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Fragenübersicht Würdest du in einem Land Asyl beantragen, welches du hasst?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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27.07.2022 09:44 Uhr
Der Asylantrag des Mannes wurde abgelehnt. Er darf bleiben. Nun hat er erreicht was er wollte. Für eine offene bunte Gesellschaft müssen eben auch Opfer gebracht werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.07.2022 09:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.07.2022 09:46 Uhr
Es ist wohl auch ein Problem, dass man wohl kaum die psychische Zerrüttung einer Person im Rahmen eines Verfahrens rausfinden kann.

Nur kann man einfach sagen, wem es hier nicht gefällt, der soll gefälligst auch wieder gehen. Dazu gibt es wohl nicht mehr zu sagen.
27.07.2022 09:50 Uhr
Naja, bissel kurz gedacht ist die Umfrage ja schon.

Nevertheless, nein, würde ich nicht. Andererseits muss man sich halt schon auch die Frage stellen: "Wenn ich schon fliehen muss, wie will ich leben?". Und es gibt halt echt schlechtere Lebensräume als Deutschland.
27.07.2022 09:53 Uhr
Zitat:
Naja, bissel kurz gedacht ist die Umfrage ja schon.

Nevertheless, nein, würde ich nicht. Andererseits muss man sich halt schon auch die Frage stellen: "Wenn ich schon fliehen muss, wie will ich leben?". Und es gibt halt echt schlechtere Lebensräume als Deutschland.


Das ist wohl eines der Probleme, weil man Leute hier durch ein besonders begünstigendes Sozialnetz anzieht. Deswegen sind auch Österreich, Deutschland und Schweden mit ihren sozialen Hängematten besondere Anziehungsmagnete.
27.07.2022 10:02 Uhr
Zitat:
Das ist wohl eines der Probleme, weil man Leute hier durch ein besonders begünstigendes Sozialnetz anzieht.

Die Antwort kann und darf aber halt auch nicht der Abbau dieses Netzes sein, sondern muss zwingend "Ok, wir müssen halt besser und stringenter prüfen, wer unsere Hilfe wirklich braucht und wer auch auf eigenen Beinen stehen könnte." lauten.
27.07.2022 10:04 Uhr
@bad idol

Ich würde hier über die Zugangshürden nachdenken und würde auch mal ernsthaft darüber nachdenken, ob nicht Grundsicherung nicht hier herabgestuft werden kann.

Auch als EU-Bürger kannst nicht einfach in ein anderes EU-Land ziehen, weil dort die Bemessungsgrundlagen für Arbeitsgeld- und Sozialhilfe besser ist.
27.07.2022 10:12 Uhr
"Auch als EU-Bürger kannst nicht einfach in ein anderes EU-Land ziehen"

'Innerhalb der EU genießen alle Unionsbürgerinnen und Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes ... ein'
27.07.2022 10:14 Uhr
Interessant. Minga lehnt die Aussage von der Website der deutschen Bundesregierung ab...
27.07.2022 10:14 Uhr
Zitat:
"Auch als EU-Bürger kannst nicht einfach in ein anderes EU-Land ziehen"

'Innerhalb der EU genießen alle Unionsbürgerinnen und Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes ... ein'


Er hat wohl die teilweisen Ausnahmen in Deutschland und Österreich (?) im Sinn bei denen es für den Zugang zu Sozialleistungen Wartezeiten gibt
27.07.2022 10:15 Uhr
Zitat:
"Auch als EU-Bürger kannst nicht einfach in ein anderes EU-Land ziehen"

'Innerhalb der EU genießen alle Unionsbürgerinnen und Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes ... ein'

Was hat das jetzt mit "Ich ziehe dorthin, weil dort die Sozialhilfe großzügiger ist." zu tun? Thema verfehlt.
27.07.2022 10:15 Uhr
@bucanner60

Nein,einfach nein

Zitat:
EWR-Bürger und Schweizer sind zur visumfreien Einreise berechtigt. Sie haben das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten. Das wird im Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelt.

Ein Aufenthaltsrecht für mehr als 3 Monate haben Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Betreffende oder die Betreffende darf das Sozialsystem von Österreich nicht unangemessen beanspruchen.

Das Recht besteht für folgende Personen:

Arbeitnehmer oder Selbständige Personen und Arbeitsuchende (für eine gewisse Zeitdauer)
Nicht Erwerbstätige Personen (zum Beispiel Pensionisten), die über ausreichende eigene Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen und
Studierende und Auszubildende, die über ausreichende eigene Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.


https://www.bmi.gv.at/312/40/start.aspx

Wenn Du keinen Job hast und kein Sparbuch oder ähnliches vorlegen kannst, wo Du Deine Eigenmittel belegen kannst, wird das nichts.
27.07.2022 10:16 Uhr
@ Minga nun muss man aber sagen dass diese Regelungen Ausnahmen von der Freizügigkeit sind und nicht umgekehrt. Kommen kann ja trotzdem jeder der es bezahlen kann.
27.07.2022 10:16 Uhr
Zitat:
Interessant. Minga lehnt die Aussage von der Website der deutschen Bundesregierung ab...


Auch in Deutschland gilt das sowie in Österreich. Ohne Eigenmittel kein Aufenthalt über 3 Monate. Also wird das auch nichts mit der Niederlassungsfreiheit. Die ist nicht bedingungslos und auch nicht gekoppelt an einen Zugang zum Sozialnetz. Der wird erst nach einer Frist erworben.
27.07.2022 10:17 Uhr
Zitat:
Was hat das jetzt mit "Ich ziehe dorthin, weil dort die Sozialhilfe großzügiger ist." zu tun? Thema verfehlt.


Der Grund, wohin die als EU-Buerger innerhalb der EU ziehen willst ist irrelevant, du kannst es jedenfalls tun. Und wenn es wegen der "großzügigeren Sozialhilfe " ist, dann ist das auch kein Hinderungsgrund.
27.07.2022 10:20 Uhr
Zitat:
Und wenn es wegen der "großzügigeren Sozialhilfe " ist, dann ist das auch kein Hinderungsgrund.

Doch. Ist es. Stört natürlich linksgrüne Utopisten, bei denen Geld von der Bank und Strom aus der Steckdose kommt, ändert aber nichts an der Realität.
27.07.2022 10:22 Uhr
"Der Betreffende oder die Betreffende darf das Sozialsystem von Österreich nicht unangemessen beanspruchen."

Der Satz ist irgendwie putzig. Wenn du also in Oesterreich als EU-Auslaender arbeitest und irgendwann einmal arbeitslos werden solltest, beanspruchst du dann das Sozialsystem "Unangemessen" wenn du Arbeitslosengeld willst (weil du ja dafuer auch eingezahlt hast?
27.07.2022 10:23 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und wenn es wegen der "großzügigeren Sozialhilfe " ist, dann ist das auch kein Hinderungsgrund.

Doch. Ist es. Stört natürlich linksgrüne Utopisten, bei denen Geld von der Bank und Strom aus der Steckdose kommt, ändert aber nichts an der Realität.


Na ja, in der Lebenspraxis schlagen sich die Leute die auf die Hilfe angewiesen sind sich drei Monate zB mit Scheinbeschäftigungen durch. Ist ein ungelöstes, großes Problem.

Also eine Hürde, das auf jeden Fall. Aber kein totaler Hinderungsgrund…
27.07.2022 10:26 Uhr
Zitat:
"Der Betreffende oder die Betreffende darf das Sozialsystem von Österreich nicht unangemessen beanspruchen."

Der Satz ist irgendwie putzig. Wenn du also in Oesterreich als EU-Auslaender arbeitest und irgendwann einmal arbeitslos werden solltest, beanspruchst du dann das Sozialsystem "Unangemessen" wenn du Arbeitslosengeld willst (weil du ja dafuer auch eingezahlt hast?


Das Arbeitslosengeld ist kein Sozialleistung, wenn man es streng sieht, sondern eine Versicherungsleistung, die aufgrund eigener Beiträge erfolgt

Unter Sozialleistungen fallen die Mindestsicherung, die Ansprüche die man aufgrund dieser in Anspruch nehmen kann. Wie dann auch die Wohnbeihilfen, GIS-Freistellung usw usf.
27.07.2022 10:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und wenn es wegen der "großzügigeren Sozialhilfe " ist, dann ist das auch kein Hinderungsgrund.

Doch. Ist es. Stört natürlich linksgrüne Utopisten, bei denen Geld von der Bank und Strom aus der Steckdose kommt, ändert aber nichts an der Realität.


Na ja, in der Lebenspraxis schlagen sich die Leute die auf die Hilfe angewiesen sind sich drei Monate zB mit Scheinbeschäftigungen durch. Ist ein ungelöstes, großes Problem.

Also eine Hürde, das auf jeden Fall. Aber kein totaler Hinderungsgrund…


Kann man ja ablehnen wie man will. Auf dieses Problem haben nicht irgendwelche „linksgrünen Utopisten“ hingewiesen. Ein Beispiel von vielen hierzu:

https://www.cdu-landesgruppe-hessen.de/aktuelles/zimmer-und-quot-entschieden-gegen-missbrauch-unseres-sozialsystems-vor-1/

Scheinbeschäftigung ist ein riesiges Problem va bei der Erlangung von Sozialleistungsansprüchen für EU-Ausländer. Heute noch. Fragt mal bei der FKS/dem Zoll nach.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.07.2022 10:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.07.2022 10:40 Uhr
@Kartenetui

Noch ein kurzer Einwurf zum Arbeitslosengeld in Österreich.

Entnommen der WKO-Seite

Zitat:
Anwartschaft
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen in den letzten 24 Monaten vor der Geltendmachung (Rahmenfrist) 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. (Bei Beantragung vor dem 25. Lebensjahr genügen 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate). Bei einer wiederholten Beantragung sind 28 Wochen in den letzten 12 Monaten ausreichend. Diese Regelungen gelten auch für Gewerbetreibende.


So schnell kommst da nicht ran.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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