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Fragenübersicht Themenwoche Arbeitsrecht (4): Seit der EuGH vor gar nicht langer Zeit festgestellt hat, dass Arbeitszeit grundsätzlich (auch bei Vertrauensarbeitszeit) erfasst werden muss wird in den Unternehmen wieder mehr Arbeitszeit dokumentiert – bei Euch auch?
1 - 17 / 17 Meinungen
11.01.2022 11:32 Uhr
Bei uns werden seit Jahren alle Arbeitszeiten erfasst.
11.01.2022 11:44 Uhr
Als ich 1981 anfing zu arbeiten haben wir unsere Zeiten per Hand in eine Karte eingetragen.

Das war ein Witz.
11.01.2022 11:52 Uhr
Nein, hier hat sich nichts geändert, jeder kann aus der Zeiterfassung aussteigen, wenn er das möchte.
11.01.2022 11:58 Uhr
Zitat:
Nein, hier hat sich nichts geändert, jeder kann aus der Zeiterfassung aussteigen, wenn er das möchte.


Laut EuGH-Urteil und inzwischen angepasster deutscher Rechtsprechung müsste dann aber jeder, der aus der Zeiterfassung aussteigt zur Selbstaufzeichnung verpflichtet werden und diese Aufzeichnungen dann auch für die weitere Datenverarbeitung durch die Personalabteilung bereit- und vorhalten.
11.01.2022 12:11 Uhr
Zum Thema Rechtsprechung:

Mehrere erstinstanzliche Urteile liegen zur Umsetzung des EuGH-Urteils übrigens in Deutschland schon vor: Ein nordeutsches Arbeitsgericht urteilte im Februar und im September 2020: Arbeitgeber sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Nutzung eines verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet. Denn das ergebe die unmittelbare Anwendung der EU Grundrechtecharta. Dieses erstinstanzliche Urteil wurde inzwischen mehrmals bestätigt. Unternehmen sind daher gut beraten, bereits schon jetzt umzusetzen, was der EuGH 2019 entschieden hat.
11.01.2022 14:19 Uhr
Arbeitszeit ohne Dokumentation wäre bei uns von vornherein undenkbar, daher stellt sich die Frage da nicht.
12.01.2022 09:31 Uhr
Wir hatten nie Vertrauensarbeitszeit. Insofern werden die Arbeitszeiten bei uns auch alle erfasst.
12.01.2022 09:35 Uhr
Zitat:
Unternehmen sind daher gut beraten, bereits schon jetzt umzusetzen, was der EuGH 2019 entschieden hat.


"Bereits jetzt schon" ist in diesem zeitlichen Zusammenhang allerdings in den Bereich der Satire einzuordnen.

Ich hab auch nie verstanden, warum Arbeitnehmer das mit sich machen lassen: so ein Arbeitgeber schenkt einem schon nichts und das Arbeitsergebnis wird garantiert noch überprüft, so dass das "Vertrauen" da eh aufhört. Das "Vertrauen" betrifft also nur die Selbstausbeutung- laut welchem Passus im Arbeitsvertrag schuldet diese ein Arbeitnehmer? Nach einem gültigen Passus jedenfalls nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.01.2022 09:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.01.2022 10:36 Uhr
Zitat:
Ich hab auch nie verstanden, warum Arbeitnehmer das mit sich machen lassen:


Auch bei Arbeitnehmern gilt die Annahme, dass die Mehrheit der Menschheit zu einem nicht geringen Grade einfach ein wenig blöd ist.
12.01.2022 14:01 Uhr
Bei uns wurde das schon immer dokumentiert, aber gleichzeitig auch mit einem Stück Vertrauen. Auf meiner Ebene jedenfalls führen wir jeder eine Arbeitszeitliste, in die wir die Stunden und Pausen selbst eintragen. Die geht Anfang jeden Monats für den vergangenen an den Vorgesetzten. Überstunden werden dort auch eingetragen, sprich, es gibt ein Arbeitszeitkonto.
12.01.2022 14:19 Uhr
Zitat:
Auch bei Arbeitnehmern gilt die Annahme, dass die Mehrheit der Menschheit zu einem nicht geringen Grade einfach ein wenig blöd ist.
Es kann schon Konstellationen geben, in denen es ohne Zeiterfassung besser passt, mal abgesehen von der Haltung des EuGH zum Thema.
Aber klar - das muss für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer ok sein und sobald sich eine Seite nicht mehr gut fühlt (der AG fängt dann wohl tendenziell an, die Arbeit detaillierter zu kontrollieren), gibt die Zeiterfassung beiden Seiten Sicherheit.
12.01.2022 14:29 Uhr
Zitat:
sobald sich eine Seite nicht mehr gut fühlt (der AG fängt dann wohl tendenziell an, die Arbeit detaillierter zu kontrollieren), gibt die Zeiterfassung beiden Seiten Sicherheit.


Der Ansatz ist meiner Meinung nach ein wenig falsch. Das Arbeitszeitrecht ist ein Schutzrecht, vor allem im Hinblick auf die Gesundheit des Arbeitnehmers. Die Pausen einzuhalten hat also nichts damit zu tun, dass man sich mit der Regelung nicht anfreunden kann, sondern damit, dass der Erhalt der Arbeitskraft durch geistige und körperliche Unversehrtheit mittels Pausen ein Element geliefert wird, dass diese auch gewährleistet. Gleiches gilt ja auch beim Ausgleich von Überstunden: Geld ist ja gut und schön - das erkauft mir am Ende des Tages aber nicht die Gesundheit.
12.01.2022 14:36 Uhr
Zitat:
Der Ansatz ist meiner Meinung nach ein wenig falsch. Das Arbeitszeitrecht ist ein Schutzrecht, vor allem im Hinblick auf die Gesundheit des Arbeitnehmers


Als Arbeitnehmer mit ehemals kleinen Kindern hat es mich mehr gestresst, wenn ich trotz krankem (und entsprechend missgelauntem) Kind arbeiten musste, weil die Zeitregelung es so erfordert hat, anstatt zu sagen "ok, ich halte das Kind bei Laune, wenn es das benötigt und arbeite, wenn es schläft oder spielt".

Klar, optimal ist das alles nicht, aber es ist die Lebensrealität.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.01.2022 14:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.01.2022 18:43 Uhr
Lustig sind Arbeitgeber, die Übergaben in voller Bekleidung verlangen, aber die Überschneidungszeiten der Schichten nicht entlohnen. Wenn Du 5 bist 13 Uhr engeplant wirst, wird erwartet, dass Du vor 5 Uhr gerüstet das Übergabegespräch führstu tanzt also 4:45 an, der Kollege haut je nach Länge der Übergabe 4:50 oder 5:10 ab. Um 1245 stehen die Nächsten auf der Matte, je nach Tagesgeschehen haust Du um 12:50 oder später ab. Bezahlt bekommst Du 8 Srunden. Finde den Fehler!
Aufgeschrieben wird im Wachbuch dann Präsenz 5 bis 13 Uhr. Dämlich, wenn irgendwer 12:58 einen Wegeunfall auf dem Heimweg erleidet.

Da gab es in der Vergangenheit Diskussionen. Vielleicht weiß @Anteros Aktuelles dazu?
13.01.2022 18:48 Uhr
Zitat:
Lustig sind Arbeitgeber, die Übergaben in voller Bekleidung verlangen, aber die Überschneidungszeiten der Schichten nicht entlohnen. Wenn Du 5 bist 13 Uhr engeplant wirst, wird erwartet, dass Du vor 5 Uhr gerüstet das Übergabegespräch führstu tanzt also 4:45 an, der Kollege haut je nach Länge der Übergabe 4:50 oder 5:10 ab. Um 1245 stehen die Nächsten auf der Matte, je nach Tagesgeschehen haust Du um 12:50 oder später ab. Bezahlt bekommst Du 8 Srunden. Finde den Fehler!
Aufgeschrieben wird im Wachbuch dann Präsenz 5 bis 13 Uhr. Dämlich, wenn irgendwer 12:58 einen Wegeunfall auf dem Heimweg erleidet.

Da gab es in der Vergangenheit Diskussionen. Vielleicht weiß @Anteros Aktuelles dazu?


Typischer Fall der Vergütung von Umkleidezeiten - und ebenso üblich ein Fall für eine Betriebsvereinbarung. Es gibt inzwischen eine ziemlich ausdifferenzierte Rechtsprechung zur Bezahlung von Umkleidezeiten.

Daher die Frage: Habt Ihr einen Betriebsrat?
13.01.2022 18:51 Uhr
Zitat:
Aufgeschrieben wird im Wachbuch dann Präsenz 5 bis 13 Uhr. Dämlich, wenn irgendwer 12:58 einen Wegeunfall auf dem Heimweg erleidet.
dann wartet man halt die 2 Minuten. Deswegen würde ich keinen Streit mit der BG riskieren.
13.01.2022 20:22 Uhr
@Anteros
Zitat:
Habt Ihr einen Betriebsrat?

Natürlich gab es keinen Betriebsrat. Schon das zarteste Pflänchen wurde im Keime zertreten. Wenn irgendwo jemand auf die Idee kam, war der plötzlich auf einer anderen Wache. Von einem älteren Kollegen weiß ich, dass da zwei oder drei per Nichtbeschäftigung (Annahmeverzug) hinausgedrängt wurden. Bis zur Einführung der Beschäftigungsgarantie für Vollzeitkräfte im Tarifvertrag war das eine beliebte Methode, um Leute loszuwerden, welche solche Schnapsideen hatten oder sich bei Freiwilliger Feuerwehr oder THW engagierten.
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