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Fragenübersicht Themenwoche Arbeitsrecht (3): Fühlst Du Dich in Sachen Kündigungsrecht genügend informiert, um im Falle des drohenden Arbeitsplatzverlustes richtig zu agieren?
1 - 9 / 9 Meinungen
10.01.2022 09:56 Uhr
Ich besitze professionelle Kenntnisse im Kündigungsrecht und schule Betriebsräte und Personaler in diesem Thema.
10.01.2022 10:07 Uhr
ja, läuft.
10.01.2022 10:08 Uhr
Ja, ich habe mich genügend informiert und gebe das Wissen gerne weiter.
10.01.2022 10:14 Uhr
Die meisten Arbeitnehmer werden heutzutage sowieso zu einem Anwalt gehen, wenn es um Kündigungen geht. Wer Gewerkschaftsmitglied ist, bekommt auch dort entsprechenden Rechtsbeistand.
10.01.2022 10:52 Uhr
Viele Arbeitnehmer verpassen leider Fristen. Das Kündigungsschutzgesetz limitiert die Rechtsmittel bei Kündigungen auf 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Befindet man sich über diesen Zeitraum hinaus in einer Situation, die einen "realen Empfang" nicht ermöglicht (Langzeiturlaub, Krankenhausaufenthalt etc.), so kann beim zuständigen Arbeitsgericht allerdings eine Fristverlängerung beantrag werden. Diese beträgt aber nicht erneut 3 Wochen, sondern wird meist auf eine Woche begrenzt.
10.01.2022 11:00 Uhr
Wusstet Ihr, dass der Betriebsrat bei ordentlichen Kündigungen 4 Möglichkeiten hat auf die Anhörung zu reagieren?

1) Zustimmen (schlechteste Variante für den Arbeitnehmer)

2) Keine Reaktion (wirkt rechtlich, wie eine Zustimmung)

3) Bedenken äußern (Prosa zugunsten des Arbeitnehmers - wird genommen, wenn keiner der Widerspruchsgründe aus dem BetrVG §102 passt)

4) Widerspruch (das Beste für den Arbeitnehmer, weil zum Einen bei rechtskonformem Vortrag der Weiterbeschäftigungsanspruch (Entlohnung!) bis zum Ende des KüSchu-Prozesses sichergestellt ist - und weil das Gericht/die Kammer hier am genauesten prüft.
Die Widerspruchsgründe müssen aber dem §102 BetrVG standhalten (sind dort abschließend aufgeführt) - bei außerordentlichen Kündigungen (im Volksmund fristlose K. - steht dem Betriebsrat der Widerspruch nicht zur Verfügung)

Keine Stellungnahme des Betriebsrats verhindert übrigens die Kündigung - der Arbeitgeber muss nur die Frist der Anhörung abwarten, dann kann er immer kündigen. Sogar schon vor Ablauf der Frist, wenn der Betriebsrat sich vorher abschließend geäußert hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 11:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.01.2022 11:24 Uhr
Auch wenn das Kündigungsrecht bei mir keine Rolle spielt, wüsste ich, was ich bei drohender Entlassung zu tun hätte, ja.

Kündigungen sind für kleinere Arbeitgeber übrigens ziemlich ekelhaft. Meine Frau hat fünf Angestellte und wollte vorletztes Jahr mal eine blaumachende, nichtsnutzige Angestellte loswerden. Seitdem sehe ich das ganze Arbeitsrecht, das ich bis zum Kennenlernen meiner Frau doch sehr sozial ausgestaltet wissen wollte, ein bisschen anders. Zumindest was kleine Arbeitgeber angeht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.01.2022 11:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.01.2022 18:23 Uhr
Zitat:
Kündigungen sind für kleinere Arbeitgeber übrigens ziemlich ekelhaft. Meine Frau hat fünf Angestellte und wollte vorletztes Jahr mal eine blaumachende, nichtsnutzige Angestellte loswerden. Seitdem sehe ich das ganze Arbeitsrecht, das ich bis zum Kennenlernen meiner Frau doch sehr sozial ausgestaltet wissen wollte, ein bisschen anders. Zumindest was kleine Arbeitgeber angeht.


Du könntest mal den Arbeitsvertrag prüfen und abklopfen, ob es Regelungen einer Beschäftigungsgarantie oder ein Fixum gibt. Fiese Arbeitgeber hungern dann den Arbeitnehmer solange aus, bis er selbst kündigt. Ich kenne das aus der Opferperspektive.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.01.2022 18:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.01.2022 18:29 Uhr
Als mein Ex-Teilzeitarbeitgeber 2019in Annahmeverzug geriet, machte ich den Fehler, den falschen Juristen einer Hotline zu fragen. Der meinte, nach 3 Monaten Nichtbeschäftigung und regelmäßigem in Erinnerung rufen, dürfe ch mich als gekündigt betrachten. Später nahm ich mir einen richtigen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der klärte mich auf, dass es noch einen Passus im Tarifvertrag gäbe. Dieser bestimmt die Schriftlichkeit der Kündigung.
Mir sind da zuviele Fallstricke. Arbeitsrecht ist sehr komplex. Da müssen Profis gefragt werden.
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