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Fragenübersicht Sollten Arbeitgeber bei Kurzarbeit Null den Arbeitnehmern den Urlaubsanspruch kürzen dürfen?
1 - 19 / 19 Meinungen
30.11.2021 12:08 Uhr
Kommt drauf an.

Wenn der AN während der Kurzarbeit wirklich planbar frei hat, kann ich es nachvollziehen, wenn kein Urlaubsanspruch erworben wird. Analog ist es z.B. beim Elterngeld.

Wenn der AN aber während der Kurzarbeit jederzeit auf Abruf sein muss, weil der AG es sich anders überlegen könnte, dann ist das für den AN nicht planbar und er sollte seinen Urlaubsanspruch behalten.
30.11.2021 12:09 Uhr
Keine einfache Frage. Einerseits ist Urlaub ja Erholungsurlaub von der Arbeit. Von Zeiten, in denen er nicht gearbeitet hat, muss er sich nicht erholen.
Andererseits ist das, wie schon genannt wurde, keine planbare Freizeit im Sinne eines Erholungsurlaubs. Kurzarbeit kann jederzeit beendet werden (oder?).

Unterm Strich: Urlaubsanspruch (+)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2021 12:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2021 12:13 Uhr
da bin ich traditionell auf der arbeitnehmerfreundlichen seite und würde mir wünschen, dass der erholungsurlaub hiervon nicht berührt wird.
30.11.2021 12:24 Uhr
Zitat:
(oder?).


Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Homepage

"Können Unternehmen die Kurzarbeit vorzeitig & kurzfristig beenden?

Die Unternehmen sind flexibel: Sie können unabhängig vom beantragten bzw. bewilligten Zeitraum jederzeit die Kurzarbeit beenden. Die Arbeitsagentur sollte formlos über die Beendigung unterrichtet werden.

Müssen alle Beschäftigte in gleichem Umfang die Kurzarbeit beenden?

Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für unvermeidbare Arbeitsausfälle. Betriebe und Beschäftigte müssen alles unternehmen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Wenn einzelne Arbeitnehmer oder Teilbereiche des Unternehmens wieder arbeiten können, wird die Kurzarbeit für diesen Personenkreis unterbrochen oder beendet."

Das ist also für den Mitarbeiter überhaupt nicht planbar. Daher sollte er auch in der Zeit der Kurzsarbeit den Urlaubsanspruch behalten.
30.11.2021 12:26 Uhr
Zitat:
Das ist also für den Mitarbeiter überhaupt nicht planbar. Daher sollte er auch in der Zeit der Kurzsarbeit den Urlaubsanspruch behalten.


Hab's geahnt. Ja, dann auf jeden Fall für den Urlaubsanspruch.
30.11.2021 14:30 Uhr
Urlaub dient der Erholung und der Urlaubsanpruch ist entweder vertraglich oder tarifvertraglich zugesichert. Verträge sind einzuhalten. Daran ändert Kurzarbeit Null gar nichts- die führt im übrigen auch eher zu Stress als zu Erholung.
30.11.2021 14:32 Uhr
Das BAG hat sich geäußert - die Urlaubskürzung bei Kurzarbeit null ist ok.

Wenn jemand mehr Details, z.B. eine Begründung kennt, wäre das interessant für die Diskussion.
30.11.2021 14:33 Uhr
Zitat:
Urlaubskürzung bei voller Kurzarbeit ist rechtens

Wer in vollem Umfang in Kurzarbeit geschickt wird, dem steht fortan auch weniger Urlaub zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.


Quelle: https://tinyurl.com/2p8hkkk4 (spiegel.de)
30.11.2021 14:33 Uhr
Zitat:
Verträge sind einzuhalten.


Naja, da steht halt drin, dass man X Tage Urlaub hat.

Z.B. wenn man einen kompletten Monat in Elternzeit ist, verliert man für diesen Monat anteilig den Urlaubsanspruch, ohne dass das im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit geregelt ist.
30.11.2021 14:34 Uhr
Zitat:
Das BAG hat sich geäußert - die Urlaubskürzung bei Kurzarbeit null ist ok.


Ich bin auch mal auf die Begründung gespannt. Wahrscheinlich handelt es sich um einen sehr speziell gelagerten Fall, der gar nicht verallgemeinert werden kann.
30.11.2021 14:36 Uhr
Zitat:
Z.B. wenn man einen kompletten Monat in Elternzeit ist, verliert man für diesen Monat anteilig den Urlaubsanspruch, ohne dass das im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit geregelt ist.


Während der Arbeitszeit ruht ja auch das Arbeitsverhältnis. Insofern ist der Fall anders gelagert.
30.11.2021 14:38 Uhr
Zitat:
Während der Arbeitszeit ruht ja auch das Arbeitsverhältnis


das ist ein weitverbreitetes jobverständnis
30.11.2021 14:39 Uhr
Die Frau, um die es ging, wurde für mehrere Monate in Kurzarbeit null geschickt. Der Spiegel schreibt leider nicht, ob der Zeitraum von vorneherein klar umfasst war- davon gehe ich allerdings aus. Hätte sie damit rechnen müssen, jederzeit aus der Kurzarbeit Null geholt zu werden, dann ist dieses Urteil ein Unding. Aber genau das, wissen wir ja nicht.
30.11.2021 14:40 Uhr
Ja,ich korrigiere mich auf


Während der Elternszeit ruht ja auch das Arbeitsverhältnis. Insofern ist der Fall anders gelagert

30.11.2021 14:42 Uhr
Hier gibts was zu den Entscheidungen der Vorinstanzen:

https://www.betriebsratspraxis24.de/arbeitsrecht/lag-duesseldorf-weniger-urlaubsanspruch-bei-kurzarbeit-null-7998/

Sinngemäß: Urlaubsanspruch entsteht nur, wenn tatsächlich gearbeitet wird.
30.11.2021 15:54 Uhr
Zitat:
Während der Arbeitszeit ruht ja auch das Arbeitsverhältnis.



sehr geil
03.12.2021 02:16 Uhr
Natürlich bin ich dagegen. Die große Frage ist, was verstehen Gerichte unter 'tageweise ausfallen'? Ich war selbst schon auf Kurzarbeit Null. Wie ich es verstanden habe: der AG beantragt Kurzarbeit, wenn für den betreffenden AN oder einen Teil oder alle die nötigen Voraussetzungen vorliegen. Ich kam aus der Schweiz und hab wie ich ankam sofort einen AV unterschrieben. Das hatten wir ein paar Tage zuvor per whatsapp ausgemacht. Er meinte "(...) machen sie sich keine Sorgen. Wenn er sie nach Hause schickt setz ich sie auf Kurzarbeit Null". Das heißt er kann mich einsetzen oder auch nicht. Ganz so wie es die Kapitalverwertung notwendig macht. Und er hat keine Kosten, da die Kurzarbeit ab da an allein von den Arbeitnehmern getragen wird, da die AG von den Sozialabgaben befreit wurden. Kurzarbeit Null finanziert sich über die Sozialversicherung, in die nun der AG nicht mehr einzahlt. Es ist natürlich ziemlich frech das sie nun auch Urlaub abziehen dürfen. Das zeigt auch auf wessen Seite die Gerichte stehen. Ob das nun juristisch richtig ist interessiert mich an dieser Stelle nicht, weil es nur ein weiteres Mittel für Lohnabzug darstellt.
03.12.2021 02:48 Uhr
Ah, ok. Den Ausfall kann ich mir dann selbst ausrechnen. Falle ich auf 12 Monate 3 Monate aus bzw. werde ich nicht eingesetzt/ arbeite nicht reduziert sich mein Urlaubsanspruch um 6 Tage bei gesetzlichem Anspruch auf 18 Urlaubstage (von 24). Da sich der gesetzliche Anspruch auf eine 6-Tagewoche bezieht fallen die Meisten mit einer 5-Tagewoche gar auf 14 Tage.
03.12.2021 08:08 Uhr
Zitat:
da die Kurzarbeit ab da an allein von den Arbeitnehmern getragen wird
Nö, das ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung.

Zitat:
Den Ausfall kann ich mir dann selbst ausrechnen.

Du hast im Arbeitsvertrag normalerweise eine Urlaubsregelung und eine Arbeitszeitregelung. Wenn du 24 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche hast und dann ein halbes Jahr komplett in Kurzarbeit bist, hast du noch 12 Tage Urlaub übrig.

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