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Innenminister fordert "Schnellprozesse"! Richtig so? |
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06.12.2021 11:28 Uhr |
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Sachsen entwickelt sich mehr und mehr zum failed state.
Erst schießen, dann fragen. |
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06.12.2021 11:32 Uhr |
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Ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich überlegen muss, wie man mit Leuten umgeht, die sich außerhalb der Gemeinschaft stellen und keinen Solidarbeitrag zum Erhalt der öffentlichen Ordnung in Pandemiezeiten.
Wenn man sich anschaut, dass in Wien ein Nazitransgenderwesen die engstehenden Leute aufhetzt und dann noch den rechten Arm hebt, dann muss man schon sagen, dass hier mal härter durchgegriffen darf.
Demonstranten, die danach ohne Maske in der Straßenbahn fahren. Demonstranten, die eng stehen und auf Polizisten losgehen, wie man nun auch sehen durfte.
Wer sich außerhalb der Gemeinschaft stellt, der muss auch schnell zu Fall gebracht werden. |
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06.12.2021 11:40 Uhr |
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Grundsatz ist, dass Verfahren immer (!) so effektiv und schnell wie möglich durchzuführen sind. In der Praxis ist das natürlich nicht der Fall, da gibt es allerdings krassere Beispiele als Verstöße gegen die Corona-Verordnung.
Man sollte Verfahren daher grundsätzlich beschleunigen. Die "erzieherische Wirkung" einer Strafe ist auch kaum noch vorhanden, wenn man dann 18 Monate nach der Tat eine Geldstrafe erhält.
Die Formulierung "Schnellprozesse" ist auch sehr unglücklich gewählt, mal wieder Wasser auf die Mühlen der Leerdenker. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.12.2021 11:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.12.2021 11:43 Uhr |
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@Botsaris
Wenn ich mich recht entsinne, gab es solche Schnellprozesse schon bei Fußballspielen.
Fans hat randaliert oder ist über eine Absperrung gesprungen.
Schnellrichter hat eine Strafe oder eine Haftstrafe ausgesprochen.
Bei einer WM haben sie das so gemacht.
Sehe da nicht das Problem. Wenn um klar nachweisbare Delikte geht, die sich in gewissen Rahmen bewegen.
Wenn Du ohne Maske gefilmt wurdest, wenn Du während der Demo ein Bushäuschen zerstört hast und das wurde gefilmt, dann kann das durchaus im Eilverfahren abhandeln. |
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06.12.2021 11:47 Uhr |
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Interessant. Wenn es um Räuber, Schläger, Vergewaltiger geht jammern die Staatsanwaltschaften über Überlastung und kriegen kein zeitnahes Verfahren hin, aber bei sowas soll es dann schnell funktionieren? |
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06.12.2021 12:19 Uhr |
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Zitat:Zitat:@Botsaris
Wenn Du ohne Maske gefilmt wurdest, wenn Du während der Demo ein Bushäuschen zerstört hast und das wurde gefilmt, dann kann das durchaus im Eilverfahren abhandeln.
Und mit Maske ist das dann nicht so schlimm?
Was verstehst Du nicht? Es waren beides Beispiele zum Thema von Ordnungswidrigkeiten, die man bei Belegbarkeit auch sofort bestrafen könnte.
Ohne endloser Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
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06.12.2021 13:47 Uhr |
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Da haut aber jemand wieder mal medienwirksam auf die Kacke. Am Ende steht (vielleicht) ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, also eine Ordnungswidrigkeit, die vermutlich genauso im Sande verlaufen wird, wie alle anderen...
Der "Schnellprozeß" bedeutet also im Klartext den Schredder für die Anzeige. |
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06.12.2021 20:16 Uhr |
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Gemeint sind wohl "beschleunigte Verfahren", was vom Prinzip her richtig ist. Wenn allerdings Sachsens Justiz nur halb so schlecht ist, wie Sachsens Gesundheitswesen, dann sollte man sich bessser überlegen, was man fordert. |
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06.12.2021 20:37 Uhr |
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Die Deutschen sind ja Experten in der Implementierung von Schnellprozessen! |
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07.12.2021 09:39 Uhr |
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Schnellprozess heißt ja nichts anderes als dass eine Verhandlung in zeitlicher Nähe zur Tat erfolgen soll. Wenn die Justiz so leistungsfähig ist, dann ist das tatsächlich eine gute Sache - nicht nur bei diesen Fackelaufmärschen. |
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07.12.2021 10:04 Uhr |
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würde es statt "schnellprozess" heißen: "reduzierung der vefahrensdauer", würde man sich nicht so empören. liegt daran, dass der großteil keine idee hat, welche dauer ein herkömmliches strafverfahren hat und worin gründe für die verfahrensdauer liegen. die sind teilweise leider recht banal und lassen sich durch anpassungen in der organisation der strafverfolgungsbehörden zumindest etwas verkürzen.
und wer nun immer noch schnappatmung hat: anklageerhebung in deutlichem zeitlichen abstand zur vorgeworfenen tat ist bei schuldspruch regelmäßig ein grund dafür, dass strafen weniger hart ausfallen. sowas steht auf der pro-seite des angeklagten. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.12.2021 10:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.12.2021 13:52 Uhr |
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Populistische Scheiße!
Gebt den Staatsanwaltschaften mehr Geld für entschieden mehr Personal, das reduziert die Wartezeiten in allen Kriminalitätsbereichen. |
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