Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Im Fall einer Corona-Quarantäne von Fußballprofis trägt das Lohnrisiko der Staat - was sagst du zu dem wegweisenden Urteil?
1 - 9 / 9 Meinungen
08.07.2021 11:42 Uhr
Hierzu noch eine Anmerkung der Literatur:

"Befindet sich der Profifußballer in Quarantäne, ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geschuldete Leistung durch häusliches Training erbracht wurde. Bei einem gezielten an die Quarantänesituation angepassten Programm, gehen die Spieler weiterhin ihrer Arbeit mit entsprechendem Lohnanspruch aus §611 a II BGB nach."

Das LG Münster hat im vorliegenden Fall übrigens richtig darauf erkannt, dass der Spieler zu Hause nicht gearbeitet hat, da nur ein sehr geringer Trainingsaufwand (1Stunde täglich) stattgefunden hat und dies mit dem Leistungstraining im Verein nicht vergleichbar ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.07.2021 11:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.07.2021 11:44 Uhr
Ich bin echt gespannt, wie viele Folgeverfahren nach diesem Urteil noch eingeleitet werden. Und wer darf dann zahlen? Ggf. wir alle mit unseren Steuergeldern.
08.07.2021 13:09 Uhr
Unsinn in Vollendung.

Hier werden Verluste sozialisiert - ob das mit den Gewinnen gleichermaßen passiert, kann man nur vermuten.
08.07.2021 13:12 Uhr
Das Gericht hat richtig erkannt, dass eine Wohnung kein Fußballplatz ist. Das ist schon mehr Erkenntnis, als ich schon oft vor Gericht erlebt habe.
08.07.2021 13:33 Uhr
Zitat:
Hierzu noch eine Anmerkung der Literatur:


Warte...

Für das Gericht sind nicht die Spiele die Arbeitsleistung sondern das Training?
08.07.2021 13:35 Uhr
Ich habe, ausgelöst durch diese Umfrage, mich etwas im Internet umgeschaut...

Kann es sein, dass alle Arbeitgeber die Zahlung durch den Staat beantragen können? (Laut Urteil nicht, wenn die Arbeit durch Homeoffice geleistet werden kann)
08.07.2021 13:41 Uhr
Zitat:
Hier werden Verluste sozialisiert - ob das mit den Gewinnen gleichermaßen passiert, kann man nur vermuten.


Das ist in rein arbeitsrechtlicher Betrachtung nicht ganz richtig. Es geht um die "Unmöglichkeit" der Arbeitsleistung durch amtliche Anordnung.
Das ist im IfSG schon entsprechend niedergelegt.
Eine gewisse moralische Komponente bekommt das Ganze natürlich dadurch, dass Spielergehälter entsprechend hoch ausgestaltet sind - aber das Prinzip ist eben nicht verletzt.
08.07.2021 13:46 Uhr
Zitat:
Für das Gericht sind nicht die Spiele die Arbeitsleistung sondern das Training?


War auch mein Gedanke. Bis mir dann aber eingefallen ist, dass es ja in nahezu jedem Beruf so ist, dass man auch Aus- und Fortbildungen als Arbeitszeit bezahlt bekommt. Eigentlich muss man sich bei dem Sachverhalt nur das "Profifußballer" wegdenken und was anderes einsetzen, dann klingt es gar nicht mehr so dramatisch ;-)
08.07.2021 14:08 Uhr
Zitat:
Zitat:
Hier werden Verluste sozialisiert - ob das mit den Gewinnen gleichermaßen passiert, kann man nur vermuten.


Das ist in rein arbeitsrechtlicher Betrachtung nicht ganz richtig. Es geht um die "Unmöglichkeit" der Arbeitsleistung durch amtliche Anordnung.
Das ist im IfSG schon entsprechend niedergelegt.
Eine gewisse moralische Komponente bekommt das Ganze natürlich dadurch, dass Spielergehälter entsprechend hoch ausgestaltet sind - aber das Prinzip ist eben nicht verletzt.


Ein ähnliches Prinzip wurde vor Jahren verfolgt, als sich Eishockeyspieler zwischen zwei Spielsaisons arbeitslos meldeten und stattliche Bezüge erhielten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 9 / 9 Meinungen