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Fragenübersicht Die Absenkung des Wahlters auf 16 Jahre ist richtig sollte aber zwingend mit einer Aufwertung der Rechte junger Menschen zwischen 16 und 18 verbunden werden, stimmst du dieser Aussage zu?
1 - 20 / 53 Meinungen+20Ende
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07.05.2023 01:15 Uhr
Mehr doofe Wähler braucht ja niemand.
07.05.2023 01:17 Uhr
Das eine schließt doch das andere nicht aus. ;)
07.05.2023 01:32 Uhr
Ja wäre aufjedenfall dafür.
So viele Entscheidungen betreffen junge Menschen.
Das Argument der Kritiker es gibt auch
Unreife 16 jährige ist nicht schlüssig die gibt es auch unter 40 jährigen-:)
Nicht das Wahlrecht sondern der Auschluss von diesem gilt es zu begründen.
Und Entwicklungstechnisch ist der Unterschied beispielswiese zwischen einem 12 jährigen Kind und einem 16 jährigen riesig, zwischen 16 und 18 hingegen marginal
Ich wäre auch generell dafür dieser Altergruppe mehr Rechte zuzugestehen.
Ich weiss noch das es mich seinerzeit sehr geärgert hat das ich als 17 jähriger bei der Bundestagswahl trotz grossem politischen Interesse ausgeschlossen war gleichzeitig habe ich aber schon gearbeitet und Steuern gezahlt passt also nicht ganz zusammen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2023 01:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2023 01:36 Uhr
Grundsätzlich okay.
Aber dann bitte nicht nur Rechte sondern auch die Pflichten.
Z.B. entsprechende Änderung des Jugendstrafrechts.

"Fehlende Reife" kann dann eben kein strafmildernder Aspekt sein.

Ob das so prickelnd ist?
07.05.2023 01:44 Uhr
@rKa

Ich würde dir nicht grundsätzlich widersprechen.
Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland im übrigen mit 14.
Wenn ein sagen wir mal 15 jähriger einem Mord begeht kann er dafür heute bereits 10 Jahre Haft bekommen.
Jugendstrafrecht ist ja eigentlich primär auch für jugendtypische Delikte ausgelegt wo es um strafmildernde Unstände gehen kann.
07.05.2023 09:11 Uhr
Ich halte die Aussage nicht für richtig, da ich eine Absenkung des Wahlalters nicht für richtig halte. Je jünger, desto verführ- und manipulierbarer sind die Menschen.
07.05.2023 09:54 Uhr
Also Volljährigkeit mit 16, da habe ich so meine Zweifel, ob das sinnvoll wäre.

Aber klar kann man, wenn man das Wahlalter herabsetzt, auch über Dinge wie Führerschein mit 16 nachdenken. Und die Idee, den Alkohol erst ab 18 freizugeben, war sowieso eine Schnapsidee, ein Vorschlag zur Güte im Kontext der Cannabislegalisierung.
07.05.2023 10:08 Uhr
Zitat:
Und die Idee, den Alkohol erst ab 18 freizugeben, war sowieso eine Schnapsidee


Schnapsidee - in diesem Zusammenhang eine sehr schöne Aussage. :-)

Ansonsten deckt sich meine Position zu dem Thema ziemlich mit der von Sozial21 um 01:44 Uhr.
07.05.2023 10:13 Uhr
Zitat:
Schnapsidee - in diesem Zusammenhang eine sehr schöne Aussage. :-)

Ansonsten deckt sich meine Position zu dem Thema ziemlich mit der von Sozial21 um 01:44 Uhr.


Ich kann mit den Argumenten von Sozial21 zur Herabsenkung des Wahlalters auch voll mitgehen. Als Politiklehrer kann ich sagen, ich habe den Eindruck, dass die Jugendlichen heute mehr an Politik interessiert sind als meine Altersgruppe damals.

Natürlich muss man in Kauf nahmen, dass dann mehrheitlich grüne Traumtänzer gewählt werden. Und Spaßparteien wie die PARTEI. Aber das gehört dann halt auch zur Demokratie dazu. Die FDP, wenn sie sich richtig positioniert, kann von der Änderung ja auch profitieren (gerade bei den wirtschaftlich interessierten Schülern in diesem Alter).
07.05.2023 10:50 Uhr
Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.

Es geht um wesentlich mehr, als in der Lage zu sein ein Kreuz auf einem Zettel zu setzen, diese Altersgruppe darf weder eigenständig einen Handyvertrag abschließen, noch andere Entscheidungen von grösserer Tragweite im gesellschaftlichen Miteinander rechtlich verbindlich bestimmen.

Für die Teilnahme an entscheidenden demokratischen Prozessen das Alter abzusenken, entwertet die Wahl, oder man muss so konsequent sein und die Geschäftsfähigkeit auch ab 16 Jahren zu beschließen.


Es mag sein, dass viele 16 jährige politisch mündiger sind, als manche 40-jährige, repräsentativ sind diese Personen aber nicht für ihre entsprechende Altersgruppe.
07.05.2023 10:58 Uhr
Zitat:


Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.



Das ist kein anwendbares Argument. Es gibt genügend Leute, die mit 18 nicht in der Lage sind, angemessene Entscheidungen zu treffen. Bei andere verliert sich diese Möglichkeit in höherem Alter wieder. All diese Leute behalten das Wahlrecht, weil es eben an dieser Zahl 18 hängt. Ob es zukünftig an 16 hängt, macht keinen Unterschied.
07.05.2023 11:09 Uhr
Zitat:
Zitat:


Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.



Das ist kein anwendbares Argument. Es gibt genügend Leute, die mit 18 nicht in der Lage sind, angemessene Entscheidungen zu treffen. Bei andere verliert sich diese Möglichkeit in höherem Alter wieder. All diese Leute behalten das Wahlrecht, weil es eben an dieser Zahl 18 hängt. Ob es zukünftig an 16 hängt, macht keinen Unterschied.


Ich finde schon, dass dieses Argument anwendbar ist. Wenn man das vom Individuum her betrachtet, müsste man einen Wahleignungstest oder ähnliches durchführen.
Da das aber nur wenige befürworten, muss es eine Altersgrenze geben. Und durchschnittlich steigt die Mündigkeit eben mit zunehmendem Alter.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2023 11:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2023 11:10 Uhr
Zitat:
.
Das ist kein anwendbares Argument.


Ach ist es nicht, bin ich mit 18 Jahren voll verantwortlich und zwar juristisch, wie privatrechtlich für einen Vertrag den ich unterzeichne, ja oder nein?



Der Gesetzgeber definiert die Volljährigkeit mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres und damit auch die Geschäftsfähigkeit , es wird per klarer Definition jüngeren Personen nicht zugetraut rechtsgeschäftliche Erklärungen verbindlich zu treffen.

Wer einer politischen Wahl weniger Bedeutung beimisst, als an den Abschluss eines Handyvertrages, der mag für das Absenken des Wahlalters plädieren, ich teile diese Ansicht nicht.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2023 11:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2023 11:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:


Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.



Das ist kein anwendbares Argument. Es gibt genügend Leute, die mit 18 nicht in der Lage sind, angemessene Entscheidungen zu treffen. Bei andere verliert sich diese Möglichkeit in höherem Alter wieder. All diese Leute behalten das Wahlrecht, weil es eben an dieser Zahl 18 hängt. Ob es zukünftig an 16 hängt, macht keinen Unterschied.


Ich finde schon, dass dieses Argument anwendbar ist. Wenn man das vom Individuum her betrachtet, müsste man einen Wahleignungstest oder ähnliches durchführen.
Da das aber nur wenige befürworten, muss es eine Altersgrenze geben. Und durchschnittlich steigt die Mündigkeit eben mit zunehmendem Alter.


Den Test müsste man bei jedem Alter durchführen, da jede Zahl willkürlich ist.
07.05.2023 11:28 Uhr
Zitat:
Den Test müsste man bei jedem Alter durchführen, da jede Zahl willkürlich ist.


Du kannst sicher belastbar ausführen, warum das fast weltweit geltende Alter 18 Jahre, für den Beginn der Volljährigkeit, willkürlich ist und keinerlei faktische Relevanz hat.
07.05.2023 11:28 Uhr
Zitat:

Den Test müsste man bei jedem Alter durchführen, da jede Zahl willkürlich ist.


Dem ersten Halbsatz könnte man zustimmen, wenn man solche Tests für einen gangbaren Weg hielte.

Und auch wenn man von der Willkürlichkeit einer bestimmten Altersgrenze ausgeht - irgendeine Altersgrenze muss es ja geben, wenn man keinen Test durchführt. Ohne Test geht es um die durchschnittliche (!) Wahleignung der Altersgruppen. Und da sehe ich bei 16-jährigen eine geringere Eignung als bei 18-jährigen, bei 18-jährigen wiederum eine durchschnittlich geringere als bei 21-jährigen.

Das mag unkonventionell erscheinen, aber ich stünde sogar einer Erhöhung der Altersgrenze aufgeschlossener gegenüber als einer Senkung.
07.05.2023 11:30 Uhr
Das Wahlrecht wäre doch bereits ein Recht mehr?!?
07.05.2023 11:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Den Test müsste man bei jedem Alter durchführen, da jede Zahl willkürlich ist.


Du kannst sicher belastbar ausführen, warum das fast weltweit geltende Alter 18 Jahre, für den Beginn der Volljährigkeit, willkürlich ist und keinerlei faktische Relevanz hat.


Ahja.

Und zB das Jugendstrafrecht reicht nicht über 18 hinaus, weil die Leute schlagartig am 18. Geburtstag vollumfänglich erwachsen sind. Quasi über Nacht.
07.05.2023 11:41 Uhr
Ich denke es wird viel zu Viel an der magischen Zahl 18 gedacht/argumentiert.

Solche Dinge sind nie fix für alle Ewigkeit man muss auch Bedenken vor 40-50 Jahren kamen die Leute im Schnitt 2 Jahre später in die Pubertät als heute.

Ich halte 16 für genau richtig als neue Grenze sie spiegelt den aktuellen Entwicksgstand junger Leute gut wieder ab denen man ihnen eigene Entschedidungen zu trauen kann.
Natürlich wird es immer Leute geben die Unreif sind, ENSCHEIDEND ist jedoch ob man dies von der Mehrheit der 16-18 jährigen behaupten kann und dies würde ich verneinen.
07.05.2023 11:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:


Volljährigkeit und Geschäftfähigkeit wird mit gutem Grund erst ab 18 Jahren erlangt.



Das ist kein anwendbares Argument. Es gibt genügend Leute, die mit 18 nicht in der Lage sind, angemessene Entscheidungen zu treffen. Bei andere verliert sich diese Möglichkeit in höherem Alter wieder. All diese Leute behalten das Wahlrecht, weil es eben an dieser Zahl 18 hängt. Ob es zukünftig an 16 hängt, macht keinen Unterschied.


Ich finde schon, dass dieses Argument anwendbar ist. Wenn man das vom Individuum her betrachtet, müsste man einen Wahleignungstest oder ähnliches durchführen.
Da das aber nur wenige befürworten, muss es eine Altersgrenze geben. Und durchschnittlich steigt die Mündigkeit eben mit zunehmendem Alter.


Wozu Wahleignungstest? Es gibt ja auch keine Tests woran man die Tauglichkeit von Politikern festmacht. Politik betrifft das eigene Leben. Fortschritt ist, wenn Menschen ihre eigenen Entscheidungen treffen. Unter selbst gewählten Gesichtspunkten. Rückschritt und Stagnation wäre in dem Sinne bereits keine individuellen Entscheidungen zuzulassen.
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