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Fragenübersicht Sollten Rechtsextreme auf der Richterbank als Schöffe sitzen dürfen?
1 - 13 / 13 Meinungen
04.03.2023 22:04 Uhr
Wie will man denn kontrollieren, ob die Damen und Herren rechtsextrem sind? Die betätigen sich ja nicht alle so prominent, wie die Lehrerin im Hintergrundbericht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.03.2023 22:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.03.2023 23:22 Uhr
Scheinbar ist für manche Journalisten die mutmaßliche Gesinnung der Schöffen bedenklicher, als das verhandelte Verbrechen.

Noch steht es jedem Bürger frei, seine politische Meinung zu bilden und zu vertreten und so lange er sich dabei an die geltenden Gesetze hält, spricht nichts gegen eine Schöffentätigkeit.
04.03.2023 23:29 Uhr
Da die Definition von "rechtsextrem" mittlerweile völlig beliebig geworden ist, dürfte der Staat - folgt man dem gehässigen Grundtenor dieses Zeitungsartikels - demnächst noch weniger Schöffen finden.
04.03.2023 23:37 Uhr
Zitat:
Scheinbar ist für manche Journalisten die mutmaßliche Gesinnung der Schöffen bedenklicher, als das verhandelte Verbrechen.

Noch steht es jedem Bürger frei, seine politische Meinung zu bilden und zu vertreten und so lange er sich dabei an die geltenden Gesetze hält, spricht nichts gegen eine Schöffentätigkeit.


Im Fall Oury Yalloh war die Indizien- und Beweislage auch mehr als deutlich, dennoch wird es nie eine rechtskräftige Verurteilung geben. Und auch im NS-Staat haben Rechtsextremismus und Antisemitismus die Rechtslage nachhaltig geprägt.
04.03.2023 23:54 Uhr
Es gibt doch Regeln für die Besetzung solcher Ämter.

Solange die eingehalten wurden, müsste man schon darauf warten, daß ein Schöffe konkrete Gründe liefert, ihn abzuberufen.

Ansonsten kann ich nur hoffen, daß Schöffen auf Recht und Gesetz vereidigt werden, bevor sie ihren Dienst antreten. Menschen, welche unseren demokratischen Rechtsstaat ablehnen und beispielsweise nach Hautfarbe urteilen wollen, sollten damit automatisch herausfallen.
05.03.2023 09:54 Uhr
In den letzten Jahren frage ich immer an der ersten Kasse im Laden, ob Nazis anwesend sind. Ich mußte schon öfters auf den Einkauf verzichten, der Anteil wird immer größer.
Auch im öffentlichen Nahverkehr mustere ich zuerst meinen Nachbarn.

Zum Glück gibt es ja jetzt das Nazimeldeportal.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2023 10:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.03.2023 10:29 Uhr
Kommt auf die Definition von 'rechtsextrem' an: Wer nicht für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung eintritt gilt ohnehin für das Schöffenamt als ungeeignet. Wenn jetzt die Diskussion aufkommt, soll der Ausschluss stattfinden, ohne dass Verfassungsfeindlichkeit feststeht? Auf welcher Grundlage soll das stattfinden?
05.03.2023 10:31 Uhr
Zitat:
Zum Glück gibt es ja jetzt das Nazimeldeportal.


Antifeministen kannst Du inzwischen auch melden.
05.03.2023 13:10 Uhr
Der Artikel selbst ist auch wieder ein schönes Beispiel für das immer mehr um sich greifende Denunziantentum.

Während die kritisierte Schöffin mit Vornamen, Wohnort und persönlicher Vita benannt wird, ohne dass man weiss, was ihr konkret vorgeworfen wird, bleibt der aktivistische Journalist natürlich schön anonym.

05.03.2023 13:19 Uhr
Ein ziemlich reißerischer Beitrag im Hintergrund. Den Mangel an Schöffen haben bisher fast alle politischen Gruppen "genutzt", soweit sie eben willige Personen zur Verfügung haben bzw. hatten. Letztenendes geht es um staatsbürgerliche Pflichten, die über jeder Parteilichkeit stehen müssen. Das klappt bei den traditionellen Volksparteien auch nicht immer.
05.03.2023 14:28 Uhr
Zitat:
Kommt auf die Definition von 'rechtsextrem' an: Wer nicht für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung eintritt gilt ohnehin für das Schöffenamt als ungeeignet. Wenn jetzt die Diskussion aufkommt, soll der Ausschluss stattfinden, ohne dass Verfassungsfeindlichkeit feststeht? Auf welcher Grundlage soll das stattfinden?


Da müßte man unsere Regierung sofort aus dem Amt entfernen!
Warum:

"die Verantwortlichkeit der Regierung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition"


05.03.2023 16:23 Uhr
Ein Schöffe sollte bei seiner Entscheidung in der Lage sein, politisch neutral zu urteilen. Zweifelhaft, ob ein Extremist das könnte (das gilt für Links- wie Rechtsextremisten - gewaltbereite oder -befürwortende Ablehner der FDGO).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2023 16:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.03.2023 19:09 Uhr
Zitat:
Während die kritisierte Schöffin mit Vornamen, Wohnort und persönlicher Vita benannt wird, ohne dass man weiss, was ihr konkret vorgeworfen wird, bleibt der aktivistische Journalist natürlich schön anonym.


Stimmt absolut! Man kann sich auch über die inkriminierten Äußerungen gar kein eigenes Bild machen, weil sie nicht benannt werden. Das kann also alles sein, denn der nicht genannte Journalist dürfte wohl so ein Antifatyp sein, also kein neutraler Maßstab.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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