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Fragenübersicht Hubertus Heil will Betriebsratsgründungen besser schützen! - Wie bewertest Du das?
1 - 8 / 8 Meinungen
15.01.2022 11:11 Uhr
Naja, wie, außer wenn die Beschäftigten an die Presse gehen, soll denn so ein Verfahren eingeleitet werden? Auf welchem anderen Weg soll die überforderte Justiz denn die Verhinderung von Betriebsratsgründungen mitbekommen?

Und weiters glaube ich nicht, dass das ein scharfes Schwert ist. In der Arbeitnehmer betreffenden Gesetzgebung ist viel zu viel Konsens-Heiteitei drin. Siehr man auch daran, dass es vor Arbeitsgerichten statt eines ordentlichen Verfahrens, wo der Arbeitgeber irgendein Risiko läuft dumm dazustehen, immer erst mal "Gütetermine" gibt. Diesen Unfug sollte man lieber mal beseitigen.
15.01.2022 11:15 Uhr
Ich schließe mich foreverdol an - wie soll die Staatsanwaltschaft von einem Unternehmen erfahren, das versucht, eine BR-Gründung zu verhindern? Das kann letztlich nur über eine Meldung aus dem Unternehmen selbst laufen.
15.01.2022 11:22 Uhr
Zitat:
Ich schließe mich foreverdol an - wie soll die Staatsanwaltschaft von einem Unternehmen erfahren, das versucht, eine BR-Gründung zu verhindern? Das kann letztlich nur über eine Meldung aus dem Unternehmen selbst laufen.


Bisher ist das ein Antragsdelikt. Das heißt, jemand (Arbeitnehmer, Gewerkschaft) muss eine Anzeige stellen.
Nach der Novellierung reicht es aus, die Strafverfolgungsbehörde von dem Vorgang in Kenntniss zu setzen. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen, ohne dass jemand namentlich eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben hat.
15.01.2022 11:22 Uhr
Positiv. Er hätte aber auch schon früher drauf kommen können.
15.01.2022 11:25 Uhr
Zitat:
Nach der Novellierung reicht es aus, die Strafverfolgungsbehörde von dem Vorgang in Kenntniss zu setzen.


Ohne eine Anzeige zu machen. Wo werden denn die Leute, denen ein Vögelchen das zwitschern oder denen es die Brieftaube übermitteln soll platziert? Beim Arbeitsgericht? Bei der Staatsanwaltschaft? Und aus welchem Hut wird dieses Personal gezaubert?

Die "Kenntnis" wird sich allzuoft unterm Tisch wiederfinden, wo sie- ups- drunter gefallen ist.
15.01.2022 11:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nach der Novellierung reicht es aus, die Strafverfolgungsbehörde von dem Vorgang in Kenntniss zu setzen.


Ohne eine Anzeige zu machen. Wo werden denn die Leute, denen ein Vögelchen das zwitschern oder denen es die Brieftaube übermitteln soll platziert? Beim Arbeitsgericht? Bei der Staatsanwaltschaft? Und aus welchem Hut wird dieses Personal gezaubert?

Die "Kenntnis" wird sich allzuoft unterm Tisch wiederfinden, wo sie- ups- drunter gefallen ist.


Es gibt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die genau diesen Sachverhalt unter die Lupe genommen hat. Wahrscheinlich soll durch das erleichterte Verfahren da gegengesteuert werden und die Sensibilität bei den Staatsanwaltschaften erhöht werden. Bin gespannt ob das klappt.
15.01.2022 18:34 Uhr
Bärenstark!
15.01.2022 18:43 Uhr
Zitat:
wo der Arbeitgeber irgendein Risiko läuft dumm dazustehen, immer erst mal "Gütetermine" gibt. Diesen Unfug sollte man lieber mal beseitigen.


Gütetermine finden primär vor dem streitigen Verfahren im Kündigungsschutzprozess, bzw. bei den individualrechtlichen Streitigkeiten statt. In kollektivrechtlichen Angelegenheiten ist das im Normalfall nicht so, dort wird der Kammertermin anberaumt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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