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Fragenübersicht Themenwoche Arbeitsrecht (5): Soll der Gesetzgeber einen Flexibilitätszuschlag für Zeitarbeitskräfte auf den Mindestlohn gewähren?
1 - 9 / 9 Meinungen
11.01.2022 14:09 Uhr
Derzeit würde das wohl mit dem "equal-pay"-Grundsatz aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kollidieren. Normativ ist auch zu prüfen, ob die Flexibilität hier wirklich seitens des Arbeitnehmers geleistet wird, oder doch nicht eher von der jeweiligen Verleih-Firma.
11.01.2022 16:42 Uhr
Die Idee hat durchaus was, die Risiken der Prekarität von Zeitarbeit durch eine Prämie abzufedern.

Aber bei 12 Euro Mindestlohn wäre das für die meisten Firmen, die auf Zeitarbeit zurückgreifen, nicht mehr wirtschaftlich.

Vielleicht lässt sich das anders regeln, über den Tarifvertrag statt von oben über den Mindestlohn.
11.01.2022 16:45 Uhr
Zitat:
Aber bei 12 Euro Mindestlohn wäre das für die meisten Firmen, die auf Zeitarbeit zurückgreifen, nicht mehr wirtschaftlich.


Da steckt ein Gedankenfehler drin. Für den Entleiher entstehen die Lohn-Nebenkosten nicht. Er muss zwar entsprechend an die Verleihfirma zahlen, aber das sind für ihn keine Lohnkosten, sie werden nicht diesem Fixkostenblock zugerechnet.
11.01.2022 16:53 Uhr
Zitat:
Da steckt ein Gedankenfehler drin. Für den Entleiher entstehen die Lohn-Nebenkosten nicht. Er muss zwar entsprechend an die Verleihfirma zahlen, aber das sind für ihn keine Lohnkosten, sie werden nicht diesem Fixkostenblock zugerechnet.


Aber macht das den Bezug von Zeitarbeit unter dem Strich nicht trotzdem teurer für die Firma?
11.01.2022 17:43 Uhr
Ich fände es schon angemessen, wenn die fehlende Sicherheit für den Mitarbeiter durch ein höheres Gehalt kompensiert wird. T.H. hatte mal berichtet, dass das in Belgien genau so gelöst ist.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das mit der Gehaltsgleicheit vereinbar ist.
11.01.2022 18:13 Uhr
Die Frage ist, wer zahlt diesen Zuschlag? Richtig wäre einen Zuschlag zu erheben der Leiharbeit überflüssig machen würde, weil Festanstellungen billiger werden als das Anwerben von Leiharbeitskräften. Allerdings landet alles auf dem Zeitkonto und gerade heute werden viele davon nichts sehen.
12.01.2022 21:53 Uhr
Nö, kein anderer Arbeitnehmer, der auch flexibel ist, bekommt dafür irgendwelche Zuschläge.

Bei Leiharbeitnehmern gibt es zum einen die Fraktion, die woanders keine Arbeit findet, bei denen ist Flexibilität schlicht systemimmanent und die andere Fraktion, die zumindest behauptet, die Abwechslung und die wechselnden Aufgaben dabei zu schätzen. Warum sollte man die dafür belohnen, wenn sie es doch so wollen?
12.01.2022 21:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da steckt ein Gedankenfehler drin. Für den Entleiher entstehen die Lohn-Nebenkosten nicht. Er muss zwar entsprechend an die Verleihfirma zahlen, aber das sind für ihn keine Lohnkosten, sie werden nicht diesem Fixkostenblock zugerechnet.


Aber macht das den Bezug von Zeitarbeit unter dem Strich nicht trotzdem teurer für die Firma?


Doch klar. Aber es sind halt keine Lohnkosten, sondern "sonstige Kosten". Und bei vielen entleihenden Firmen sind nur Lohnkosten böse kosten, derweil sonstige mal eben lustig rausgehauen werden können. Wenn gut läuft spart der Entleiher sich Rekrutierungskosten, wenn er auf einmal Bedarf an Stammbelegschaft hat und dem Leiharbeitnehmer die Tätigkeit in der entleihenden Firma auf Dauer gefallen könnte. Daher kann sich der Entleiher diese Kosten ganz gut schönlügen.
13.01.2022 19:05 Uhr
Die Idee der Leiharbeitsfirmen von Schröder, Hartz Ä& Co. war damals:
a) offiziell: Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, indem sie flexibel dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Die Übernahme sollte schmackhaft gemacht werden, wenn längerfristig Bedarf besteht und der Arbeitgeber Gefallen am Entliehenen gefunden hat.
b) In der Praxis werden Leiharbeiter hin und her verschoben. Sie dienen dem Unternehmen als billige Arbeitskraft ohne Ausfallrisiken. Der Leiharbeiter ist ersetzbar. Das Kostenrisiko liegt beim Personal-Service-Dienstleister.

Es gäbe meines Erachtens zwei Möglichkeiten, viele Probleme zu lösen.
1.) Das Kündigungsrecht wird gelockert. Hire & Fire in domestifizierter Form. Arbeitgebern wird ermöglicht, in Hochphasen Leute einzustellen, welche sie in Krisenzeiten schnell und unkompliziert freisetzen können. Damit das nicht schmerzhaft läuft, werden Regelungen geschaffen. Ein kompetentes Kernteam wird ein kluger Unternehmer immer behalten, weil er ansonsten in der nächsten Hchphase kaum Kompetenz im Haus hat. Brutale Methoden mit volkswirtschaftlichen oder individuellen Folgen wie gestellte Diebstähle oder Mobbing zur Kündigung werden dann auch Geschichte sein. Die Unternehmer müssen allerdings dann auch damit rechnen, dass ein langjähriger Mitarbeiter bei besserem Angebot dann schneller wechseln könnte.
2.) Für Leiharbeiter wird eine höhere Entlohnung verpflichtend. Der Dienstleister gibt die Kosten an den Auftraggeber weiter. Dieser wird dann betriebswirtschaftlich rechnen, ob es nicht sinniger ist, selbst jemanden anzustellen.
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