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Dräger-Chef: Impfablehnung sollte als Verzicht auf Krankenhausbehandlung gelten! Richtig so? |
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10.02.2022 09:41 Uhr |
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Wie oft kommt diese Frage denn noch?
Ich wiederhole gerne meine Antwort, die ich zu den letzten 3 Umfragen zu diesem Thema gegeben habe:
Gleiches Recht für alle! Keine Ungleichbehandlung im Krankenhaus. |
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10.02.2022 10:04 Uhr |
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nein, das geht allenfalls, wenn die entsprechende person freiwillig erklärt hat, entsprechend nicht behandelt werden zu wollen. obwohl viele im brustton der überwiegenden ungefährlichkeit protestierten, waren sie aber allermeistens nicht bereit dazu, so etwas zu tun. das sagt sicher viel über die motivation dieser menschen aus...aber es ist kein grund, ihnen von außen heraus die medizinische behandlung zu entziehen. |
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10.02.2022 10:20 Uhr |
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Nein natürlich nicht.
Ich wiederhole meine Position aus vorherigen Diskussionen zu diesem Thema:
Wenn man an dieser Stelle anfängt, die Frage, ob jemand Gesundheitsversorgung erhält oder nicht, an Wohlverhalten knüpft, dann sind wir sehr schnell auch dabei, Raucher, Risikosportlern (Hobbyfußballern!), Motorradfahrern die Gesundheitsversorgung zu nehmen. Und morgen sind dann vielleicht Fleischesser an der Reihe. Und übermorgen ist etwas ganz anderes modern und alles, was vorher richtig war, führt zur Ablehnung der Versorgung. |
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10.02.2022 10:26 Uhr |
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Diese Blödsinningen Ideen enden scheinbar nie... |
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10.02.2022 11:58 Uhr |
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Das dürfte gegen das ärztliche Behandlungsgebot verstoßen. Not leidenden Menschen ist nach bester Kraft zu helfen. Und bei einer Impfablehnung den Behandlungsverzicht zu mutmaßen, ist schlicht abwegig. |
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10.02.2022 12:11 Uhr |
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Dann werde ich meine Atemschutzgeräte demnächst doch bei der Konkurrenz bestellen müssen. Kaufe ja auch keine Barilla-Nudeln. |
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10.02.2022 13:15 Uhr |
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Nein. Stellt Rauchen nach Meinung des Drägerchefs auf einen automatischen Verzicht auf entsprechende Behandlungen dar? Es ist schon merkwürdig wie viele Schwachmaten diese Coronakrise an die Oberfläche spült. |
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10.02.2022 13:26 Uhr |
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Das geht mir nicht weit genug. Ein Impfverzicht sollte gleichzeitig als Beantragung einer Sterbehilfe gelten. |
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10.02.2022 13:44 Uhr |
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Zitat:Diese Berechnung überlasse ich den Versicherungsmathematikern. Das lässt sich schon ungefähr quantifizieren, wie teuer sich ein bestimmtes Verhalten auf die Behandlungskosten auswirkt.
Ich bin in der GKV versichert, aber private Lebens-, Renten- und BU-Versicherungen enthalten auch Gesundheitsfragen.
Bzgl. Sport ging es um Risikosportarten, wie Bungee-Jumping. Ob ich Hobby-Kicker bin, wollte keiner wissen.
Bzgl. Ernährung gab es überhaupt keine Fragen.
Aus Gewicht/Größe auf die Ernährungsweise zu schließen ist mindestens gewagt.
Dazu kommt, dass das Einmal-Fragen sind. Wer sowas abschließt ist oft Berufseinsteiger, also 25-30. Vieles, was wirklich ungesund ist - zu wenig Bewegung, schlechtes Sitzen vor dem Computer, Stress, fängt erst später an und fließt nicht ein.
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10.02.2022 17:04 Uhr |
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Diese Blödsinningen Ideen enden scheinbar nie...
... und nimmer. :-) |
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10.02.2022 21:10 Uhr |
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Nach wie vor völlig irre. Verzichtet gleichzeitig derjenige, der sich impfen läßt, auf die Behandlung möglicher Impf"neben"wirkungen? |
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12.02.2022 01:20 Uhr |
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Das ist wirklichkeitsfremd. Wenn jemand bewusstlos irgendwo aufgefunden wird, muss der Rettungsdienst ran und dann die Ärzte im Krankenhaus. Da bleibt keine Zeit rauszufinden, ob er geimpft ist, wenn ja wogegen und wogegen nicht und ob er eine Patientenverfügung hat. Und wer soll denn so dumm sein, in einer Patientenverfügung auf eine Krankenhausbehandlung "an oder mit" Corona (da kann man das doch auch gar nicht unterscheiden) zu verzichten? |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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