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Würde es zu einer größeren Akzeptanz und mehr Respekt des Amtes führen wenn der Bundespräsident per Direktwahl durch die wahlberechtigten Bürger unseres Landes gewählt werden würde? |
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07.01.2022 13:05 Uhr |
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Wer weiß, wen ihr da wählen würdet. Vielleicht Dieter Bohlen oder Daniela Katzenberger.
Ich plädiere dafür, das Amt abzuschaffen und stattdessen ein Nationalmaskottchen anzuschaffen, wie Fussballvereine das machen mit Ziegenböcken oder so. Das würde viel Geld sparen. |
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07.01.2022 13:38 Uhr |
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Ich könnte auf den Ober-Prediger ja ganz verzichten. Aber offenbar gibt es genug Leute, die sich dieses immergleiche Zusammenhaltsgefasel gerne anhören. |
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07.01.2022 13:45 Uhr |
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Kann man natürlich machen.
Am Ende ist das nicht wirklich wichtig, mit der eingeschränkten Macht, die der Bundespräsident hat. Könnte man auch einen Kaiser hinstellen, würde sich nichts ändern. |
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07.01.2022 13:55 Uhr |
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Nein. Wer keinen Respekt vor dem Amt eines Staatsoberhauptes hat, hat es vermutlich auch dann nicht. Respektlosigkeit ist ein Charakterzug und lässt sich nicht mit einem Wahlzettel beseitigen. |
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07.01.2022 14:05 Uhr |
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Ob man jemanden respektiert oder akzeptiert, hängt nicht von irgendeinem Wahlverfahren ab, sondern von der eigenen Haltung.
Oder respektiert und akzeptiert der Umfragesteller denn z.B. den direkt gewählten MdB aus seinem Wahlkreis? Oder akzeptiert und respektiert er den direkt gewählten (Ober-)Bürgermeister oder die direkt gewählten Gemeinderäte? |
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07.01.2022 16:15 Uhr |
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Diese Diskussion gibt es immer wieder. wer sich ein bisschen mit Verfassungstheorie- und Verfassungsarchitektur auseinandesetzt, wird schnell zum Ergebnis kommen, dass eine isolierte Verfassungsänderung mit Direktwahl des Bundespräsidenten ohne weitere erhebliche Anpassungen der Staatsorganisation nicht sinnvoll ist.
Dazu habe ich früher schon sehr lange Beiträge geschrieben, heute fasse ich mich kürzer: Erstens sollte der Grad der Legitimation mit dem Umfang der Entscheidungsmacht verknüpft sein und zweitens sollten unaufgelöste Konkurrenzverhältnisse in Verfassungen möglichst immer vermieden werden.
Beides spricht in der jetzigen Architektur gegen eine Direktwahl des Bundespräsidenten: Keine damit korrespondierenden Kompetenzen, aber gleicher Legitimationsgrad wie der Bundestag, dessen Kompetenzen am umfangreichsten sind.
Jeder wahlberechtigte Deutsche hat übrigens bei jeweils zwei Wahlen mittelbar darüber mitentschieden, wer den Bundespräsidenten wählt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2022 16:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.01.2022 16:28 Uhr |
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Die Annahme einer Akzeptanzsteigerung bei Direktwahl ist eine Illusion. Schon in Vorbeiträgen wurde darauf hingewiesen, dass die Art des Wahlverfahrens keinen Einfluss auf die innere Haltung des Menschen zu wie auch immer gewählten politischen Amtsinhabern hat. |
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07.01.2022 16:39 Uhr |
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@ ratio legis:
Sicherlich, aber wenn man unser System mit Österreich vergleicht, wo die Unterschiede jetzt nicht so wesentlich sind, dass man von einer anderen Verfassungsarchitektur sprechen könnte, die aber eine Direktwahl haben, kann ich mir schon vorstellen, dass das isoliert von anderen Verfassungsänderungen gehen könnte.
Der österreichische Bundespräsident hat etwas mehr Macht, sicher, aber ihr könnt mich gerne korrigieren, wenn ich denke, dass das eher der Verfassungswirklichkeit geschuldet ist (Österreichischer Bundespräsident verweigert Haider 2000 den Kanzlerposten und einem weiteren FPÖ-Mitglied den Ministerposten, das würde in Deutschland auch gehen, wenn man sich eine AfD (Seniorpartner)-Union-Koalition vorstellt) |
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07.01.2022 16:41 Uhr |
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Zitat:Der österreichische Bundespräsident hat etwas mehr Macht, sicher, aber ihr könnt mich gerne korrigieren, wenn ich denke, dass das eher der Verfassungswirklichkeit geschuldet ist (Österreichischer Bundespräsident verweigert Haider 2000 den Kanzlerposten und einem weiteren FPÖ-Mitglied den Ministerposten, das würde in Deutschland auch gehen, wenn man sich eine AfD (Seniorpartner)-Union-Koalition vorstellt)
Da liegt der entscheidende Unterschied, in Österreich wählt das Parlament den Kanzler nicht, sondern wird vom durch den Volk gewählten Präsidenten ernannt. Der Präsident hat einen Legitimationsüberschuss, mit dem er das rechtfertigen kann. Fügte man die Wahl des Kanzlers durch das Parlament ein, entstünde ein Patt.
Der deutsche Bundespräsident hat das nicht und darf das auch nicht verweigern.
In einer fiktiven Situation der Volkswahl beider Organe Bundestag - Bundespräsident hast du damit genau die schlechtestmögliche Situation skizziert, nämlich dass beide Organe sich auf das gleiche Legitimationsniveau berufen und es zum Patt kommt. Das darf auf so hoher Ebene niemals passieren. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2022 16:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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07.01.2022 23:58 Uhr |
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Könnte ich mir gut vorstellen.
Allerdings hätten dann die Parteien einen Posten weniger, um den sie schachern könnten, um im sonstigen Politikbetrieb nicht mehr gebrauchte Politiker zu versorgen.
Deshalb wird es dazu nicht kommen. Insgesamt zeichnet sich die deutsche Politik durch eine ausgprägte Angst vor zuviel Einfluß des Volkes aus. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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