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Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro - Wie bewertest du das? |
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04.05.2023 18:44 Uhr |
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Sehr gut, denn der hätte das echt nicht verdient.
Soll er doch eines bei Gazprom beziehen... |
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04.05.2023 18:45 Uhr |
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Ich hörte heute morgen im MoMa, dass es darauf gar keinen Rechtsanspruch gäbe. Das würde diese Klage Schröders natürlich noch lächerlicher machen, als sie es ohnehin schon war. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.05.2023 18:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.05.2023 18:48 Uhr |
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Grundsätzlich sehe ich bei keinem Altkanzler eine Notwendigkeit für Räume und Mitarbeiter, die über die Amtszeit und deren Abwicklung hinaus zur Verfügung gestellt werden.
Aber dass man nun an Schröder ein Exempel statuiert hat schon mehr als ein Geschmäckle.
Ein Kohl hatte nicht weniger Dreck am Stecken. Seltsamerweise kam da niemand auf die Idee. |
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04.05.2023 18:51 Uhr |
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Voreilig abgelehnt, weil ich ein "k" übersehen hatte. Nimm es als neutrales Voting.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.05.2023 18:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.05.2023 19:14 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich hörte heute morgen im MoMa, dass es darauf gar keinen Rechtsanspruch gäbe. Das würde diese Klage Schröders natürlich noch lächerlicher machen, als sie es ohnehin schon war.
Wir reden uns nach seinem erfolgreichen Einspruch wieder.
Woher weißt du, dass der Einspruch erfolgreich sein wird? |
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04.05.2023 19:41 Uhr |
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Wir reden uns nach seinem erfolgreichen Einspruch wieder.
"Woher weißt du, dass der Einspruch erfolgreich sein wird?"
Gleichheit vor dem Gesetz, Unabhängiges oberstes Gericht.... |
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04.05.2023 19:45 Uhr |
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Sorry, hab mich verklickt, Kreuzifix!!!elf!11!!! |
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04.05.2023 19:54 Uhr |
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Zitat:Zitat:Gleichheit vor dem Gesetz,
Den betreffenden Paragraphen hätte ich gerne von dir genannt...
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." |
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04.05.2023 19:56 Uhr |
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Ich finde das zwar grundsätzlich richtig, aber dass es nur bei Schröder so ist halte ich für falsch. Ob einem Ex-Kanzler diese Privilegien zustehen oder nicht, darf nicht von dessen Position zu welchem Thema auch immer abhängen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.05.2023 19:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.05.2023 20:09 Uhr |
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"Es ging nur um sein nicht genutztes Büro."
Ja immer diese Einzelfälle. Da muß ein Exempel statuiert werden.
Hat doch nichts mit Politik und seiner Meinung zu tun. |
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04.05.2023 20:13 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Gleichheit vor dem Gesetz,
Den betreffenden Paragraphen hätte ich gerne von dir genannt...
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Aber jeder darf wegen Unterstützung eines Angriffskrieges belangt werden. |
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04.05.2023 21:15 Uhr |
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Ãœber die Regelung der Versorgung ehemaliger Kanzler sollte man sich 8n der Tat generell mal Gedanken machen und dies transparent gestalten.
Es ist aber fraglich, ob die jetzige Regierung diese Regelung neu gestalten wird, da sich Scholz dann ja selber um seine Privilegien bringen würde.
Säge nicht an dem Ast, auf dem du selber sitzt.
Aber im Fall Schröder ist es ja so, dass keine strafbare Handlung seitens Schröders vorliegt.
Eine Unterstützung des russischen Angriffskrieges kann ihn juristisch nicht nachgewiesen werden.
Und seine Beziehung zu Putin war bei der Entscheidung nicht relevant.
Auch ein Altkanzler darf und kann sich seine Freunde aussuchen.
Diese Urteil stellt eine grundgesetzwidrige Diskriminierung dar.
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IDL |
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FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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