der Umfrage. Google hat das auch ausgeworfen.
Das Urteil ist einsehbar z.b

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.05.2021 15:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.05.2021 17:32 Uhr
@ Ignaz

Ich sprach von Akteneinsicht. Nur damit kann man nachvollziehen, wie es zu dem Urteil kam. Das veröffentlichte Urteil sagt nicht genug darüber aus, warum es so zustande kam.
03.05.2021 17:40 Uhr
Ich meine mich zu erinnern, dass in Deutschland durchaus auch die Absicht gelten kann, auch wenn die Tat mit ungeeigneten Mitteln ausgeführt wird. Von daher bin ich vom Freispruch schon überrascht.
03.05.2021 17:48 Uhr
Zitat:
Unter Jus-Professoren ist aber strittig, ob man die Krankheit zur Erfüllung eines der beiden Delikte in sich tragen muss. Oder ob es auch reicht, wenn man sich nur gefährlich genug verhält.


So, hier liegt also das Problem: Ist die Strafnorm ein Erfolgs- oder ein Gefährdungsdelikt?

Das scheint doch eher so, als wäre eine Verurteilung nicht an einer Beweis- sondern an einer Rechtsfrage gescheitert.
03.05.2021 20:29 Uhr
Ohne das rechtlich beurteilen zu können oder wollen, zumal auch noch Österreich.
Aber wenn man hierzulande für einen Stinkefinger in eine polizeiüberwachte Kamera 1500 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen muss, was ist dann das im Vergleich?
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