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Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag eines Vaters abgelehnt. Er hatte sich unter anderem gegen gendergerechte Sprache im Unterricht seiner Kinder ausgesprochen.- Was sagst du dazu? |
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27.03.2023 18:07 Uhr |
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Interessant, auch aus der im Hintergrund zitierten Quelle:
"Darüber hinaus betonte das Gericht in seiner Mitteilung, eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern und Schüler:innen bliebe auch bei der Verwendung von Sonderzeichen ausreichend verständlich. Damit werde nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoßen.
Genderneutrale Sprache zu verwenden, widerspreche nicht der für den Schuldienst vorgeschriebenen politischen Neutralität, da nach Ansicht des Gerichts damit keine politische Meinung geäußert werde. Eine politische Zuschreibung sei außerdem sowohl möglich, wenn eine genderneutrale Sprache verwendet, als auch, wenn auf sie verzichtet werde."
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27.03.2023 18:27 Uhr |
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Bedauerlich. Aus meiner Sicht ist die Einschätzung des Gerichtes, wonach CriticalRaceTheorie und Identitätspolitik keinen eindeutigen Hinweis auf eine politische Gesinnung des Lehrers darstellt, eindeutig falsch.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Vertretung solcher Theorien und Haltungen gegenüber Schülern für eine Verletzung der gebotenen Neutralität öffentlicher Angestellter.
Skandalös ist aus meiner Sicht das Verhalten der Schulleitung, die hier als Vorgesetzte versagten.
Mit solchen Urteilen öffnet man politischer Indoktrination und Agitation in Schulen Tür und Tor. |
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27.03.2023 18:34 Uhr |
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Linke Identitätspolitik ist also kein Hinweis auf eine politische Gesinnung? So kann nur ein Gericht urteilen, das selbst politisch nicht neutral ist. |
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27.03.2023 19:29 Uhr |
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"Aus meiner Sicht ist die Einschätzung des Gerichtes, wonach CriticalRaceTheorie und Identitätspolitik keinen eindeutigen Hinweis auf eine politische Gesinnung des Lehrers darstellt, eindeutig falsch."
Wird problematisch, dann kann man Errungenschaften eines sozialen, liberalen Rechtsstaats, für die Arbeiterbewegung oft verknüpft mit Frauenbewegung, queeren Bewegungen und andere Emanzipationsbewegungen gestritten haben als Unterrichtsthema streichen. |
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27.03.2023 19:44 Uhr |
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Zitat: "Aus meiner Sicht ist die Einschätzung des Gerichtes, wonach CriticalRaceTheorie und Identitätspolitik keinen eindeutigen Hinweis auf eine politische Gesinnung des Lehrers darstellt, eindeutig falsch."
Wird problematisch, dann kann man Errungenschaften eines sozialen, liberalen Rechtsstaats, für die Arbeiterbewegung oft verknüpft mit Frauenbewegung, queeren Bewegungen und andere Emanzipationsbewegungen gestritten haben als Unterrichtsthema streichen.
Es geht noch ein bisschen weiter, so genau haben insbesondere unsere rechtskundigen Experten die Entscheidung dann aber doch nicht studiert. Es gibt keinen prinzipiellen Anspruch darauf, von Unterrichtsstoffen oder Bestandteilen ihrer konkreten Gestaltung ausgenommen zu werden, weil man ihn nicht richtig findet und dies dann versucht übers elterliche Erziehungsrecht durchzusetzen. Hielte man diese Linie nicht durch, ginge es relativ schnell nicht nur um die von dir geschilderten Stoffe sondern um noch ganz andere.
Dass der Vater der Betroffenen hier ernsthaft einen schweren und unabwendbaren Nachteil für sein Kind gesehen hat, ist ja schon humorvoll genug.
Was die Verwendung von Stars, Punkten und sonstigen Trennzeichen angeht empfinde ich die Entscheidung über dies als lebensnah, normale wie auch unterdurchschnittlich gebildete Menschen werden entsprechende Texte auch so - natürlich - gut verstehen, und da dies so ist, ist es natürlich kein Zufall, dass die „Kritiker“ ausnahmsweise zu glühenden Inklusionsverfechtern werden und auf Menschen mit Beeinträchtigungen hinweisen.
Mal sehen was da jetzt noch kommt, insb. Ob der Antragsteller Beschwerde beim OVG einlegt und wie dieses dann entscheidet. |
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27.03.2023 19:59 Uhr |
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Mich würde bei der Sache interessieren, was die Kinder zu der Angelegenheit sagen. Schließlich betrifft sie das ja in erster Linie.
Wenn sie in der Schule nicht zum Gendern gezwungen werden und für das Nichtgendern auch nicht bei den Zensuren benachteiligt werden, weiß ich nicht wo das Problem des Vaters liegt. |
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27.03.2023 20:06 Uhr |
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Halte ich für einigermaßen absurd.
Das heißt, dass jetzt jeder in der Schule schreiben darf, wie er möchte - fernab jeglicher Regeln.
Naja, andere Bundesländer haben ihren Irrweg mit dem "Schreiben nach Gehör" beendet, weil die dadurch entstandenen Lücken später kaum noch aufzuholen waren... |
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27.03.2023 20:12 Uhr |
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"Das heißt, dass jetzt jeder in der Schule schreiben darf, wie er möchte - fernab jeglicher Regeln."
Nö.
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27.03.2023 20:32 Uhr |
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Wenn dieser Quatsch irgendwelche Satzzeichen in Wörter einzubauen in die nächste Rechtschreibungsreform einfließt, gehe ich wieder zurück in meine Heimat. |
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27.03.2023 21:29 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn dieser Quatsch irgendwelche Satzzeichen in Wörter einzubauen in die nächste Rechtschreibungsreform einfließt, gehe ich wieder zurück in meine Heimat.
Mal schauen, ob und wie eine höhere Instanz entscheidet.
Aber insgesamt könnte sich ja auch ein gesellschaftlicher Kompromiss ergeben, nach dem das Generische Maskulinum und dazu die Gendersensible Alternative friedlich nebeneinander existieren, nebeneinander gebraucht werden könnten.
Es gibt Möglichkeiten, Geschlechter anzusprechen, ohne Satzzeichen in Wörter zu streuen. |
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27.03.2023 23:31 Uhr |
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"Es gibt Möglichkeiten, Geschlechter anzusprechen, ohne Satzzeichen in Wörter zu streuen."
Es geht nur in der Minderheit der Fälle ums Ansprechen. Es geht um generische Bezeichnungen in Texten, um Substantive, die Menschen darstellen. Da, wo sonst dann das generische Maskulinum vorkommt, kommt dann eben die Genderform vor:
Statt
"Handwerker in Deutschland arbeiten viel."
eben
"Handwerker*innen in Deutschland arbeiten viel."
oder
"Handwerker:innen in Deutschland arbeiten viel."
Da wird auch nichts reingestreut, sondern es wird nach einer klaren Systematik vorgegangen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.03.2023 23:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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28.03.2023 00:01 Uhr |
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https://diekolumnisten.de/2023/03/22/fluide-geschlechterrollen-und-identitaets-gaga/ |
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28.03.2023 02:25 Uhr |
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Auf die Berliner Justiz zu setzen, ist immer recht heikel. Berlin ist allgemein ein gescheiterter Staat.
Ist natürlich das Geheimnis der linken Kräfte, warum man an den Schulen etwas sprachlich Falsches lehren sollte.
Übrigens: Gendergerecht ist die traditionelle Sprache. Das Binnen-I, Sternchen und Unterstrich im Wort sind reine Gesslerhüte. Das hat einfach nichts mit irgendeiner Gerechtigkeit zu tun. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.03.2023 02:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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28.03.2023 07:50 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Wenn dieser Quatsch irgendwelche Satzzeichen in Wörter einzubauen in die nächste Rechtschreibungsreform einfließt, gehe ich wieder zurück in meine Heimat.
Mal schauen, ob und wie eine höhere Instanz entscheidet.
Aber insgesamt könnte sich ja auch ein gesellschaftlicher Kompromiss ergeben, nach dem das Generische Maskulinum und dazu die Gendersensible Alternative friedlich nebeneinander existieren, nebeneinander gebraucht werden könnten.
Es gibt Möglichkeiten, Geschlechter anzusprechen, ohne Satzzeichen in Wörter zu streuen.
Aussprechen ja. Beim Schreiben zeigt sich der ganze Quatsch. |
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28.03.2023 07:59 Uhr |
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Zitat:Zitat: "Aus meiner Sicht ist die Einschätzung des Gerichtes, wonach CriticalRaceTheorie und Identitätspolitik keinen eindeutigen Hinweis auf eine politische Gesinnung des Lehrers darstellt, eindeutig falsch."
Wird problematisch, dann kann man Errungenschaften eines sozialen, liberalen Rechtsstaats, für die Arbeiterbewegung oft verknüpft mit Frauenbewegung, queeren Bewegungen und andere Emanzipationsbewegungen gestritten haben als Unterrichtsthema streichen.
Es geht noch ein bisschen weiter, so genau haben insbesondere unsere rechtskundigen Experten die Entscheidung dann aber doch nicht studiert. Es gibt keinen prinzipiellen Anspruch darauf, von Unterrichtsstoffen oder Bestandteilen ihrer konkreten Gestaltung ausgenommen zu werden, weil man ihn nicht richtig findet und dies dann versucht übers elterliche Erziehungsrecht durchzusetzen. Hielte man diese Linie nicht durch, ginge es relativ schnell nicht nur um die von dir geschilderten Stoffe sondern um noch ganz andere.
Dass der Vater der Betroffenen hier ernsthaft einen schweren und unabwendbaren Nachteil für sein Kind gesehen hat, ist ja schon humorvoll genug.
Was die Verwendung von Stars, Punkten und sonstigen Trennzeichen angeht empfinde ich die Entscheidung über dies als lebensnah, normale wie auch unterdurchschnittlich gebildete Menschen werden entsprechende Texte auch so - natürlich - gut verstehen, und da dies so ist, ist es natürlich kein Zufall, dass die „Kritiker“ ausnahmsweise zu glühenden Inklusionsverfechtern werden und auf Menschen mit Beeinträchtigungen hinweisen.
Mal sehen was da jetzt noch kommt, insb. Ob der Antragsteller Beschwerde beim OVG einlegt und wie dieses dann entscheidet.
Mich würde da doch interessieren, warum sich das Befürworten von Inklusion und der Ablehnung des Genderns ausschließen sollte.
Die Vergewaltigung der Sprache hat in der Realität überhaupt keinen sinnvollen Effekt, da sie die Diskriminierung im realen Leben der Menschen nicht beseitigt. |
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GRUENE |
IDL |
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Volk, Sonstige |
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