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Fragenübersicht Ein Bewerber zur Bundespolizei verliert seine Zusage durch ein "Like" unter einer queerfeindlichen Karikatur - überzogen oder richtig so?
1 - 17 / 17 Meinungen
27.08.2021 18:53 Uhr
Das erscheint mir aber maßlos überzogen. Von einer objektiven Rechtssprechung kann da keine Rede mehr sein.
27.08.2021 19:25 Uhr
Natürlich völlig überzogen. Ein "Like" sollte überhaupt keine Konsequenzen haben - völlig egal, was geliked wird. Das ist kein bisschen aussagekräftig.
27.08.2021 19:34 Uhr
Ich kann das schon nachvollziehen. Es hängt vermutlich auch davon ab wer gerade in dem jeweiligen Bundesland regiert. Wird mehrheitlich konservativ bis rechtsliberal gewählt, vielleicht noch in kleinen Wahlkreisen hätte das sehr wahrscheinlich kaum ein Echo gefunden. Eine Polizistin mit der ich mich kürzlich unterhielt meinte das sehr viele durch die Prüfungen fallen und die Qualität der Bewerber nie so schlecht war. Der Mann war scheinbar kein Unbekannter. Wenn jemand schon vor dem Berufsantritt in für den Beruf untauglicher Form auffällt kann man ihn auch ausschließen. Ausschließen kann man aber auch nicht das es ein paar Leute auf eine Beförderung abgesehen hatten.
27.08.2021 19:39 Uhr
Zitat:
Natürlich völlig überzogen. Ein "Like" sollte überhaupt keine Konsequenzen haben - völlig egal, was geliked wird. Das ist kein bisschen aussagekräftig.



Das finde ich nicht. Wenn Jack Donovan, ein rechtsextremer US-Bodybuilder und Buchautor ein Like unter einem Bild eines Verurteilten zeigt, der damit bekannt wurde dass er zusammen mit weiteren Anschläge auf Kirchen der black comunity verübten und im Netz damit prahlte ist das insbesondere im Zusammenhang mit dem restlichen Wirken dieser Person sehr aussagekräftig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.08.2021 19:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.08.2021 19:54 Uhr
Es ist ja nicht nur das "Like" - der Bewerber hat es wohl offensichtlich auch nicht geschafft das Gericht von seiner Unvoreingenommenheit und Toleranz zu überzeugen. Bei der Vernehmung und den Dialogen, die im Gerichtsraum rund um den Vorfall geführt werden, kann schon ein Bild entstehen, dass den Eindruck verstärkt, der im Urteil zum Ausdruck kommt.
27.08.2021 20:35 Uhr
Das geht in Ordnung. Die Frage ist eher, wie naiv Bewerber eigentlich sind. Auch wenn es nur ein Like ist, es steht jetzt für alle Ewigkeit im www.

Gerade hat in Köln ein Schwuler einen Prozess gewonnen, dem beim CSD 2016 Gewalt angetan wurde und das hat das Land, das in dem Fall der Dienstherr war, mal eben 30.000 EUR gekostet. Nur mal, damit ne Hausnummer da ist.

Jetzt stellen wir uns mal vor, ähnliches passiert jemand Anderem in der Bahn (da hier Bundespolizei) und der heutige "Bewerber" ist derjenige, der Gewalt ausübt. Opfer geht zum Anwalt und der Anwalt guckt sich mal an, was der Täter im Internet so treibt. Und stellt fest: ups, schon bevor der Bundespolizist überhaupt seinen ersten Dienst angetreten hat, findet sich schon ein solcher Like. Das ist doch ein gefundenes Fressen, da holen wir aber mal was raus.......

Insofern geht die Nichteinstellung in Ordnung.

Mal ganz abgesehen davon natürlich, dass, wie das Gericht richtig anführt, der Bewerber in seinem Beruf mit Leuten aus vielen Ethnien, Weltanschauungen, sexuellen Neigungen......to be continued...zu tun gehabt hätte und diese im Prinzip ohne Ansehen der Person (das dürfte das schwierige sein) alle gleich behandeln müsste.
27.08.2021 20:38 Uhr
Wie aus dem im Hintergrund verlinkten Artikel hervorgeht, gab es bei den Aktivitäten des Klägers in sozialen Medien noch weitere Hinweise, die gegen seine Eignung für den Polizistenberuf sprachen.

Bei nur einem "problematischen" unter womöglich hunderten "unproblematischen" Likes hätte ich das Urteil nicht gerechtfertigt gefunden. Nicht jeder durchschaut immer alles, was er online so "liked".

Hier war es aber anscheinend anders.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.08.2021 20:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.08.2021 21:50 Uhr
Völlig überzogen.
28.08.2021 00:47 Uhr
Ich mein, vergleichen wir doch normalerweise verhängte Berufsverbote aus politischen Gründen. Da muss man ja schon in der DKP sein oder in der NPD und der Verfassungsschutz muss den Namen auf dem Schirm haben.

Dazu ist ein harmloser Like, der ja nichtmal demokratiefeindliches/extremistisches Gedankengut transportiert (wenn auch Intoleranz zeigt) wirklich eine Kleinigkeit. Wer weiß auch, wie der Like zustande gekommen ist. Besoffen habe ich schon allen möglichen Blödsinn geliked.

Nur wegen einer intoleranten Haltung gegen eine bestimmte Minderheit ein Berufsverbot, da würde es in den Polizeirevieren, Amtsstuben, Schulen usw aber sehr schnell leer werden.
28.08.2021 03:08 Uhr
Er hatte ja noch Glück, daß er keine Mohammed-Karikatur geliked hat. Darauf steht nicht nur Berufsverbot, sondern Todesstrafe,
28.08.2021 09:15 Uhr
Wegen des Likes alleine sicher nicht, das wäre in der Tat überzogen. Das Gericht wird sich allerdings nicht nur auf das Like bezogen, sondern den Bewerber sehr wahrscheinlich auch selbst evaluiert haben und offenbar ist es ihm dabei nicht gelungen, das Gericht von seiner Eignung zu überzeugen.
28.08.2021 13:43 Uhr
Gerichtsurteile aufgrund von Likes geschehen nicht zum ersten Mal, aber sollten weiterhin Grund zur Besorgnis sein. Wir befinden uns längst in einem Überwachungsstaat, der Meinungsäußerungen bestraft. Im Falle von Likes kommt noch hinzu, dass es sehr unterschiedliche Motivationen für Likes und Dislikes geben kann - und mitunter kann sogar jemand anderes einen Account mitbenutzen.

Werden in Zukunft Beamte entlassen, weil sie bei Dol falsche Meinungen zustimmen, in der falschen Partei sind oder gar jemanden Vertrauen, der schon einmal ein falsches Like gesetzt hat?
28.08.2021 13:47 Uhr
Eventuell ist die Fragestellung irreführend. Es wird so getan, als sei er wegen einem Like nicht in den Polizeidienst übernommen worden. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass er stattdessen wegen charakterlicher Ungeeignetheit nicht in den Polizeidienst übernommen wurde und das Like nur ein weiteres Indiz war.
28.08.2021 18:11 Uhr
Ein Like alleine wäre natürlich kein hinreichender Grund. In dem Fall müsste man sich eher fragen, wie durchsichtig man sich mittlerweile macht, wenn man die sozialen Medien nutzt. Ebenso könnte man ein dadurch gefördertes Denunziantentum befürchten.

Andererseits sagen radikale Meinungsbekundungen natürlich schon etwas über eine Person aus, zumindest, wenn sich aus solchen Auftritten und entsprechendem Verhalten im RL ein Bild der Person ergibt. Und für Staatsdiener im Allgemeinen und Polizisten im Besonderen (als ausführendem Arm der Staatsgewalt) gilt wohl zu Recht, dass man "radikale Haltungen" und die Feindschaft gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen kritisch sehen kann. Das gilt eben nicht nur für Kopftuchträgerinnen.
28.08.2021 22:27 Uhr
Zitat:
In dem Fall müsste man sich eher fragen, wie durchsichtig man sich mittlerweile macht, wenn man die sozialen Medien nutzt. Ebenso könnte man ein dadurch gefördertes Denunziantentum befürchten.


Ähm, für die Leute, die es noch nicht mitbekommen haben: Nutzerprofile von Bewerbern sind für viele Unternehmen heutzutage sehr viel vielsagender als Bewerbungsunterlagen.

Ich hätte jetzt auch nicht damit gerechnet, dass die BuPo sich nach der Zusage noch mit seinen Internetaktivitäten beschäftigt. Ich nehme an, dass die Entscheidung für die Einstellung beim Bewerber schon kritisch gesehen wurde und sich die Personalabteilung daher auch nach der Zusage seine Internetaktivitäten noch genau angeschaut hat. Ist nun mal heute so. Das musste ja vor 2 Jahren oder so auch schon ein Azubi erfahren, der im Internet über seinen Arbeitgeber abgelästert hat.

Mag sein, dass dol noch ein relativ geschlossenes Kaffeekränzchen ist, Facebook, Twitter, Instagram und Co. sind es aber nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2021 22:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.08.2021 02:06 Uhr
Polizei ist nicht Militär. Glücklicherweise noch nicht. Man kann die Inhalte, die hinter einer solchen Fahne stehen, auch stilvoller ablehnen. Die Frage zu seiner Entlastung wäre höchstens, ob er das bewusst oder beiläufig geliked hat.

Wäre ja auch alles komplett nachvollziehbar, stünde sein Aktivitätsprotokoll zur Verfügung. Will man das? Sollte man es wollen? Welche Gefahren birgt das in einer globalisierten, bigdataisierten und digitalisierten Welt, deren langfristige Auswirkungen auf die verschiedenen Gesellschaften wir alle noch nicht kennen, aber vor denen wir Respekt im Sinne einer "Resistenz gegen sie" haben sollten, wenn wir die Freiheit nicht zu einer Art Utopie verkommen lassen wollen. Das dauert in der Regel viele Jahrzente, bis man da wieder rauskommt. Mit den heutigen Möglichkeiten ist der Exit ggf. so nicht mehr möglich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2021 02:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.08.2021 21:12 Uhr
Zitat:
Völlig überzogen.


Aus der Sicht einer völkisch motivierten Vogelkundlerin und zumindest tendentiell homophoben Landfrau nachvollziehbar.

Aus Sicht der einstellenden Bundespolizei und des beurteilenden Gerichts zum Glück nicht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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