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Fragenübersicht Ist es richtig, dass man jemanden das Arbeitslosengeld streichen kann, weil er eine Stell ablehnt, weil diese eine Coronaimpfung verlangt?
1 - 5 / 5 Meinungen
17.09.2021 09:19 Uhr
Nein, das ist falsch. Wer sich nicht impfen lässt kann ja regelmäßig Tests machen.
Eine Ausnahme sehe ich nur bei den Risikoberufen, wie z.B. in einer Klinik.
17.09.2021 09:20 Uhr
Ich lehne Streichungen ab. Selbst der größte Depp muss im Zweifel aufgefangen, sein Überleben gesichert werden.

Kürzung bis aufs Minimum jedoch geht völlig klar. Arbeitslosengeld soll das Überleben sichern, bis man wieder auf den eigenen Beinen stehen kann, nicht mehr und nicht weniger.

Dabei ist mir übrigens völlig egal, warum genau er ablehnt. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, tut nicht das ihm oder ihr Mögliche, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Im konkreten Fall "der Impfung wegen", sähe ich das nur im Ausnahmefall Pflegeberuf/Klinikjob mit Patientenkontakt als legitim an.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.09.2021 09:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.09.2021 10:16 Uhr
@Ragnar

Die Verweigerung der Annahme einer Stelle ist an sich in Österreich durchaus ein Grund, dass man das Arbeitslosengeld sperrt. In normalen Jahren gibt es 140.000 Sperren. 2020 waren 90.000. Wegen Corona war man kulanter.

Wenn Du Stellen verweigerst und arbeitsunwillig bist, kann das zu einer Sperre führen.

Wenn Du heute zu einer Firma gehst und Du nur den Stempel willst und der meldet dass dem Arbeitsmarktservice, dann wirst Du gesperrt.

Wenn jemand also sagt, er möchte sich nicht impfen lassen und somit den Job verweigert, weil der Chef auf eine Impfung besteht, dann ist das eine Arbeitsverweigerung.

Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen kann, dann ist es was anderes. So ist das m.E richtig. Man hat das Recht die Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. Also darf man auf eine Impfung bestehen. Wenn die Aufnahme am Impfwillen scheitert, ist das eine Arbeitsverweigerung. Und wie bei jeder anderen Handlung dieser Art zu ahnden.
17.09.2021 10:18 Uhr
Zitat:
Wenn Du Stellen verweigerst und arbeitsunwillig bist, kann das zu einer Sperre führen.

Wie gesagt, Sperre finde ich nicht ok. Jeder muss aufgefangen werden in einem Sozialstaat.
Kürzung bis aufs Überlebensminimum wiederum finde ich in Ordnung. Ohne Incentive machen Menschen nix.
17.09.2021 11:10 Uhr
Hier geht es um Österreich? In Deutschland wäre erstmal § 10 SGB II Zumutbarkeit heranzuziehen. Das ist natürlich sehr weit, allgemein gefasst.

"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,"

Seelisch beträfe z.B. religiöse Gründe, aber auch bestimmte individuelle.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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