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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  offline  07.05.2021 21:44 Uhr
Wie stehst Du zur Idee des degressiven Arbeitslosengeldes, sowie zu den weiteren Ideen des ÖVP Wirtschaftsbundes?
Daher soll es als erste Maßnahme ein degressives Arbeitslosengeld geben, also eines, das mit der Dauer des Bezugs sinkt (das Arbeitslosengeld wird in der Regel für maximal zwölf Monate ausbezahlt). Unterm Strich soll es budgetneutral sein, also weder geringere noch höhere Kosten als jetzt verursachen.

Wie dieses System im Detail aussehen könnte, erklärt Kurt Egger, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, im Gespräch mit der „Presse“ so: „Man kann am Anfang mehr bezahlen, durchaus auch für zwei, drei Monate 70 Prozent vom Letztbezug (diese Prozentzahl fordert die SPÖ seit Langem, derzeit sind es 55 Prozent, Anm.). Mit der Dauer sinkt das Arbeitslosengeld aber. Damit es aufkommensneutral bleibt, müsste es also in den letzten Monaten auf 40 Prozent oder darunter gehen.“

Ein weiterer Schritt, um die Annahme eines Jobangebots wieder attraktiver zu machen: Die Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit. Derzeit können Arbeitslose maximal 476 Euro brutto pro Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld verdienen.

„In diesem Fall ist der Anreiz, eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen, für manche Berufsgruppen sehr gering“, heißt es in dem Arbeitspapier der ÖVP-Teilorganisation. Durch die Zuverdienstmöglichkeit käme es nämlich „oftmals zu dem Ergebnis, dass Personen damit mehr verdienen als in potenziellen Jobs“.

Auch an den Zumutbarkeitsbestimmungen will der Wirtschaftsbund drehen. Aktuell ist es nicht immer erforderlich, den Wohnort zu wechseln, wenn es geeignete Jobs in anderen Regionen gibt. Vermittelbare Positionen müssen normalerweise innerhalb einer Stunde vom Wohnort erreichbar sein.

Diese Wegzeit soll auf 1,5 Stunden ausgedehnt werden und bei Langzeitarbeitslosen gänzlich entfallen. Wörtlich heißt es im Arbeitspapier: „Bei Langzeitarbeitslosigkeit soll es möglich werden, Personen im ganzen Land zu vermitteln.“ Diese Neuerungen würden „zu größeren Erfolgen bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden führen“, schreiben die Autoren.

Es soll daher „die Möglichkeit zur Teilarbeit geschaffen werden, wo die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tätigkeitsbezogen erfolgt“, heißt es im Wirtschaftsbund-Papier. Entweder soll der Arzt je nach Krankheit die Arbeitszeit entsprechend kürzen oder die Arbeitsfähigkeit je nach Tätigkeit eingeschränkt werden. „Die Entscheidung lautet dann nicht krank oder gesund, sondern beispielsweise: 50 Prozent arbeitsfähig, nur einfache körperliche Tätigkeit.“

Die Presse vom 07.05.2021
 Das gesamte Paket ist für mich akzeptabel.9,1%  (1)
 Ein Teil des Pakets ist für mich akzeptabel.0,0%  (0)
 Da müssen ein paar Zähne gezogen werden. Sonst ist es in Ordnung.9,1%  (1)
 Nein, das geht so gar nicht.18,2%  (2)
 Die Degression wäre verhandelbar aus meiner Sicht, die anderen Sachen nicht.0,0%  (0)
 Einige Punkte sind gut, die Degression geht gar nicht.9,1%  (1)
 Ich lehne das als sozialpolitischen Wahnsinn ab.18,2%  (2)
 Darüber kann man nicht mal im Ansatz reden.9,1%  (1)
 Darüber kann man vllt nach Corona und in einigen Jahren reden.9,1%  (1)
 Ich will diskutieren/ich will Bimbes.18,2%  (2)
 
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Von:  Anteros  07.05.2021 15:17 Uhr
Wäre eine durch die Unternehmen gezahlte Prämie ein positiver Impfanreiz für Arbeitnehmer?
Geld, Freibier, Donuts oder sogar Gratis-Joints - kein Witz! - das ist genau das, was US-Unternehmen ihren impfwilligen Mitarbeitern anbieten.

Aber hätte das auch in Deutschland Erfolg?

Edeka Nord spielt hierzulande den Vorreiter:
Das Einzelhandelsunternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine Prämie an, wenn sie sich mit einem der zugelassenen Corona-Impfstoffe pieksen lassen - sofern die Beschäftigten zur entsprechenden Priorisierungsgruppe gehören. Die Angestellten im Großhandel erhalten einen Einkaufsgutschein in Höhe von 50 Euro. Edeka Nord berichtet von einer guten Resonanz auf die Aktion.

Die REWE-Gruppe ist derzeit bezüglich eines ähnlichen Anreiz-Modells im Gespräch mit den Betriebsräten.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/
steigern-praemien-die-impfbereitschaft-101.html
 Ja, absolut0,0%  (0)
 Ja, eher schon11,1%  (1)
 Käme auf die Prämie an22,2%  (2)
 Ich bin mir nicht sicher33,3%  (3)
 Nein, eher nicht0,0%  (0)
 Nein, ganz und gar nicht11,1%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes22,2%  (2)
 
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Von:  offline  07.05.2021 11:32 Uhr
Sollte man über die Konvergenzkriterien und deren Abschaffung oder Modifikation nachdenken, wie dies von Seiten des österreichischen EU-Kommissars angedacht wurde?
Ausgerechnet der von Österreich – einem Mitglied der „Sparsamen Vier“ – entsandte EU-Kommissar, Johannes „Gio“ Hahn, hat sich neulich in einem Interview dafür ausgesprochen, die fixe Staatsschuldenregel des Maastricht-Vertrags zu kippen. Es sei sinnlos, eine Staatsschuldengrenze von maximal 60 Prozent des BIPs vorzuschreiben, wenn Länder wie Griechenland (205 Prozent Schuldenquote) oder Italien (156 Prozent) so weit von der Schuldengrenze des Stabilitätspakts entfernt seien, dass sie diese auf Sicht nie und nimmer erreichen können, hat der für Haushaltsfragen zuständige Kommissar gemeint.

Das verleite diese nur dazu, nach der „Hut drauf“-Methode jede Budgetdisziplin fahren zu lassen. Besser wäre es, für jedes Land „realistische“, also erreichbare Schuldenverringerungsziele festzulegen.

Tatsächlich ist die Maastricht-Schuldengrenze, deren Einhaltung als wesentliches Stabilitätskriterium für den Euro festgelegt worden war, von vielen Mitgliedstaaten seit jeher nicht als Limit, sondern als unverbindliche Empfehlung betrachtet worden. Nicht wenige Länder haben dieses Kriterium, ursprünglich eigentlich als eine Grundvoraussetzung für die Euro-Teilnahme gedacht, in den zwei Jahrzehnten des Bestehens der Europa- Währung kein einziges Mal erfüllt. Auch Österreich, das ja nicht zu den ganz großen Schuldenkaisern der Union zählt, hat das nie geschafft. So gesehen hat Hahn natürlich recht: Wenn du bemerkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab, sagt eine alte, den Dakotas zugeschriebene Weisheit.

Die Presse vom 07.05.2021

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991175.htm

Erläuterung zu Konvergenzkriterien
 Ja auf jeden Fall.11,1%  (1)
 Nur, wenn man auch dann jeweils Ziele vorgibt.11,1%  (1)
 Man sollte überhaupt keine Ziele mehr vorgeben.0,0%  (0)
 Nein, es sollte bleiben wie es ist.22,2%  (2)
 Ich will diskutieren.11,1%  (1)
 Ich will Punkte.44,4%  (4)
 
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Von:  Kreuzeiche  06.05.2021 21:30 Uhr
Hättest Du gerne flexible Arbeitszeiten?
Gemeint ist damit, dass Du dann arbeitest, wenn Du Lust dazu hast. Denoch muss die Arbeit erledigt werden.

Hier ein Auszug aus Wikipedia:
"Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen. Sie kann tägliche, wöchentliche, monatliche oder auch andere Regelungen betreffen.

„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“ unterliegen, wenn ein kollektiver Bezug vorhanden ist, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz der Mitbestimmung des Betriebsrates. Das bringt es mit sich, dass bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Allgemeinen sowohl die Interessen der Mitarbeiter als auch die Ziele des Betriebes berücksichtigt werden. Bei der Arbeitszeitgestaltung können Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber auftreten. Andererseits kann sie je nach Ausprägung und Nutzung im beiderseitigen Interesse sein."

https://de.wikipedia.org/wiki/Flexible_Arbeitszeit
 Ja, das hätte ich gerne10,0%  (1)
 Nein, ich möchte das nicht0,0%  (0)
 Das ist in meinem Job nicht möglich10,0%  (1)
 Ich bin da unschlüssig0,0%  (0)
 Ich als Rentner, Student, Freiberufler arbeite nicht nach festen Zeiten30,0%  (3)
 Diskussion10,0%  (1)
 Bimbes40,0%  (4)
 
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Von:  offline  06.05.2021 12:39 Uhr
Wurde die Frage einer EU-Richtlinie für Mindestlöhne von den europäischen Behörden falsch behandelt und kannst Du die Auffassung jener Staaten teilen, die über eine langjährige sozialpartnerschaftliche Tradition verfügen?
Auch die Landtage Vorarlbergs und Oberösterreichs lehnen den Vorschlag ab, weil sie in ihm einen Eingriff in die Lohnfestsetzung sehen. Der oberösterreichische Landtag erachte den Vorschlag vom 28. Oktober vorigen Jahres „in erheblichem Ausmaß als kompetenzwidrig“, heißt es in einer Stellungnahme an den Bundesrat vom 12. Dezember. „Die Erlassung einer solchen Richtlinie würde ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgen und die primärrechtlichen Regelungsschranken der Union zulasten der Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner überschreiten.“ Ähnlich tönt es aus Bregenz. „Es wird festgestellt, dass der Richtlinienvorschlag in weiten Teilen EUkompetenzrechtlich nicht gedeckt ist“, teilte der Landtag dem Bundesrat am 9. Dezember mit.

Was ist der Stein des Anstoßes? Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) es ihr erlaube, Regeln für die Lohnfestsetzung zu schreiben. Dieser Artikel listet unter dem Kapitel „Sozialpolitik“ jene Gebiete auf, in denen die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten „unterstützt und ergänzt“. Darunter finden sich unter anderem die Arbeitsbedingungen – ausdrücklich aber nicht das Arbeitsentgelt. Argument der Kommission: „Da im Vorschlag keine Maßnahmen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitsentgelts enthalten sind“, seien die Kompetenzen klar eingehalten worden.

Dem widersprechen neben Österreich mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Dänemark und Schweden, die auf eine lange Tradition der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückblicken. Denn die Richtlinie berge das Risiko, in die Höhe von Löhnen und Gehältern einzugreifen. Darauf weist auch ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rates hin, das am 9. März erstellt wurde. Es liegt der „Presse“ in Teilen vor. Der Rechtsdienst stellt zwar dem Vorschlag als Ganzem die Unbedenklichkeit aus – nicht aber seinem Artikel 6. Dieser sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für bestimmte Gruppen „unterschiedliche Sätze des gesetzlichen Mindestlohns zulassen“, wobei sie „diese Variationen auf ein Minimum“ beschränken und sicherstellen, „dass sie in jedem Fall diskriminierungsfrei, verhältnismäßig, gegebenenfalls zeitlich begrenzt sowie objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind“. Das sei tabu, warnt der Rechtsdienst. Artikel 6 solle geändert oder abgeschafft werden.

Die Presse vom 06.05.2021
 Es wurde falsch angegangen und ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten.0,0%  (0)
 Es wurde falsch angegangen und ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten nicht.0,0%  (0)
 Es wurde falsch nicht angegangen, aber ich teile die Auffassung der sozialpartnerschaftlichen Staaten.0,0%  (0)
 Ich sehe hier andere Zwickmühlen.11,1%  (1)
 Ich sehe hier überhaupt kein Problem und fordere eine rasche Umsetzung.0,0%  (0)
 Ich will diskutieren.22,2%  (2)
 Ich will Punkte.66,7%  (6)
 
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