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Fragenübersicht Findest Du es gut, dass in unserem Strafrecht Mord niemals verjährt, Totschlag hingegen schon?
1 - 12 / 12 Meinungen
18.12.2021 13:43 Uhr
Nö, sollte beides irgendwann verjähren, wie früher.
18.12.2021 19:41 Uhr
Zitat:
Nö, sollte beides irgendwann verjähren, wie früher.


Warum eigentlich?

Im Grunde ist ein ungesühntes Kapitalverbrechen eine Obszönität, egal wie lange es zurück liegt.
18.12.2021 20:44 Uhr
Ja, finde ich gut. Nach so langer Zeit sollte ein Mord eindeutig nachweisbar sein, um noch eine Bestrafung zu rechtfertigen.

Eine Nebenbemerkung: Wer nennt sein Kind nach Buch und Film noch Lolita?
18.12.2021 20:44 Uhr
Hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Kann ein juraaffiner doler vielleicht mal ausführen, warum das so ist? Wenn ich den Grund dafür kenne, kann ich dir sagen, ob ich es richtig finde oder nicht.
18.12.2021 20:45 Uhr
Zitat:
Ja, finde ich gut. Nach so langer Zeit sollte ein Mord eindeutig nachweisbar sein, um noch eine Bestrafung zu rechtfertigen.

Eine Nebenbemerkung: Wer nennt sein Kind nach Buch und Film noch Lolita?


Die, die ihr Kind nach "Kevin allein zu Haus" noch Kevin genannt haben.
18.12.2021 20:49 Uhr
Zitat:
Die, die ihr Kind nach "Kevin allein zu Haus" noch Kevin genannt haben.


Die meisten Kevins wurden angeblich nach einem Bremer Fußballer britischen Ursprungs benannt, ansonsten gibt es auch noch Kevin Costner - und Kevin allein zu Haus ist doch noch mal was anderes als die Geschichte von einem Mann im besten Alter, der sich in eine Zwölfjährige verliebt...
18.12.2021 22:41 Uhr
Zitat:
Ja, finde ich gut. Nach so langer Zeit sollte ein Mord eindeutig nachweisbar sein, um noch eine Bestrafung zu rechtfertigen.


Den kann die moderne Rechtsmedizin heutzutage durch DNS-Abgleich auch noch nach Jahrszehnten bringen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.12.2021 22:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.12.2021 22:44 Uhr
Tötungsdelikte sollten grundsätzlich niemals verjähren! Da bin ich gerne bei meinem Freund Bilch (geimpft, geboostert und gechipt)
18.12.2021 23:05 Uhr
Zitat:
Tötungsdelikte sollten grundsätzlich niemals verjähren! Da bin ich gerne bei meinem Freund Bilch (geimpft, geboostert und gechipt)


auch fahrlässige tötung und tötung auf verlangen? körperverletzung mit todesfolge (ja, ich weiß, ist kein klassisches tötungsdelikt, sondern ein erfolgsqualifiziertes körperverletzungsdelikt)?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.12.2021 23:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.12.2021 23:14 Uhr
Zitat:
Hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Kann ein juraaffiner doler vielleicht mal ausführen, warum das so ist? Wenn ich den Grund dafür kenne, kann ich dir sagen, ob ich es richtig finde oder nicht.


Das war im Kern eine politische Entscheidung, Kurzüberblick hier:

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/293285/verjaehrungsdebatte

An sich ist es so, dass Verjährung schon aus praktischen Gründen gebraucht wird, um die Strafverfolgungsbehörden nicht zu überlasten, sonst müssten die Behörden sich bereithalten, auch extrem alte Taten aufzuklären, was meist ja nicht mehr möglich ist.

Der Mord ist da eine Ausnahme, hier gibt es bzgl. der Teilnahmestrafbarkeit ein paar Fallstricke, die auch verfassungsrechtlich interessant sind.
19.12.2021 10:52 Uhr
Zitat:
An sich ist es so, dass Verjährung schon aus praktischen Gründen gebraucht wird, um die Strafverfolgungsbehörden nicht zu überlasten, sonst müssten die Behörden sich bereithalten, auch extrem alte Taten aufzuklären, was meist ja nicht mehr möglich ist.


Den Mord am Ötzi könnt ihr von mir aus zu den Akten legen.

Aber solange die Täter noch am Leben sein könnten und ungestraft rumfrohlocken könntet ihr euch ruhig ein wenig ins Zeug legen. Faulpelze!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.12.2021 10:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.12.2021 10:52 Uhr
Zitat:
Totschlag verjährt nach 30 Jahren.


Im Regelfall sogar schon nach 20.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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