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Fragenübersicht Themenwoche Arbeitsrecht (10): Musstest Du während Deines Erwerbslebens schon einmal gegen Deinen Arbeitgeber klagen?
1 - 13 / 13 Meinungen
13.01.2022 16:07 Uhr
Jepp, das dürfte etwa 20-30 mal der Fall gewesen sein.
13.01.2022 16:08 Uhr
Nein, einmal war ich kurz davor.

Da hatte mich der Arbeitgeber nämlich zu spät zu seiner bAV angemeldet und der Zeitraum zwischen Meldung und meiner Kündigung des Arbeitsverhältnisses war zu kurz, als dass die bAV schon unverfallbar war.

Der Weg über die Personalabteilung war zunächst zäh, aber als ich den Betriebsrat eingeschaltet habe und der auch noch deutlich gemacht hat, dass der AG entgegen der bestehenden BV die Meldung zu spät gemacht hat, hat der AG die Anmeldung rückwirkend korrigiert und ich werde ein paar Euro mehr Rente bekommen.
13.01.2022 16:09 Uhr
Ja ... 2x vor dem Arbeitsgericht, als ich erfolgreich gegen meine Kündigung klagte.
13.01.2022 16:11 Uhr
Mehrmals kollektivrechtlich als Betriebsrat. Individualrechtlich blieb mir der Weg zum Gericht erspart.
13.01.2022 16:12 Uhr
Zitat:
Jepp, das dürfte etwa 20-30 mal der Fall gewesen sein.


Wow - alles individualrechtliche Verfahren?
13.01.2022 16:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
Jepp, das dürfte etwa 20-30 mal der Fall gewesen sein.


Wow - alles individualrechtliche Verfahren?


Nein. Das war immer als BR-Vorsitzender.
13.01.2022 16:35 Uhr
Zitat:
Nein, einmal war ich kurz davor.
Und "desertsky" weiß es besser, oder was war an meiner Schilderung eine Ablehnung wert?
13.01.2022 16:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, einmal war ich kurz davor.
Und "desertsky" weiß es besser, oder was war an meiner Schilderung eine Ablehnung wert?


Du hast bestimmt irgendwo eine meinung von ihm abgelehnt.
Das sind seine typischen Rache-Ablehnungen.
Ist zwar kindisch, aber so isser eben.
13.01.2022 17:38 Uhr
nein, auch wenn ich in meiner Bäckerlehre als minderjähriger Lehrling ausgebeutet wurde (60h/Woche, 6 Tage Woche, vor der Berufsschule fünf Stunden im Betrieb, kein Freizeitausgleich, keine Wertschätzung, nur 300 Euro netto im Monat, usw.) habe ich nie geklagt.
13.01.2022 17:51 Uhr
Nein. Konnte bisher alles so regeln. Musste aber schon mehrmals einen Anwalt einschalten, aufgrund von Verfahren, die durch die Tätigkeit entstanden sind. Ist ja dann letztendlich auch gegen den Arbeitgeber ;-)
13.01.2022 17:56 Uhr
Noch nicht. Nach Aufklärung einiger Fristen kann ich nun ab gegen meinen Ex-Teilzeitarbeitgeber vorgehen. Der hatte mich 2019 zur Kündigung gemobbt, welche im Februar 2020 erfolgte. Mein Anwalt war leider im Mai 2020 verstorben.
1.) Arbeitszeugnis steht aus. Ich hatte mit der Kündigung (Einschreiben Rückschein, zugestellt 27. Feb. 2020) ein Arbeitszeugnis angefordert. Später hatte ich in weiteren Schreiben die Forderung nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis präzisiert. Die Schreiben wurden ignoriert.
2.) Aus dem Annahmeverzug, welcher angeblich ein Fehler eines Mitarbeiters gewesen wäre, waren mir Mehrkosten entstanden. Da wurden einige Vertragspartner nervös und gingen über inkasso. Hinzu kam, dass nach Abmeldung aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, von der ich später erfuhr, die AOK eine Leistung nicht übernahm. Die Zahnklinik ließ nicht mit sich reden und holte sich einen Titel, enorme Kosten. Der finanzielle Schaden liegt im kleineren vierstelligen Bereich.
3.) Urlaubsentgelte für 2019 und 2020
4.) Feststellung des Kündigungsdatums. Agetur für Arbeit und ich haben den 27. Februuar, der Ex-AG setzte willkürlich den 17. Februar 2020. Das hätte fast Probleme mit der KV gegeben, wird später eventuell bei der Rente mitentscheiden.
5.) Schmerzensgeld. Nach dem Annahmeverzug wurde ich 2 Monate beschäftigt. Zuerst floß das Urlaubsentgelt für ordentlich beantragten Urlaub entgegen Versprechen micht gezahlt, so dass ich einen weiteren Monat ohne Geld war. Von denen kümmerte sich niemand um irgendetwas. Sogar mein Anwalt wurde hingehalten. Erst im November 2019 nach einem halben Jahr (sic!) hatte ich erstmals wieder Geld auf dem Konto. Ende November folgte ein Großteil des Annahmeverzuglohnes. Am 30. November realisierte ich, dass ich für Dezember 2019 wieder nicht eingeplant war. Das hatte eine "akute Belastungsstörung" zur Folge, für die ich ab Dezember krankgeschrieben wurde. Der Novemberlohn kam nicht pünktlich zum 15. Dezember. Da wurden Trigger gesetzt. Für Januar 2020 war zu erwarten, dass keine Lohnfortzahlung komme, weil ich für Dezember nicht eingeplant war. Auch wenn es taktisch sehr unklug war, machte ich die Problematik aus Angst vor einem erneuten Zusammenbruch teilöffentlich.
Als ich ins Krankengeld fiel, erfuhr ich, dass ich nicht in die sozialversicherungspflichtige Arbeit gemeldet wäre. Zum Glück konnte ich der AOK mit Abrechnungen belegen, dass ich einen laufenden Vertrag hatte. Dann ging es ganz schnell.
In der Kündigung hatte ich das Thema Rückgabe persönlicher Ausrüstungsgegenstände aufgegriffen und gebeten, einen zurückhaltenden Modus zu vereinbaren. Ich bekam Ende März eine Email im Kommandotonn, wann ich wo die Sachen abliefern solle. Da ich da gerade krank daniederlag, ignorierte ich das einfach. Wenige Wochen später kam eine geringfügig nettere Email. Ich entschied, schon um den platzraubenden, psychisch belastenden Kram loszuwerden, den Termin wahrzunehmen. Leider berücksichtigten die Therapeutin und ich bei der Planung nicht, dass wegen des ersten lock downs ein einfaches Ablege und Gehen nicht möglich war. Ich mußte klingeln und wurde mit dem Heuchler konfrontiert, der im September 2019 behauptet hatte, es würde alles ausgeglichen. Als er mich wegen der ausbleibenden Begrüßung kritisierte, platzte ich fast. Als er sich beklagte, dass ich ihn Heuchler nannte, wies ich darauf hin, dass ich auf den finanziellen und gesundheitlichen Schäden sitzengeblieben wäre. Ich erteilte ihm persönlich ein Kontaktverbot.Im Mai 2020 erhielt ich eine Geburtstagsgrußkarte von jener Firma, die sich ansonsten nicht mehr meldete, unterzeichnet auch von jenem Heuchler. Meinen Geburtstag hätte ich fast in der Psychiatrie verbracht. Seitdem bekomme ich Panikattacken, wenn ich das Logo unvorbereitet sehe, es droht sogar eine Dissoziative Störung. Deshalb fordere ich Schmerzensgeld. Ursprüngliche Forderung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit waren 6.100 €.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.01.2022 17:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.01.2022 19:57 Uhr
Als Betriebsrat passierte das mehrfach. Für mich selbst wollte ich einmal, doch die Prozeßkostenbeihilfe gegen einen (angeblich) in der Schweiz sitzenden Arbeitgeber wurde mir verweigert.
19.01.2022 00:10 Uhr
2 mal. beide Male gewonnen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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