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Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges durch Polizisten sind Teil des staatlichen Gewaltmonopols" - stimmst Du dem zu? |
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01.05.2023 12:42 Uhr |
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Ja nun, wenn die Polizei die Leute auffordert wegzugehen und die Leute das dann nicht tun, was soll die Polizei dann machen?
Sagen "Ja, ich hab euch gebeten wegzugehen. Ihr macht es aber nicht, also gehen wir weg."?
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01.05.2023 12:43 Uhr |
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Ist nicht im Begriff "staatliches Gewaltmonopol" der Zwang schon enthalten?
Die Klimakleber begehen Straftaten, von ihnen geht Gefahr aus und um diese Gefahr zu beseitigen, muß die Polizei eben auch Gewalt anwenden. Sie muss halt nur verhältnismäßig sein.
Auch ein Einbrecher ist möglicherweise friedlich, trotzdem wird er sich nicht freiwillig der Polizei stellen. Zwangsausübung, also Gewalt, ist immer mal seitens der Polizei nötig.
Insofern verstehe ich die gerade losgetretene Debatte gar nicht. |
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01.05.2023 12:44 Uhr |
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Nein, ich stimme nicht zu. Auch die Verbrennung von Oury Jalloh war "unmittelbarer Zwang" aber der Staat hatte trotzdem kein Recht dazu. Es war auch nicht durch das Gewaltmonopol gedeckt. Und das ist nur der Extremfall. Auch der Gummiknüppel darf nur gezückt werden, wenn es verhältnismäßig ist. Selbst wenn eine Politikerin das schon für den "Zweifelsfall" gefordert hat. |
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01.05.2023 12:49 Uhr |
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Das hängt immer wieder davon ab, wie weit diese Gewalt geht.
Das Wegtragen von friedlichen Aktivisten ist völlig in Ordnung.
Das wahllose Einknüppeln auf sie dagegen geht gar nicht. |
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01.05.2023 12:55 Uhr |
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Berlin - Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat körperlichen Zwang von Polizisten gegen Klimaaktivisten bei Straßenblockaden verteidigt. Zu Vorwürfen der Polizeigewalt sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“: „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.“
Dem stimme ich zum Teil zu, da zu bedenken ist und bleibt, dass menschliches Versagen, Fehleinschätzungen und auch Überreaktionen am Ende einer Tragödie stehen können wie z.B. die kürzliche Erschießung eines 17-Jährigen gezeigt hat, der Opfer mehrerer beteiligter Polizeibeamter wurde. |
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01.05.2023 13:02 Uhr |
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Zitat:Berlin - Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat körperlichen Zwang von Polizisten gegen Klimaaktivisten bei Straßenblockaden verteidigt. Zu Vorwürfen der Polizeigewalt sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“: „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.“
Dem stimme ich zum Teil zu, da zu bedenken ist und bleibt, dass menschliches Versagen, Fehleinschätzungen und auch Überreaktionen am Ende einer Tragödie stehen können wie z.B. die kürzliche Erschießung eines 17-Jährigen gezeigt hat, der Opfer mehrerer beteiligter Polizeibeamter wurde.
Man sollte sich vielleicht darauf einigen, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wenn in Ordnung war, was in den letzten drei Jahren auf Berlins Straßen so los war, dann ist es auch jetzt in Ordnung. Wer es damals kritisiert hat, sollte es auch jetzt kritisieren. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.05.2023 01:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2023 13:04 Uhr |
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Ich denke das Problem liegt eigentlich woanders.
Die Beamten der Polizei sind für manche Gruppen zu reinen Animateuren verkommen, die man hemmungslos beleidigen und angreifen kann.
Sie werden nicht mehr als Autorität anerkannt und ihre Anweisungen werden nur als Diskussionseinladung betrachtet.
Setzt die Polizei dann ihre Maßnahmen um, wird diese Handlung gefilmt und der gewünschte Abschnitt im Netz verbreitet, um die Glaubwürdigkeit der Beamten noch weiter zu untergraben.
Dass jetzt überhaupt dadrüber diskutiert wird, dass der unmittelbare Zwang zu einem legitimen Einsatzmittel der Beamten gehört, zeigt auf welchem traurigen Niveau wir uns mittlerweile befinden.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2023 13:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2023 13:13 Uhr |
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Natürlich, die Anwendung unmittelbaren Zwanges, seine Voraussetzungen und Grenzen sind gesetzlich geregelt. |
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01.05.2023 13:17 Uhr |
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Das ist doch eine Binsenweisheit und ich frage mich ernsthaft, warum das eine Umfrage wert ist.
Es ist halt immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Skandal um Ouri Jalloh wurde schon angesprochen - so etwas gehört natürlich verfolgt und hat imho mit dem unmittelbaren Zwang nichts zu tun. Das war schlicht Mord. |
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01.05.2023 13:43 Uhr |
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Nein, die Polizei sollte nett sein und nicht Aua machen. |
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01.05.2023 16:14 Uhr |
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Natürlich sind die das - und es ist doch auch schön, wenn Menschen etwas Spaß an ihrer Arbeit haben. |
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01.05.2023 16:32 Uhr |
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Und so sah es in Stuttgart aus:
Einige Demonstrierende aus dem linksextremen Spektrum hätten Rauchbomben geschmissen, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Die Beamten setzen Pfefferspray, Schlagstöcke und eine Polizeidrohne ein. Laut Polizei wurde niemand verletzt. Nach einer kurzen Unterbrechung sei die Kundgebung der Gewerkschaften fortgesetzt worden. Mehrere Tausend Menschen seien in der Landeshauptstadt auf die Straßen gegangen, der Großteil habe friedlich demonstriert. |
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01.05.2023 16:58 Uhr |
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"Pfefferspray, Schlagstöcke und eine Polizeidrohne" gegen "Rauchbomben"?
Pyro is no crime! |
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01.05.2023 19:15 Uhr |
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Zitat:Zitat: und hat imho mit dem unmittelbaren Zwang nichts zu tun
Natürlich nicht. Aber Compadre musste halt irgendwie auf Jalloh kommen, das wäre auch bei einer Umfrage über Strafzettel so gewesen.
Es ist ja nicht meine Schuld, dass die Sache nicht aufgearbeitet wurde. Hätte schon seit mehr als zehn Jahren erledigt sein können. |
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01.05.2023 19:43 Uhr |
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Wenn dadurch Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden, ja, dann gehört der (auch körperliche) Zwang mit zum staatlichen Gewaltmonopol. Anders geht es leider nicht. |
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Volk, Sonstige |
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